Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist. Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab. Es enthält alle Gemeinden Österreichs, der Gemeinde ist eine 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) zugeordnet. Die Vergabe der Gemeindekennziffer obliegt Statistik Austria (Adressregisterverordnung – AdrRegV, BGBl. 218/2005, §1).
Die 1. Stelle der Gemeindekennziffer bildet das Bundesland ab, die ersten 3 Stellen sind ident mit der Politischen Bezirkskennziffer.
Für statistische Erhebungen bzw. Auswertungen wird ein erweitertes Verzeichnis angeboten. Der Gemeinde ist ein Gemeindecode (GCD) zugeordnet. Mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien, diese ist nach den 23 Wiener Gemeindebezirken aufgegliedert, ist der Gemeindecode ident mit der Gemeindekennziffer. Dies bedeutet, dass in der Verwaltungsgliederung Wien als eine Kennziffer (90001) geführt wird, in der Gliederung nach Gemeindecodes stellen die Wiener Gemeindebezirke jeweils einen eigenen Code dar (90101 bis 92301). Zusätzlich werden je Gemeinde der Status (SS = Statutarstadt, ST = Stadtgemeinde, M = Marktgemeinde und blank = Gemeinde ohne Status), sowie die Postleitzahl des Gemeindeamtes und weitere Postleitzahlen der Zustellpostämter ausgewiesen.
Statistik Austria bietet zurzeit jährlich das Paket Bevölkerungsstand (Stand 1. Jänner verfügbar ab Juni), Daten der Abgestimmten Erwerbsstatistik und Daten aus der Proberegisterzählung 2006 an. Details sind im Dokument Regionale Datenpakete - Daten und Preise (PDF, 142KB) zu finden. Für Bestellungen verwenden Sie bitte das entsprechende Bestellformular (PDF, 157KB).