Ehescheidungen

Langfristiger Trend

Die Zahl der Ehescheidungen lag in den 1980er und 1990er Jahren bei rund 16.000 bis 18.000 pro Jahr. Im Jahr 2001 wurde die bislang höchste absolute Zahl der Ehescheidungen (20.582) erreicht, und in den Folgejahren schwankten die Ehescheidungszahlen zwischen 19.066 (2003) und 20.516 (2007). Im Jahr 2010 sank die Zahl der Scheidungen auf 17.442 und damit auf das Niveau von vor zwölf Jahren (1998: 17.884). Die Gesamtscheidungsrate (Wahrscheinlichkeit, mit der im jeweiligen Jahr geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden) erhöhte sich von 26,5% im Jahr 1981 auf den bisherigen Höchstwert von 49,47% im Jahr 2007. Diesem Rekordhoch folgten Rückgange in den Folgejahren und im Jahr 2010 wurde mit 43,00% beinahe das Niveau des Jahres 1998 erreicht. Die mittlere Ehedauer der geschiedenen Ehen verlängerte sich seit 1981 von 7,7 auf 10,5 Jahre im Berichtsjahr 2010.

Aktuelle Jahresergebnisse

Im Jahr 2010 wurden 17.442 Ehen rechtskräftig geschieden, um 1.364 oder 7,3% weniger als im Vorjahr. Die Gesamtscheidungsrate (Wahrscheinlichkeit, mit der jetzt geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden) war im Jahr 2010 mit 43,0% so niedrig wie zuletzt im Jahr 2000 (43,1%) und damit deutlich unter dem historischen Höchstwert von 2007 (49,5%). Die Scheidungen des Jahres 2010 erfolgten überwiegend (zu 87,2%) in beiderseitigem Einvernehmen. Insgesamt 19.574 Kinder, davon 13.657 minderjährig, waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die durchschnittliche Kinderzahl (alle Altersstufen) pro geschiedene Ehe lag damit bei 1,12.

Im Jahr 2010 erfolgten 15.216 bzw. 87,2% (2009: 87,3%) aller Scheidungen in beiderseitigem Einvernehmen (§55a Ehegesetz). Wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§55) wurden 993 und wegen sonstiger Gründe (§§ 49, 50, 51, 52 und nach ausländischem Recht) 1.233 Ehen geschieden. Bei den insgesamt 2.226 strittig und nach ausländischem Recht geschiedenen Ehen war zu 54,7% der Mann Träger des Verschuldens bzw. Grundes, zu 8,7% die Frau sowie bei den restlichen 36,6% beide bzw. keiner von beiden (zu annähernd gleichen Teilen).

Insgesamt blieben 37,8% aller im Jahr 2010 geschiedenen Ehen (6.592 Fälle) kinderlos. Bei 4.218 (24,2%) Ehen gab es zum Zeitpunkt der Scheidung je ein Kind, 5.001 (28,7%) Paare hatten zwei und 1.631 (9,4%) drei oder mehr Kinder. Von den Scheidungen der Eltern waren im Jahr 2010 insgesamt 19.574 Kinder betroffen, davon 13.657 (69,8%) minderjährige "Scheidungswaisen". Insgesamt 1.157 (5,9%) Kinder waren bei der Scheidung der Eltern noch nicht drei Jahre alt, 2.365 (12,1%) im Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre), 3.421 (17,5%) im Volksschulalter (6 bis unter 10 Jahre), 3.397 (17,4%) zwischen 10 bis unter 14 Jahre alt und 3.317 (16,9%) Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren. Die geschiedenen Ex-Ehepaare hatten im Durchschnitt 1,12 Kinder, gut die Hälfte davon im Alter von unter 14 Jahren.

Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2010 geschiedenen Ehen war mit 10,5 Jahren um rund vier Monate länger als im Jahr davor. Innerhalb des ersten Ehejahres wurden 1,6% geschieden, weitere 4,6% der Ehen wurden im Lauf des zweiten Ehejahres geschieden. Insgesamt erfolgte fast die Hälfte aller Scheidungen in den ersten zehn Ehejahren (48,2%), weitere 39,7% nach zehn bis unter 25 Jahren Ehedauer. Etwa jedes achte Ehepaar trat erst nach der Silberhochzeit den Gang zum Scheidungsrichter an, darunter auch achtzehn Paare nach der Goldenen Hochzeit.

Im Jahr 2010 war das mittlere Scheidungsalter (Median) der Männer 43,4 Jahre, jenes der Frauen 40,8 Jahre. Es lag damit je rund fünf Monate höher als im Jahr davor bzw. um je ca. 4 Jahre höher als vor zehn Jahren. Das mittlere Eheschließungsalter der im Jahr 2010 geschiedenen Männer war bei 28,8, jenes der Frauen bei 26,1 und war damit um je ein Monate höher als im Jahr 2009 bzw. um je ca. zwei Jahre höher als im Jahr 2001.

