Im Jahresdurchschnitt 2019 war die normale wöchentliche Arbeitszeit pro Woche für alle Erwerbstätigen mit 36,6 Stunden gleich hoch wie 2018 (36,6 Stunden). Die durchschnittliche normale Arbeitszeit pro Woche bei den unselbständig Erwerbstätigen blieb mit 35,7 Stunden im Jahr 2019 ebenfalls unverändert (2018: 35,7 Stunden).
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit pro Woche ergab bei den Unselbständigen mit 30,6 Stunden im Jahr 2019 einen leicht höheren Wert als 2018 (30,3). Auch von den Erwerbstätigen insgesamt wurde mit 31,5 Stunden pro Woche im Jahr 2019 durchschnittlich annähernd gleich viel gearbeitet wie 2018 (31,3).
2019 wurden im Durchschnitt 7,1 Überstunden bzw. – im Falle einer Teilzeiterwerbstätigkeit
– Mehrstunden pro Woche und Person (mit mindestens einer Überstunde)
geleistet. Im Jahr 2018 waren es mit durchschnittlich 7,3 Überstunden
geringfügig mehr. Bezogen auf alle unselbständig Erwerbstätigen wurden
durchschnittlich 1,3 Überstunden pro Woche verrichtet.
Nicht alle geleisteten Überstunden werden bezahlt oder durch einen entsprechenden Zeitausgleich mit Zuschlägen abgegolten. 2019 wurden durchschnittlich 6,0 Überstunden pro Woche auch bezahlt. Der Anteil unbezahlt geleisteter Überstunden liegt bei Frauen deutlich höher (21,7%) als bei Männern (12,1%).
Hinweis: Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten. In den Angaben zur Teilzeit sind auch Personen in Elternkarenz inkludiert, für die die zuletzt ausgeübte Arbeitszeit erfasst wird. In die Durchschnittsberechnungen und die Angaben zum Arbeitsvolumen geht dieser Personenkreis allerdings nicht ein.