Pressemitteilung:
Straßenverkehrsunfälle 2019: mehr Verkehrstote, auch deutlich mehr Kinder tödlich verunglückt
Wien, 2020
Zahl der tödlich verunglückten Kinder mehr als verfünffacht
Verunglückten im Jahr 2018 noch drei Kinder (0–14
Jahre) tödlich, so waren es 2019 insgesamt 16, die im Straßenverkehr
ihr Leben verloren (siehe Tabelle 1). Das ist der höchste Wert seit
2006. Im Vergleich dazu starben 2017 acht, 2016 sieben Kinder auf Österreichs
Straßen. Sechs der 16 tödlich verunglückten Kinder starben als Fußgänger,
drei kamen als Pkw-Mitfahrer ums Leben. Jeweils zwei der unter 14-Jährigen
verunglückten tödlich auf einem Tretroller/Microscooter oder einem
Fahrrad, und je ein Kind kam auf einem Motorfahrrad, einem Traktor und
einem Transportkarren (Hoflader) ums Leben. Darüber hinaus wurden weitere
Allein auf dem Schulweg verunglückten 2019 vier Kinder (6–15 Jahre) tödlich. 2017 und 2018 wurden keine tödlichen Schulwegunfälle gemeldet, und auch 2015 und 2016 waren es mit jeweils einem tödlich verunglückten Schulkind deutlich weniger.
Unachtsamkeit bzw. Ablenkung als Unfallgefahr, 32 Alkohol-Tote
Von den 2019 in Österreich dokumentierten Verkehrsunfällen
mit
Deutlich mehr Verkehrstote im Burgenland
Die meisten tödlich Verunglückten verzeichneten
2019 die drei außer Wien bevölkerungsstärksten Bundesländer Niederösterreich
(101 Tote), Oberösterreich (87 Tote) und Steiermark (72 Tote). Der
deutlichste Anstieg bei Verkehrstoten zeigt sich im Burgenland mit
Besonders viele Unfälle im Juni
Der im Jahr 2019 unfallstärkste Monat in Österreich war der Juni mit durchschnittlich 182 Verletzten und knapp zwei Toten pro Tag (56 Tote). Im Jänner und Februar, den beiden unfallschwächsten Monaten, kamen im Gegensatz dazu jeweils 20 Personen ums Leben. Für Fußgängerinnen und Fußgänger waren hingegen der November (13 Tote) und Dezember (9 Tote) besonders gefährlich.
Um die Hälfte mehr tödlich verunglückte Fußgängerinnen und Fußgänger
Insgesamt 69 Fußgängerinnen und Fußgänger kamen 2019 auf Österreichs Straßen ums Leben (siehe Tabelle 3), das ist im Vergleich zu 2018 (47 Personen) eine Zunahme von 47%. Um 25% erhöht hat sich auch die Zahl der getöteten Mopedlenker und -mitfahrer – von acht im Jahr 2018 auf zehn Personen 2019. Gegenüber 2018 sind auch die tödlich verunglückten Pkw-Insassen um 10,5% auf 200 gestiegen.
Rückläufig entwickelte sich hingegen 2019 die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Motorradlenker und -mitfahrer. Kamen von ihnen im Jahr 2018 noch 102 Personen ums Leben, so waren es im aktuellen Berichtsjahr 79, das sind um 23% weniger. Auch die Zahl der tödlich verunglückten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (Fahrrad, Elektrofahrrad sowie Elektro-Scooter) nahm um 20% ab: 2019 wurden 33 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer getötet, 2018 waren es noch 41.
Detaillierte Ergebnisse sowie zusätzliche Informationen finden Sie im "Schnellbericht" (mit weiterführenden Beschreibungen, Grafiken und Tabellen) und auf unserer Webseite. Dort können auf einer interaktiven Verkehrsunfallkarte auch die Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden des Jahres 2019 nach den genauen Unfallorten abgefragt werden.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Seit 2012 werden Straßenverkehrsunfälle
mit Personenschaden durch die Polizeiorgane elektronisch erfasst. Über
eine Schnittstelle werden die notwendigen Daten an Statistik Austria
übermittelt. Dieses elektronische Erfassungssystem ersetzt die ursprüngliche
Datenerhebung mittels Unfallzählblättern, wodurch von einer höheren
Vollzähligkeit der erfassten Zahl der Unfälle ab 2012 auszugehen ist.
Außerdem können auch nachträglich bekannt gewordene Erhebungsergebnisse
in die Statistik einfließen.
Ein Straßenverkehrsunfall mit
Personenschaden liegt vor, wenn infolge des Straßenverkehrs
auf Straßen mit öffentlichem Verkehr Personen verletzt oder getötet
wurden und daran zumindest ein in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt
war.
Als Verkehrstote gelten Personen, die
entweder am Unfallort oder innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Unfallereignis,
an den Unfallfolgen verstorben sind.
Als Alkoholunfall gilt ein Unfall, bei
dem zumindest bei einer beteiligten Person (Lenker oder Fußgänger)
eine Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß § 5 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung
oder eine Überschreitung des im § 14 Abs. 8 Führerscheingesetz festgelegten
Blut- oder Atemalkoholwertes festgestellt wurde, eine Alkoholisierung
durch die Polizeiorgane vermutet oder der Alkoholtest verweigert wurde.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Raumwirtschaft, Statistik Austria:
Eveline PFEILER, Tel.:
DI Brigitte ALLEX, Tel.:
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1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.:
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