Einbürgerungen

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Langfristige Trends

Die Zahl der Einbürgerungen lag in den 1980er Jahren bei rund 7.700 Personen pro Jahr. Ab Mitte der 1990er Jahre erhöhten sich als Folge der deutlich gestiegenen Zahl nicht-österreichischer Staatsangehöriger die Einbürgerungszahlen stark. So wurden 1997 knapp 16.000 in Österreich lebende Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, 1999 rund 25.000 und im Jahr 2003 insgesamt fast 45.000. Seit dem Jahr 2004 ist die Zahl der Einbürgerungen rückläufig und fiel im Jahr 2010 mit 6.135 um mehr als vier Fünftel des historischen Höchstwertes im Jahr 2003. Noch weniger Einbürgerungen gab es in Österreich zuletzt 1974 (bzw. 1973, wenn die Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland mitgerechnet werden). Bezieht man die Einbürgerungen auf die ausländische Bevölkerung (Einbürgerungsrate), so war von 1991 bis 2003 ein kontinuierlicher Anstieg auf mehr als das doppelte zu verzeichnen. In den 1980er und 1990er Jahren entfielen auf 100 ausländische Staatsangehörige im statistischen Durchschnitt 2,4 Einbürgerungen, von 2001 bis 2005 lagen die Raten über 4% bzw. über 5% (2003 und 2004). Seither sinkt die Einbürgerungsrate wieder und fiel im Jahr 2010 auf den seit 1961 tiefsten Wert von 0,7.

Aktuelle Jahresergebnisse

Im Jahr 2010 wurde an 6.190 Personen (darunter an 55 Personen mit Wohnsitz im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (2009: 7.990; -22,5%). Knapp zwei Fünftel der 2010 Eingebürgerten (2.342 bzw. 37,8%) kam in Österreich zur Welt. Für den bereits siebenten Rückgang der Einbürgerungszahlen in Folge seit dem "Rekordjahr" 2003 (45.112 Einbürgerungen) sind im Wesentlichen zwei Aspekte verantwortlich: Zum einen knüpften die im März 2006 sowie im Jänner 2010 in Kraft getretenen Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen ging die Zuwanderung nach Österreich ab dem Jahr 1993 zurück, so dass zeitversetzt in den letzten sieben Jahren auch die Stärke des potenziell für eine Einbürgerung in Frage kommenden Personenkreises (z.B. nach §10, Abs. 1 StbG, „mindestens zehnjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich“) kleiner wurde. Im Jahr 2003 wurden noch 15.835 Personen nach diesem Rechtsgrund eingebürgert (35% aller Einbürgerungen). 2010 betrug die Zahl 1.093 oder 18% der Einbürgerungen.

Im Jahr 2010 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 1.158 Fällen im Ermessen verliehen (19%), wobei es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich handelt (1.093 Personen; §10, Abs. 1, StbG). Fast die Hälfte der Einbürgerungen (2.993 oder 48%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 1.256 Personen wurden nach der Bestimmung §11a, Abs. 4 "mindestens sechsjähriger Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe" (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt) eingebürgert; weiteren 595 Personen wurde die Staatsbürgerschaft nach §12, Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich und nachhaltige Integration" bzw. "30-jähriger Wohnsitz" verliehen; auf 671 Frauen und Männer traf der Einbürgerungsgrund "Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin" (§11a, Abs. 1 und 2) zu. Hat die antragstellende Person Familienangehörige (Ehepartner bzw. Ehepartnerin sowie minderjährige Kinder), die im gemeinsamen Haushalt leben, kann für diese unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" die österreichische Staatsbürgerschaft mit beantragt werden. Im Jahr 2010 traf dieser Rechtsgrund auf ein Drittel der Einbürgerungen zu und zwar auf 264 Ehegatten (§16) und 1.775 minderjährige Kinder (§17).

Mit Ausnahme von Kärnten und Vorarlberg wurden 2010 in allen Bundesländern weniger Personen eingebürgert als im Vorjahr. In Salzburg war der Rückgang mit -0,4% am geringsten. Die übrigen Bundesländer liegen zwischen -9,2% (Tirol) und -38,9% (Wien). Die zweitstärkste Abnahme war in Niederösterreich (-33,5%) zu verzeichnen. Oberösterreich (-24,2%) und die Steiermark (-22,8%) liegen etwa im Österreich-Durchschnitt, das Burgenland (-12,1%) darunter. Beim Zuwachs rangiert Kärnten (+47,6%) vor dem Bundesland Vorarlberg (+9,9%). 2010 wurden 55 Personen mit Auslandswohnsitz eingebürgert, damit ist die Zahl wieder höher als im Vorjahr.

Unter den über 100 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit fallen knapp zwei Drittel der Verleihungen des Jahres 2010 auf fünf Nationalitäten: Bosnien und Herzegowina ist mit 1.279 Personen (21% aller Eingebürgerten) absoluter Spitzenreiter, gefolgt von der Türkei (937; 15%), Serbien (829; 13%), Kroatien (456; 7%) und dem Kosovo (437; 7%). Jeweils mehr als 100 Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen kamen aus Mazedonien (150 Personen), Deutschland, der Russischen Föderation (mit je 140 gleichauf), Rumänien (114), Afghanistan (113) und dem Iran (111). Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2010 um jeweils 25% weniger Türken und Türkinnen sowie Bürger und Bürgerinnen des ehemaligen Jugoslawien eingebürgert. Die Zahl der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union, die im Jahr 2010 die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, reduzierte sich gegenüber 2009 um 29%, die Zahl der Eingebürgerten aus den übrigen europäischen Ländern blieb unverändert, während die Herkunftsländer außerhalb Europas einen Rückgang von 15% verzeichneten.

Eine Betrachtung nach dem Geburtsland ergibt, dass schon knapp zwei von fünf der eingebürgerten Personen bereits in Österreich geboren wurden (2.342 bzw. 37,8%). 3.848 Neubürger und Neubürgerinnen (62,2%) des Jahres 2010 sind irgendwann in ihrem Leben nach Österreich zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von Bosnien und Herzegowina (840 Eingebürgerte, 13,6% der eingebürgerten Personen), der Türkei (413; 6,7%), Serbien (378, 6,1%), und dem Kosovo (302, 4,9%) angeführt.

Methodische Informationen, Definitionen

Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2009 (§§ 10 bis 17 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen.

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Ergebnisse im Überblick: Eingebürgerte PersonenHTMLPDFXLSX
Einbürgerungen seit 1946 nach BundesländernPDFXLSX
Eingebürgerte Personen und Einbürgerungsrate seit 1991 nach BundesländernPDFXLSX
Eingebürgerte Personen seit 2000 nach bisheriger StaatsangehörigkeitPDFXLSX
Eingebürgerte Personen seit 2001 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und BundesländernPDFXLSX
Einbürgerungen seit 2001 nach Quartalen und Bundesländern HTMLPDFXLSX


Einbürgerungen und Einbürgerungsrate seit 1971

Einbürgerungen nach dem Rechtsgrund seit 1991



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