Der Gerichtsbezirk bezeichnet die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Derzeit werden 140 Gerichtsbezirke unterschieden. Ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen. Ein Gerichtsbezirk erstreckt sich in der Regel nicht über mehr als einen politischen Bezirk, Ausnahmen bilden jedoch einige Statutarstädte mit dem dazugehörigen Landbezirk.
In Wien gibt es zwölf allgemeine Bezirksgerichte, die jeweils für einen oder mehrere Gemeindebezirke zuständig sind, sowie ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen. In Graz bestanden eigene Bezirksgerichte für Zivilrechtssachen, für Strafsachen sowie ein Jugendgericht, die mit 1. Jänner 2005 zum Bezirksgericht Graz zusammengelegt wurden. Seit 1. Jänner 2007 gibt es neben diesem, das in Bezirksgericht Graz Ost umbenannt wurde, zusätzlich das Bezirksgericht Graz West.
Die Bezirksgerichte sind zuständig:
Am Bezirksgericht entscheiden immer Einzelrichter, im Verfahren außer Streitsachen, über die Erlassung von bedingten Zahlungsbefehlen, im Exekutionsverfahren und in Grundbuchsachen auch Rechtspfleger. Die Leitung obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichts.
| Einwohnerzahl nach Gerichtsbezirken 1.1.2012 | ![]() | ||
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| Zuordnung der Gemeinden zu den Gerichtsbezirken, Gebietsstand 2012 | ![]() |