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Forschung (F&E), Innovation

Die Statistik über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) wird auf der rechtlichen Basis der F&E-Statistik-Verordnung 2003 und entsprechender verpflichtender EU-Rechtsakte sowie der methodischen Basis des Frascati-Handbuches durchgeführt.

Im Rahmen primärstatistischer Vollerhebungen bei F&E durchführenden Einrichtungen in allen volkswirtschaftlichen Sektoren werden auf der Basis der international (EU, OECD) gültigen Standards und Richtlinien insbesondere Daten über die Beschäftigten in F&E, über die Ausgaben für F&E und die Finanzierung dieser Ausgaben sowie über die Art und Zielrichtung der F&E-Tätigkeiten erhoben.

Die Grundlagen für die jährliche Globalschätzung der Bruttoinlandsausgaben für F&E sind jene im Rahmen der primärstatistischen Erhebungen über F&E gewonnenen detaillierten Strukturdaten sowie die ebenfalls jährlich durchgeführten forschungsrelevanten Analysen und Auswertungen der Budgets des Bundes und der Bundesländer. Die Bruttoinlandsausgaben für F&E, ausgedrückt als Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes, stellen eine Kennzahl von großer politischer Relevanz dar - die so genannte „Forschungsquote".

Innovationen gelten als notwendig, um in einer modernen Volkswirtschaft die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Unternehmen zu steigern. Die Innovationsfähigkeit. und der Innovationswillen der im wirtschaftlichen Wettbewerb stehenden Unternehmen gelten dabei als Indikatoren, um diese Zielsetzungen zu erreichen.

Die Messung von Innovation im Unternehmenssektor erfolgt im Rahmen von europaweit harmonisierten statistischen Erhebungen (Community Innovation Surveys), gemäß den Definitionen des Oslo-Handbuches der OECD, welches Richtlinien und Standards für die Durchführung von Innovationserhebungen empfiehlt.