Pressemitteilung:
Wien, 2010
Bei 70,2% der eingetragenen Partnerschaften hatten beide Partner bzw. Partnerinnen die österreichische Staatsbürgerschaft, in 28,0% der Fälle nur einer bzw. eine. In den restlichen 1,9% der Fälle hatten beide Partner bzw. Partnerinnen keine österreichische Staatsbürgerschaft.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu eingetragenen Partnerschaften finden Sie auf unserer Webseite.
Methodische Informationen, Definitionen: Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Personen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG. Die Erhebung und Aufarbeitung der Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erfolgt nach dem Ereignisort auf Basis der Meldungen der rund 100 Bezirksverwaltungsbehörden, die Veröffentlichung nach dem gemeinsamen Wohnort der eingetragenen Partner bzw. Partnerinnen, bei verschiedenen Wohnorten nach dem Wohnort des ersten eingetragenen Partners bzw. der ersten eingetragenen Partnerin. Vorläufige Ergebnisse informieren über die bis zum Ende der Berichtsperiode von den Bezirksverwaltungsbehörden übermittelten Informationen. Endgültige Ergebnisse ordnen die Begründungen eingetragener Partnerschaften eines Jahres dem jeweiligen Ereignismonat zu und werden üblicherweise im Mai des Folgejahres publiziert. |
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Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
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