Im Jahr 2019 wurden laut Statistik Austria
Die höchste Zunahme mit einem Plus von 13%
Über 82% der Zuwächse an F-Klasse-Lenkberechtigungen
entfallen allein auf die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich
Die Erteilungen der C-Klassen (2019:
Die Erteilungen von Lenkberechtigungen der D-Klassen
stiegen 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 8% auf
Seit 2006 (20%) ist der Anteil der in Form des L17-Führerscheins
erworbenen Lenkberechtigungen an den insgesamt erworbenen Pkw-Lenkberechtigungen
(B-Klasse) stetig gestiegen und lag 2019 bei 32%. Die Zahl der L17-Lenkberechtigungen
nahm gegenüber 2018 um 6% zu und liegt damit bei
Während die Ergebnisse der Führerscheinstatistik einerseits auf einen langfristigen Trend zur zunehmend bevorzugten Wahl des L17-Führerscheins hinweisen, zeigt sich andererseits in der Gruppe der Lenkberechtigungsbesitzerinnen und -besitzer, die sich für den regulären Erwerb der B-Klasse (ab 18 Jahre) entscheiden, ein Wandel in der Altersstruktur. Lag das Durchschnittsalter der Personen 2006 noch bei 19,9 Jahren, wurde 2019 die reguläre B-Klasse durchschnittlich erst mit 21,6 Jahren erteilt. Altersunterschiede zeigen sich zudem in den Bundesländern, von durchschnittlich 20,4 Jahren im Burgenland bis 21,1 Jahren in der Steiermark und 24,0 Jahren in Wien.
Die AM-Klasse für Motorfahrräder (Moped) wurde im
Rahmen der 14. Führerscheingesetznovelle 2013 eingeführt und ersetzte
den bis dahin gültigen Mopedausweis. Seit ihrer gesetzlichen Neuregelung
haben die jährlichen Erteilungen (2019:
Hinweis:
Reform der theoretischen Führerscheinprüfung: Seit 1. Juni 2019 kommt ein umfassend reformierter Fragenkatalog zur theoretischen Führerscheinprüfung für die F-Klasse zum Einsatz. In geringerem Ausmaß sind von dieser Reform auch die theoretischen Führerscheinprüfungen der Lenkberechtigungsklassen C und D betroffen.
Datenquelle:
Gegenstand der Führerscheinstatistik sind die in Österreich ab 2006 durch Ersterteilung und Ausdehnung ausgestellten Führerscheine und erteilten Lenkberechtigungen des jeweiligen Berichtsjahres. Grundlage sind die Anträge auf Ersterteilung oder Ausdehnung eines Führerscheines in Österreich, welche im Berichtsjahr abgeschlossen wurden. Mit diesem Abschluss gilt mindestens eine Lenkberechtigung als erteilt. Als Datenquelle dient das im Bundesrechenzentrum eingerichtete Führerscheinregister.
Daten zum Bestand an Führerscheinbesitzerinnen und -besitzern sind nicht verfügbar.
Definitionen:
Klasse | Kurzbeschreibung | Mindestalter |
---|---|---|
AM | Motorfahrräder; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge | 15 (16) |
A1 | Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht max. 0,1 kW/kg (bzw. mindestens 10 kg pro Kilowatt Motorleistung); dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) | 16 |
A2 | Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Leistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Eigengewicht von höchstens 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entsprechen mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht) | 18 |
A | Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Gewichtslimit); dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2) | 24 (20) |
B | Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen
außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als | 18 (17) |
BE | Ein Zugfahrzeug
der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als | 18 |
C1 | Kraftwagen,
bei denen die höchste zulässige Gesamtmasse mehr als | 18 |
C1E | Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger
mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die
höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination | 18 |
C | Kraftwagen,
bei denen die höchste zulässige Gesamtmasse mehr als | 21 (18) |
CE | Ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | 21 (18) |
D1 | Kraftwagen mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen und einer höchsten Gesamtlänge von 8 Metern | 21 |
D1E | Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | 21 |
D | Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für zu befördernde Personen; Sonderkraftfahrzeuge | 24 (21) |
DE | In Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | 24 (21) |
F | Zugmaschinen; Motorkarren; (landwirtschaftliche) selbstfahrende Arbeitsmaschinen; Transportkarren; jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und Sonderkraftfahrzeuge. | 18 (16) |
Erworbene Klassenkombinationen | Darstellung der höchsten Klasse in den Ergebnissen |
---|---|
A1, A2 | A2 |
A1, A2, A | A |
C1, C | C |
D1, D | D |
C1E, CE | CE |
D1E, DE | DE |