Die gegenwärtig in der Europäischen Statistik angewandte Wirtschaftszweigklassifikation
stammt in ihrer Grundstruktur aus der Mitte der achtziger Jahre des
vorigen Jahrhunderts und wurde im Jahr 1990 vom Europäischen Rat als
für die Mitgliedstaaten verpflichtende Klassifikation verabschiedet
(NACE Rev. 1; Anwendung ab 1993 bzw. 1995). Im Jahr 2002 wurde eine
Aktualisierung vorgenommen (NACE Rev.
ISIC Rev. 4 wurde im März 2006 von der Statistischen Kommission der
Vereinten Nationen verabschiedet. Zurzeit wird immer noch an der Finalisierung
der Publikation gearbeitet; eine Version mit Erläuterungstexten findet
sich jedoch schon seit langem auf der Website der Vereinten Nationen. NACE Rev. 2 wurde durch eine Verordnung des Rates
und des Europäischen Parlamentes in Kraft gesetzt, die im Wesentlichen
unter der Österreichischen EU-Präsidentschaft verhandelt wurde, im
Herbst 2006 beschlossen und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU
veröffentlicht worden ist: Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der
EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl L 393 vom 30. Dezember
2006). Die revidierten Gütersystematiken - einerseits CPC Version
In Österreich wurden in der Vergangenheit nationale Versionen der
Europäischen Klassifikationen erstellt und angewendet. Die ÖNACE 1995
entsprach der NACE Rev. 1 und die ÖNACE 2003 der NACE Rev.
Die Umstellung auf eine neue Klassifikation ist ein extrem aufwändiger Prozess, weil so gut wie alle Aspekte der Erstellung und Präsentation der jeweiligen Statistiken betroffen sind. Dies gilt ganz besonders für die Umstellung auf eine neue Wirtschaftszweigklassifikation, weil eine solche Klassifikation in einer Unzahl von Statistiken verwendet wird, und daher auch ein großer Koordinierungsbedarf besteht. Mit der Umstellung auf eine neue Klassifikation sind daher nicht nur der Vorteil der Verfügbarkeit von Daten nach einer aktuellen, die gegenwärtigen Wirtschaftstrukturen besser abbildenden Systematik verbunden, sondern auch Nachteile. Aus der Sicht vieler Datennutzer problematisch sind die mit der Umstellung verbundenen Brüche in den Zeitreihen, die mithilfe von Rückrechnungen der Statistiken minimiert werden sollen. Nicht alle Statistiken können zum gleichen Zeitpunkt auf die neue Klassifikation umgestellt werden, sodass eine zeitlang einzelne Statistiken bereits nach der neuen, andere jedoch noch nach der alten Klassifikation erstellt und publiziert werden, womit die gewünschte Kohärenz des Gesamtsystems beeinträchtigt ist. Als Basis für Rückrechnungen und zur Analyse der Auswirkungen der strukturellen Unterschiede zwischen alter und neuer Systematik werden einzelne Statistiken sowohl nach der neuen als auch nach der alten Klassifikation parallel erstellt. Diese komplexen Beziehungsstrukturen resultieren aus den unterschiedlichen Referenzen der einzelnen Statistiken aber auch aus den Interdependenzen zwischen bestimmten Statistiken. Am deutlichsten mag das die Volkswirtschaftliche Gesamtrechung illustrieren, die erst dann auf die neue Klassifikation umsteigen kann, wenn alle notwendigen Basisstatistiken nach der neuen Klassifikation vorliegen. Die Umstellung ist daher ein mehrjähriger Prozess, der bis 2011 reichen wird.
Die Koordinierungsaufgabe beginnt bereits auf Europäischer Ebene, weil die Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit auf die neue Klassifikation umsteigen sollen, da es ja ansonsten nicht möglich ist, europäische Aggregate zu berechnen. Dabei müssen nicht nur der Zeitpunkt der Umstellung, sondern auch die dafür anzuwendende Methodik der Umstellung und die der Rückrechnungen koordiniert werden, damit die Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Statistiken zwischen den Mitgliedstaaten gewahrt bleibt. Es werden daher bereits auf europäischer Ebene die zentralen Parameter der NACE-Implementierung festgeschrieben, wobei grundsätzlich folgende Prinzipien Geltung haben sollen: