Aktuelle Jahresergebnisse
Im Jahr 2010 wurde an 6.190 Personen (darunter an
55 Personen mit Wohnsitz im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft
verliehen (2009: 7.990; -22,5%). Knapp zwei Fünftel der 2010 Eingebürgerten
(2.342 bzw. 37,8%) kam in Österreich zur Welt. Für den bereits siebenten
Rückgang der Einbürgerungszahlen in Folge seit dem "Rekordjahr"
2003 (45.112 Einbürgerungen) sind im Wesentlichen zwei Aspekte verantwortlich:
Zum einen knüpften die im März 2006 sowie im Jänner 2010 in Kraft
getretenen Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen
an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen
ging die Zuwanderung nach Österreich ab dem Jahr 1993 zurück, so dass
zeitversetzt in den letzten sieben Jahren auch die Stärke des potenziell
für eine Einbürgerung in Frage kommenden Personenkreises (z.B. nach
§10, Abs. 1 StbG, „mindestens zehnjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz
in Österreich“) kleiner wurde. Im Jahr 2003 wurden noch 15.835 Personen
nach diesem Rechtsgrund eingebürgert (35% aller Einbürgerungen). 2010
betrug die Zahl 1.093 oder 18% der Einbürgerungen.
Im Jahr 2010 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft
in 1.158 Fällen im Ermessen verliehen (19%), wobei es sich mehrheitlich
um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz
in Österreich handelt (1.093 Personen; §10, Abs. 1, StbG). Fast die
Hälfte der Einbürgerungen (2.993 oder 48%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs:
1.256 Personen wurden nach der Bestimmung §11a, Abs. 4 "mindestens
sechsjähriger Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige
Gründe" (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit
oder asylberechtigt) eingebürgert; weiteren 595 Personen wurde die
Staatsbürgerschaft nach §12, Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich
und nachhaltige Integration" bzw. "30-jähriger Wohnsitz"
verliehen; auf 671 Frauen und Männer traf der Einbürgerungsgrund "Ehe
mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin" (§11a, Abs. 1 und 2)
zu. Hat die antragstellende Person Familienangehörige (Ehepartner bzw.
Ehepartnerin sowie minderjährige Kinder), die im gemeinsamen Haushalt
leben, kann für diese unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung"
die österreichische Staatsbürgerschaft mit beantragt werden. Im Jahr
2010 traf dieser Rechtsgrund auf ein Drittel der Einbürgerungen zu
und zwar auf 264 Ehegatten (§16) und 1.775 minderjährige Kinder (§17).
Mit Ausnahme von Kärnten und Vorarlberg wurden 2010
in allen Bundesländern weniger Personen eingebürgert als im
Vorjahr. In Salzburg war der Rückgang mit -0,4% am geringsten. Die übrigen
Bundesländer liegen zwischen -9,2% (Tirol) und -38,9% (Wien). Die zweitstärkste
Abnahme war in Niederösterreich (-33,5%) zu verzeichnen. Oberösterreich
(-24,2%) und die Steiermark (-22,8%) liegen etwa im Österreich-Durchschnitt,
das Burgenland (-12,1%) darunter. Beim Zuwachs rangiert Kärnten (+47,6%)
vor dem Bundesland Vorarlberg (+9,9%). 2010 wurden 55 Personen mit Auslandswohnsitz
eingebürgert, damit ist die Zahl wieder höher als im Vorjahr.
Unter den über 100 Ländern der bisherigen
Staatsangehörigkeit fallen knapp zwei Drittel der Verleihungen
des Jahres 2010 auf fünf Nationalitäten: Bosnien und Herzegowina ist
mit 1.279 Personen (21% aller Eingebürgerten) absoluter Spitzenreiter,
gefolgt von der Türkei (937; 15%), Serbien (829; 13%), Kroatien (456;
7%) und dem Kosovo (437; 7%). Jeweils mehr als 100 Neo-Österreicher
und Neo-Österreicherinnen kamen aus Mazedonien (150 Personen), Deutschland,
der Russischen Föderation (mit je 140 gleichauf), Rumänien (114),
Afghanistan (113) und dem Iran (111). Im Vergleich zum Vorjahr wurden
2010 um jeweils 25% weniger Türken und Türkinnen sowie Bürger und
Bürgerinnen des ehemaligen Jugoslawien eingebürgert. Die Zahl der
Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union, die im Jahr 2010 die
österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, reduzierte sich
gegenüber 2009 um 29%, die Zahl der Eingebürgerten aus den übrigen
europäischen Ländern blieb unverändert, während die Herkunftsländer
außerhalb Europas einen Rückgang von 15% verzeichneten.
Eine Betrachtung nach dem Geburtsland ergibt, dass
schon knapp zwei von fünf der eingebürgerten Personen bereits in Österreich
geboren wurden (2.342 bzw. 37,8%). 3.848 Neubürger und Neubürgerinnen
(62,2%) des Jahres 2010 sind irgendwann in ihrem Leben nach Österreich
zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von
Bosnien und Herzegowina (840 Eingebürgerte, 13,6% der eingebürgerten
Personen), der Türkei (413; 6,7%), Serbien (378, 6,1%), und dem Kosovo
(302, 4,9%) angeführt.
Methodische Informationen, Definitionen
Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den
Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der
Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und
wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die
Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung
des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs
der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2009 (§§ 10 bis
17 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt
oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik
umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland
wohnhaften Personen.