Unternehmen

Ein Unternehmen ist definiert als eine rechtliche (organisatorische) Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen und verfügt insbesondere in Bezug auf die ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Das Unternehmen kann seine Tätigkeit(en) an einem oder an mehreren Standorten (Arbeitsstätten) ausüben.

Die regionale Zuordnung der Unternehmen erfolgt nach dem Unternehmenssitz: alle regional verstreuten Arbeitsstätten eines Unternehmens werden somit dem Standort des Unternehmenssitzes zugeordnet. Beispielsweise werden alle Filialen der Billa AG dem Hauptsitz des Unternehmens in Wiener Neudorf zugeordnet.

Die Größe eines Unternehmens gemessen an der Beschäftigtenzahl ist für die Anwendung des Unternehmensbegriffes ohne Bedeutung. So ist z.B. eine Trafik mit nur einem selbständig Beschäftigten ebenso ein Unternehmen wie eines im produzierenden Bereich (z.B. mit der Tätigkeit Herstellung von Maschinen) mit über 1.000 Beschäftigten.

Zu beachten ist, dass dieser Unternehmensbegriff nur für den gewinnorientierten Wirtschaftsbereich ("profit institutions") verwendet wird, da bei nichtmarktwirtschaftlichen Einheiten  der Rechtsträger (z.B. die öffentliche Verwaltung oder private Organisation ohne Erwerbscharakter) nicht als Unternehmen angesehen werden kann.