Die EBS-Verordnung ist auch unter der ehemaligen Bezeichnung FRIBS (Framework Regulation Integrating Business Statistics) bekannt.
Mit der EBS-Verordnung (European Business Statistics) wurde durch den Rat und das Europäische Parlament eine EU-Rahmenverordnung verabschiedet, mit dem Ziel ab 2021 neun Unternehmensstatistiken künftig integriert, harmonisiert, vereinfacht sowie flexibler gestalten zu können. Seitens Österreichs bedeutete dies in den letzten Jahren eine entsprechende Mitwirkung und Mitgestaltung im europäischen Rechtssetzungsprozess. Die geplante Neustrukturierung der betreffenden Unternehmensstatistiken führt zu einer veränderten Erhebungs- und Datenlandschaft sowie einer besseren statistischen Erfassung national und international operierender Unternehmensgruppen.
Durch die EBS-Verordnung werden ab 2021 nachstehende Unternehmensstatistiken, die sich bisher auf separate Rechtsgrundlagen stützten, in einer gemeinsamen Rahmenverordnung der EU legistisch zusammengefasst. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, ab wann diese Statistiken gemäß den EBS-Anforderungen umzusetzen sind.
Unternehmensstatistik | Umsetzung ab | Statistisches Unternehmen Umsetzung ab |
---|---|---|
Leistungs- und Strukturstatistik | Berichtsjahr 2021 | Berichtsjahr 2018 |
Unternehmensdemografie | Berichtsjahr 2021 | Berichtsjahr 2021 |
Auslandsunternehmenseinheiten-Statistik | Berichtsjahr 2021 | Berichtsjahr 2021 |
Konjunkturstatistik | Mit Umstellung auf das neue Basisjahr 2021 | n.r. |
Produktionsstatistik | Berichtsjahr 2021 | n.r. |
Außenhandel mit Gütern | Berichtsjahr 2022 | n.r., TEC Berichtsjahr 2018 |
Internationaler Dienstleistungsverkehr | Berichtsjahr 2023 | n.r. |
IKT-Einsatz in Unternehmen | Berichtsjahr 2021 | Berichtsjahr 2022 |
Forschung und Entwicklung | Berichtsjahr 2021 | Berichtsjahr 2021 |
Innovation bei Unternehmen | Berichtsjahr 2022 | Berichtsjahr 2022 |
Die bisherige Abgrenzung bzw. Struktur der Statistikbereiche wurde für deren Integration in die EBS-Verordnung neu organisiert, um modernen Datenanforderungen besser entsprechen zu können. Insgesamt wurden vier neue Themenbereiche (domains) gebildet, denen wiederum ein oder mehrere fixe Themen (topics) samt Einzelthemen (detailed topics) zugeordnet wurden, die in den Anhängen des Basisrechtsaktes aufgelistet werden. Die folgende Tabelle illustriert welche nationalen Statistiken nach der bisher gültigen Organisationsstruktur in die neu gebildeten Themenbereiche einfließen. Einige nationale Statistiken tragen hierbei zu mehreren Themenebereichen bei.