Gebäude- und Wohnungszählung

Die Gebäude- und Wohnungszählung ist eine Gesamterhebung aller statistisch relevanten Gebäude und Wohnungen. Die rechtliche Grundlage dafür sind die EU-Verordnung Nr. 763/2008 auf internationaler Ebene und das Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006 auf nationaler Ebene. Sie findet zum gleichen Stichtag 31.10.2011 statt wie die Volks- und die Arbeitsstättenzählung.

Im Mittelpunkt steht die Frage: wie wohnt der Mensch und in welchen Gebäuden arbeitet der Mensch? Es geht um die Merkmale Lage und Größe der Wohnung, wie viel Räume hat die Wohnung, wie wird sie geheizt und welcher Ausstattungskategorie gehört sie an. Handelt es sich um eine Eigentums- oder Mietwohnung, ist sie bewohnt, wenn ja von Personen mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz. Wie alt ist das Gebäude, ist es in Privatbesitz oder ist eine Firma oder Körperschaft der Eigentümer, ist es ein Wohnhaus oder gibt es auch andere Nutzungseinheiten wie Geschäfte, Büros, Handwerksbetriebe etc.?

Basisregister für die Gebäude- und Wohnungszählung ist laut § 4 Abs. 1 des Registerzählungsgesetzes das im Jahr 2004 in Betrieb gegangene Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Gemeinden und Bezirksbehörden pflegen die Daten im GWR ein; das Register selbst liegt bei der Bundesanstalt Statistik Österreich. Zusätzliche Informationen über Gebäude und Wohnungen kommen aus dem Zentralen Melderegister, das zwar adressenmäßig an das GWR gekoppelt ist, aber immer noch über Adressen von Wohnsitzen beinhaltet, die nicht im GWR enthalten sind. Aus der Arbeitsstättenzählung kommen ebenfalls Hinweise auf Adressen, die nicht im GWR enthalten sind.