Totenbeschau

Download des Formblattes „Anzeige des Todes“  und Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Die Angaben zur Todesursache einer Person sind in Österreich amtlich bestellten Totenbeschauärztinnen und -ärzten, Pathologinnen und Pathologen oder Gerichtsmedizinerinnen und -medizinern vorbehalten.

Der Bereich zur Angabe der Todesursachen am Formblatt „Anzeige des Todes“ hat mehrere Abschnitte:

  • Im Abschnitt 1 wird die Kausalkette der Todesursachen angegeben. Die zugrunde liegende Todesursache (= das Grundleiden) steht in der untersten ausgefüllten Zeile. Falls der Krankheitsverlauf nur durch ein einziges Geschehen bestimmt ist, reicht der Eintrag des Grundleidens in Zeile a) aus.
  • Abschnitt 2 ist zur Angabe aller den Todesprozess erschwerenden bzw. beschleunigenden Krankheitszustände gedacht, die nicht in Abschnitt 1 erwähnt wurden.
  • In Abschnitt 3 sollen Informationen über gewaltsame Todesfälle angegeben werden.
  • Abschnitt 4 fragt nach der Obduktion.
  • Abschnitt 5 geht auf die Müttersterblichkeit ein.

Anzeige des Todes Rückseite 9a (DOC 1,2MB) (Technischer Hinweis: um Änderungen, fixe Eintragungen (wie z.B. Name und Anschrift einer Krankenanstalt) etc. vorzunehmen öffnen Sie im Word unter „Ansicht“ die Symbolleiste „Formular“ und heben für die Änderungen die Option „Formular schützen“ auf; nach den Änderungen soll der Blattschutz wieder hergestellt werden)

Muster des gesamten Formblattes Anzeige des Todes (PDF 832KB)

Ein Leaflet (PDF 417KB) gibt in übersichtlicher Form Informationen zum Ausfüllen des Formblattes.

Weitere umfangreiche Informationen zur Todesursachenstatistik finden Sie in der Broschüre „Methodik der Todesursachenstatistik“ (PDF 233KB).

Kontakte

Rückfragen zur Datenmeldung:

Silvia Maier  
Tel.: +43 (1) 711 28-7841

Für statistische Auswertungen:

Mag. Barbara Leitner 
Tel.: +43 (01) 711 28-7262