Gegenstand der Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union.
Unternehmen, die eine bestimmte Wertschwelle im Handel mit den übrigen EU-Mitgliedsländern erreichen oder überschritten haben, sind verpflichtet regelmäßige INTRASTAT Meldungen an die STATISTIK AUSTRIA zu übermitteln. Bitte beachten Sie die neuen Meldeschwellen ab dem Berichtsjahr 2010 sowie die Informationen am Folder!
ACHTUNG bitte beachten Sie, bei der Erstellung ihrer Meldung, dass sich ab 1. Juli 2011 die Gültigkeit einiger KN8 Nummern im Bereich 8443 Druckmaschinen, -apparate und –geräte … bzw. 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät … ändert. Die gültigen Nummern werden in den elektronischen Meldemedien von STAT eingepflegt.
Um elektronische INTRASTAT Meldungen durchführen zu können, benötigen Sie eine UID Nummer und einen Authentifikationscode (hier zur Bestellmöglichkeit).
Dem Auskunftspflichtigen stehen folgende Meldemöglichkeiten zur Verfügung:
entspricht
der alten Bezeichnung INTRASTAT-Online-Portal
INTRASTAT meldepflichtig sind Unternehmen, deren Wareneingänge
aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten
wertmäßig die Assimilationsschwelle von
Für Ihre wertvolle Mitarbeit beim Zustandekommen der gegenständlichen Statistik dankt STATISTIK AUSTRIA bereits im Voraus.