Die Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2010 ergab
Die Verteilung der Familien nach der Kinderzahl stellt
sich folgendermaßen dar: In jeder zweiten Familie mit Kindern (50,1%)
gibt es ein Kind, in 36,9% sind es zwei und in 13,1% sind es drei oder
mehr Kinder. Insgesamt gibt es in Österreich nur
Ehepaare mit Kindern stellen zwar nach wie vor die
häufigste Familienform dar, „neuere“ Familienformen gewinnen
jedoch immer mehr an Bedeutung. So gibt es beispielsweise nur noch wenige
Paare, die erst dann einen gemeinsamen Haushalt gründen, wenn sie heiraten.
Die meisten Paare durchlaufen eine Phase des nichtehelichen Zusammenlebens.
In Österreich lebten 2010 rund
Dabei gibt es erhebliche Unterschiede in der Verbreitung dieser Lebensform zwischen den Altersgruppen: Nach den Ergebnissen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung lebten im Jahr 2010 18,3% der 25- bis 29-jährigen Männer und 24,2% der gleichaltrigen Frauen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (mit oder ohne Kinder) im selben Haushalt. In dieser Altersgruppe ist diese Lebensform besonders stark verbreitet. Laut Volkszählung 1981 lebten nur 5,1% der männlichen und 4,3% der weiblichen 25- bis 29-Jährigen ohne Trauschein im gemeinsamen Haushalt.
Die durchschnittliche Kinderzahl pro Familie mit Kindern aller Altersstufen betrug 2010 1,67 gegenüber 1,82 im Jahr 1985. Betrachtet man beispielsweise die durchschnittliche Anzahl der Kinder unter 15 Jahren, ergeben sich für Ehepaare durchschnittlich 1,68, für Lebensgemeinschaften 1,44 und für Alleinerziehende 1,40 (Mütter: 1,40; Väter: 1,35) Kinder pro Familie.
Bei Stieffamilien bzw. sogenannten „Patchworkfamilien"
handelt es sich um Familienverbände, in die Elternteile ihre Kinder
aus früheren Ehen oder Lebensgemeinschaften in eine neue Beziehung
einbringen. 2010 gab es in Österreich
Nach dem Kernfamilien-Konzept der Vereinten Nationen bilden Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit oder ohne Kinder bzw. Elternteile mit Kindern (Ein-Eltern-Familien) eine Familie. Kinder sind alle mit ihren beiden Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt lebenden leiblichen, Stief- und Adoptivkinder, die ohne eigene Partner im Haushalt leben und selbst noch keine Kinder haben – ohne Rücksicht auf ihr Alter. Söhne und Töchter, die bereits aus dem Elternhaus ausgezogen sind, können hier nicht berücksichtigt werden.