Finanzausgleich – jährliche „Mini“-Registerzählungen ab 31. Oktober 2008

Das im Dezember 2007 erlassene Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) bestimmt, dass ab dem Finanzjahr 2009 die Bundesanstalt Statistik Österreich nach §9 Abs. 9 die Bevölkerungszahl (Volkszahl) für den Finanzausgleich jährlich für den 31.10. zu ermitteln hat. Diese Bevölkerungszahl ist das Ergebnis der „Mini“-Registerzählung mit Stichtag 31.10.2008.

Die Datensammlung für die „Mini“-Registerzählung ermöglicht bereits vorab die Auswertung von einigen Bereichen der Volkszählung. Bereits mit dem Stichtag 31.10.2008 konnte die Erwerbsstatistik erstmalig veröffentlicht werden. Mit Stichtag 31.10.2009 folgen zusätzlich erste Ergebnisse zum Bereich Demografie, Bildung und Pendlerstatistik. Dies bedeutet, dass zum Stichtag der Registerzählung (31.10.2011) in diesen Bereichen bereits Zeitvergleiche möglich sein werden.