Pro Monat wurden 2010 durchschnittlich 1.454 Klagen bzw. Anträge auf Scheidung eingebracht. Die meisten Klagen bzw. Anträge auf Scheidung wurden im März 2010 (1.717) gestellt, gefolgt von den Monaten Juni (1.615) und November (1.584). Der geringste Andrang auf die Scheidungsgerichte wurde in den Monaten Dezember (1.240) und Jänner (1.279) verzeichnet.

Die mittlere Dauer (Median) der Ehescheidungsverfahren betrug im Jahr 2010 1,7 Monate. In 74,7% der Fälle betrug die Verfahrensdauer unter drei Monate, nur 1,6% der Verfahren dauerten zwei und mehr Jahre.

Die Gesamtscheidungsrate war im Bundesländervergleich auch 2010 in Wien mit 49,4% am höchsten und in Oberösterreich mit 36,7% am niedrigsten. In Vorarlberg (47,2%) und in Niederösterreich (46,6%) lag diese Rate über dem Österreichwert (43,0%). Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt war die Rate neben Oberösterreich auch in Tirol (37,8%). In allen anderen Bundesländern lag diese ebenfalls unter dem Durchschnitt. Die Rangfolge lautet dabei: Burgenland (41,8%), Steiermark (39,9%), Kärnten (39,3%) und Salzburg (38,8%).

Statistische Kuriositäten

Innerhalb des ersten Ehemonates wurden sechs Paare wieder geschieden, fünf andere Paare ließen sich nach 55 Jahren Ehe scheiden. Der älteste Mann trat mit 91 Jahren den Gang zum Scheidungsrichter an, um sich nach 52-jähriger Ehe von seiner 82-jährigen Ehefrau zu trennen. Die älteste Frau trennte sich im Alter von 85 Jahren nach 59 Ehejahren von ihrem 84-jährigen Ehemann. Ein 75-jähriger Mann trennte sich nach neunjähriger Ehe von seiner 32-jährigen Frau, eine 70-jährige Frau trennte sich nach dreijähriger Ehe von ihrem 28-jährigen Ehepartner. Ein weiteres Paar, ein 80-jähriger Mann und eine 77-jährige Frau beschlossen, nach 57 Jahren Ehe getrennte Wege zu gehen.

Methodische Informationen, Definitionen:

Die Aufarbeitung der Ehescheidungen erfolgt jährlich auf Basis der Meldungen der 140 Bezirksgerichte Österreichs, die Veröffentlichung nach dem bis zur Scheidung gemeinsamen Aufenthaltsort der geschiedenen Eheleute; falls ein solcher nicht gegeben ist, nach jenem des Mannes und falls auch dieser nicht bekannt ist, nach jenem der Frau.

Ehescheidungen von in Österreich wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die im Ausland stattfinden sind statistisch nicht erfasst. In Österreich stattfindende Ehescheidungen von im Ausland wohnhaften Personen – im Jahr 2010 waren das 57 – werden zwar erhoben und aufgearbeitet, sind aber in den publizierten Daten nicht enthalten.

Die Gesamtscheidungsrate gibt den Prozentsatz geschiedener Ehen an, der aufgrund der im Berichtsjahr beobachteten ehedauerspezifischen Scheidungsraten für aktuell geschlossene Ehen zu erwarten ist, falls sich an diesen ehedauerspezifischen Scheidungsraten in Zukunft nichts ändern würde. Für die Berechnung werden die Ehescheidungen in Beziehung gesetzt zu jenen Eheschließungsjahrgängen, aus denen sie stammen und die Summe der daraus resultierenden Einzelraten gebildet.

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Ergebnisse im Überblick: ScheidungenHTMLPDFXLSX
Ehescheidungen, Scheidungsrate und Gesamtscheidungsrate seit 1946PDFXLSX
Ehescheidungen und Gesamtscheidungsrate seit 1991 nach BundesländernPDFXLSX
Ehescheidungen seit 2001 nach Paragraph des Ehegesetzes und BundesländernPDFXLSX
Ehescheidungen seit 2001 nach Bundesland, nach der Kinderzahl und dem Alter der KinderPDFXLSX
Ehescheidungen seit 2001 nach Einleitungs- bzw. Ereignismonaten und BundesländernPDFXLSX


Ehescheidungen und Gesamtscheidungsrate seit 1951

Ehescheidungsrate nach der Ehedauer seit 1971



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