Im Jahresdurchschnitt 2019 betrug das Arbeitsvolumen (tatsächlich geleistete Arbeitsstunden) in allen Tätigkeiten 7 Mrd. 129 Mio. Stunden (2018: 7 Mrd. 12 Mio.). Die Unselbständigen leisteten 2019 in der Haupttätigkeit 5 Mrd. 972 Mio. Stunden (2018: 5 Mrd. 867 Mio.). Damit lag das Arbeitsvolumen sowohl bei den Erwerbstätigen insgesamt als auch bei den Unselbständigen über dem Niveau des Vorjahres.
Hinweis: Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten. In den Angaben zur Teilzeit sind auch Personen in Elternkarenz inkludiert, für die die zuletzt ausgeübte Arbeitszeit erfasst wird. In die Durchschnittsberechnungen und die Angaben zum Arbeitsvolumen geht dieser Personenkreis allerdings nicht ein.
Ergebnisse im Überblick: Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (Arbeitsvolumen) | ![]() | ![]() | ![]() |
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (Arbeitsvolumen) nach beruflicher Stellung | ![]() | ![]() | ![]() |