Partnerschaftsbegründungen

Aktuelle endgültige Jahresergebnisse

In Österreich besteht die gesetzliche Möglichkeit zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den dafür zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden seit dem 1.1.2010. Davon haben im Jahr 2011 insgesamt 433 gleichgeschlechtliche Paare Gebrauch gemacht, um 38,6% weniger als im Jahr 2010. Einzig das Bundesland Kärnten verzeichnete 2011 um 17,6% mehr eingetragene Partnerschaften als 2010. Mehr als die Hälfte (259; 59,8%) aller Partnerschaften waren 2011 männliche Paare. Der beliebteste Monat für die Begründung der eingetragenen Partnerschaft war 2011 der Mai (64), gefolgt von Juni und August (je 53).

Etwa die Hälfte (52,0%) aller eingetragenen Partnerschaften wurde von in Wien wohnhaften Paaren begründet (absolut 225). Dahinter folgten Niederösterreich mit 49 (11,3%) und die Steiermark mit 46 (10,6%) sowie Oberösterreich mit 43 (9,9%) eingetragenen Partnerschaften. In Tirol, in Kärnten und in Salzburg wurden je zwischen 15 und 25 eingetragene Partnerschaften begründet. Die Bundesländer Burgenland und Vorarlberg verzeichneten jeweils weniger als 10 eingetragene Partnerschaften.

Obwohl in fünf Bundesländern mehr weibliche Paare eine Partnerschaft begründeten, überwog bundesweit der Anteil männlicher eingetragener Paare. Die eingetragenen Partner waren zu rund 60% zwischen 30 und 50 Jahre alt. Weitere 25,4% der Männer waren 50 Jahre und älter und 15,7% jünger als 30 Jahre, während 22,7% der Frauen unter 30 Jahre und 15,8% über 50 Jahre alt waren. Die männlichen eingetragenen Partner waren zu 88,4%, die weiblichen eingetragenen Partner zu 79,9% bisher ledig.

Bei 65,3% der eingetragenen Partnerschaften hatten beide Partner bzw. Partnerinnen die österreichische Staatsbürgerschaft, in 28,0% der Fälle nur einer bzw. eine. In den restlichen 6,7% der Fälle hatten beide Partner bzw. Partnerinnen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Bei 58,8% der eingetragenen Partnerschaften sind beide Partner in Österreich geboren, in 11,3% der Fälle sind beide Partner nicht in Österreich geboren.

Methodische Informationen, Definitionen

Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Personen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG. Die Erhebung und Aufarbeitung der Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erfolgt nach dem Ereignisort auf Basis der Meldungen der rund 100 Bezirksverwaltungsbehörden, die Veröffentlichung nach dem gemeinsamen Wohnort der eingetragenen Partner bzw. Partnerinnen, bei verschiedenen Wohnorten nach dem Wohnort des ersten eingetragenen Partners bzw. der ersten eingetragenen Partnerin.

Endgültige Ergebnisse ordnen die Begründungen eingetragener Partnerschaften eines Jahres dem jeweiligen Ereignismonat zu und werden üblicherweise im Februar des Folgejahres publiziert.

    
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Ergebnisse im Überblick: Begründung eingetragener Partnerschaften 2011 nach Bundesländern HTMLPDFXLSX
Eingetragene Partnerschaften 2011 nach Politischen Bezirken und Geschlecht HTMLPDFXLSX


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