Die Zahl der Ehescheidungen lag in den 1980er und
1990er Jahren bei rund
Im Jahr 2010 wurden
Im Jahr 2010 erfolgten
Insgesamt blieben 37,8% aller im Jahr 2010 geschiedenen
Ehen
Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2010 geschiedenen Ehen war mit 10,5 Jahren um rund vier Monate länger als im Jahr davor. Innerhalb des ersten Ehejahres wurden 1,6% geschieden, weitere 4,6% der Ehen wurden im Lauf des zweiten Ehejahres geschieden. Insgesamt erfolgte fast die Hälfte aller Scheidungen in den ersten zehn Ehejahren (48,2%), weitere 39,7% nach zehn bis unter 25 Jahren Ehedauer. Etwa jedes achte Ehepaar trat erst nach der Silberhochzeit den Gang zum Scheidungsrichter an, darunter auch achtzehn Paare nach der Goldenen Hochzeit.
Im Jahr 2010 war das mittlere Scheidungsalter (Median) der Männer 43,4 Jahre, jenes der Frauen 40,8 Jahre. Es lag damit je rund fünf Monate höher als im Jahr davor bzw. um je ca. 4 Jahre höher als vor zehn Jahren. Das mittlere Eheschließungsalter der im Jahr 2010 geschiedenen Männer war bei 28,8, jenes der Frauen bei 26,1 und war damit um je ein Monate höher als im Jahr 2009 bzw. um je ca. zwei Jahre höher als im Jahr 2001.
Pro Monat wurden 2010 durchschnittlich
Die mittlere Dauer (Median) der Ehescheidungsverfahren betrug im Jahr 2010 1,7 Monate. In 74,7% der Fälle betrug die Verfahrensdauer unter drei Monate, nur 1,6% der Verfahren dauerten zwei und mehr Jahre.
Die Gesamtscheidungsrate war im Bundesländervergleich auch 2010 in Wien mit 49,4% am höchsten und in Oberösterreich mit 36,7% am niedrigsten. In Vorarlberg (47,2%) und in Niederösterreich (46,6%) lag diese Rate über dem Österreichwert (43,0%). Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt war die Rate neben Oberösterreich auch in Tirol (37,8%). In allen anderen Bundesländern lag diese ebenfalls unter dem Durchschnitt. Die Rangfolge lautet dabei: Burgenland (41,8%), Steiermark (39,9%), Kärnten (39,3%) und Salzburg (38,8%).
Innerhalb des ersten Ehemonates wurden sechs Paare wieder geschieden, fünf andere Paare ließen sich nach 55 Jahren Ehe scheiden. Der älteste Mann trat mit 91 Jahren den Gang zum Scheidungsrichter an, um sich nach 52-jähriger Ehe von seiner 82-jährigen Ehefrau zu trennen. Die älteste Frau trennte sich im Alter von 85 Jahren nach 59 Ehejahren von ihrem 84-jährigen Ehemann. Ein 75-jähriger Mann trennte sich nach neunjähriger Ehe von seiner 32-jährigen Frau, eine 70-jährige Frau trennte sich nach dreijähriger Ehe von ihrem 28-jährigen Ehepartner. Ein weiteres Paar, ein 80-jähriger Mann und eine 77-jährige Frau beschlossen, nach 57 Jahren Ehe getrennte Wege zu gehen.
Die Aufarbeitung der Ehescheidungen erfolgt jährlich auf Basis der Meldungen der 140 Bezirksgerichte Österreichs, die Veröffentlichung nach dem bis zur Scheidung gemeinsamen Aufenthaltsort der geschiedenen Eheleute; falls ein solcher nicht gegeben ist, nach jenem des Mannes und falls auch dieser nicht bekannt ist, nach jenem der Frau.
Ehescheidungen von in Österreich wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die im Ausland stattfinden sind statistisch nicht erfasst. In Österreich stattfindende Ehescheidungen von im Ausland wohnhaften Personen – im Jahr 2010 waren das 57 – werden zwar erhoben und aufgearbeitet, sind aber in den publizierten Daten nicht enthalten.
Die Gesamtscheidungsrate gibt den Prozentsatz geschiedener Ehen an, der aufgrund der im Berichtsjahr beobachteten ehedauerspezifischen Scheidungsraten für aktuell geschlossene Ehen zu erwarten ist, falls sich an diesen ehedauerspezifischen Scheidungsraten in Zukunft nichts ändern würde. Für die Berechnung werden die Ehescheidungen in Beziehung gesetzt zu jenen Eheschließungsjahrgängen, aus denen sie stammen und die Summe der daraus resultierenden Einzelraten gebildet.
Vorläufig werden nur unentgeltlich verfügbare Daten angeboten, weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Datenbank!