Pressemitteilung:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: 29% der 18- bis 64-Jährigen haben Betreuungspflichten für Kinder, 7% für pflegebedürftige Angehörige
Wien, 2019
Kinderbetreuungspflichten wirken sich bei Müttern viermal häufiger als bei Vätern auf das Ausmaß der Erwerbsarbeit aus
Das Ausmaß der Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der Befragung wurde bei 61% der Mütter durch Betreuungspflichten für Kinder unter 15 Jahren beeinflusst, rund viermal so häufig wie bei Vätern (15%). Der Einfluss von Betreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit hing mit dem Alter des jüngsten Kindes zusammen. Bei Müttern war dieser Zusammenhang wesentlich stärker ausgeprägt als bei Vätern: War das jüngste Kind unter zwei Jahre alt, gaben 78% der Mütter und 18% der Väter an, dass die Betreuungspflichten Auswirkungen auf das Ausmaß ihrer aktuellen Erwerbstätigkeit hatten. Dieser Anteil sank bei Müttern von Kindern im Volksschulalter auf knapp über 60% (Väter 13%) und schließlich auf 42% (Väter 8%), wenn das jüngste Kind zwischen zehn und 14 Jahre alt war (siehe Tabelle 2).
Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem durch Reduktion der Erwerbsarbeit von Frauen
39% der Frauen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 15 Jahren haben aufgrund von Kinderbetreuungspflichten ihre Erwerbsarbeitszeit reduziert. Für Väter traf dies deutlich seltener zu (5%). Je älter das jüngste Kind war, umso mehr Frauen waren wieder vollzeiterwerbstätig. Andere Möglichkeiten, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren, wie etwa ein Wechsel des Arbeitgebers, ein Wechsel zu weniger anspruchsvollen Aufgaben oder Veränderungen, um mehr Geld zu verdienen, wurden von Männern (5%) und Frauen (10%) eher selten in Anspruch genommen (siehe Tabelle 2).
Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen geht mit höherer Erwerbstätigkeit von Müttern einher
Von den rund 1,52 Mio. Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 15 Jahren nahmen 40% Kinderbetreuungsangebote für alle Kinder und weitere 12% nicht für alle Kinder in Anspruch. Mütter, die Kinderbetreuungseinrichtungen nutzten, kehrten früher auf den Arbeitsmarkt zurück und waren auch früher vollzeiterwerbstätig als Mütter, die kein Betreuungsangebot nutzten. Mütter, deren jüngstes Kind zwischen ein und zwei Jahre alt war und die eine Kinderbetreuung (für alle Kinder) in Anspruch nahmen, waren knapp doppelt so häufig aktiv erwerbstätig als Mütter, die keine Kinderbetreuung nutzten (60% vs. 35%). Bei Vätern dagegen bestand diesbezüglich kein Unterschied (91% vs. 90%). Väter waren, unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes und von der Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen, generell überwiegend vollzeiterwerbstätig (zu mehr als 83%). Mit Erreichen des Volksschulalters des jüngsten Kindes bestand auch bei Müttern mit oder ohne Kinderbetreuung kaum noch ein Unterschied in der Erwerbsbeteiligung (81% vs. 79%). Allerdings fanden sich bei Nutzung einer Kinderbetreuung mehr vollzeitbeschäftigte Mütter (26% vs. 19%) (siehe Tabelle 3).
Größte Schwierigkeit für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie waren lange sowie unvorhersehbare Arbeitszeiten
Befragt nach den beiden häufigsten Vereinbarkeitsproblemen zwischen Beruf und Familie, nannten Väter am häufigsten lange (12%) sowie unvorhersehbare oder ungünstige Arbeitszeiten (11%). Bei Müttern, die überwiegend teilzeiterwerbstätig waren, stellten hingegen unvorhersehbare oder ungünstige Arbeitszeiten (13%) häufiger ein Vereinbarkeitsproblem dar als lange Arbeitszeiten (6%). Unter vollzeiterwerbstätigen Müttern und Vätern waren lange Arbeitszeiten gleichermaßen für Männer (12%) und Frauen (11%) die am häufigsten genannte Schwierigkeit (siehe Tabelle 4).
6% der Männer und 9% der Frauen unterstützen pflegebedürftige Angehörige
Bei Pflege- und Hilfsleistungen gegenüber pflegebedürftigen
Angehörigen sind Frauen in einem höheren Ausmaß involviert als Männer.
Insgesamt betreuten
Ergebnisse bzw. weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite sowie in der Publikation "Vereinbarkeit von Beruf und Familie 2018".
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Die vorliegenden Daten stammen aus
dem Ad-hoc-Modul 2018 zum Thema "Vereinbarkeit
von Beruf und Familie", das in allen Mitgliedsländern der EU durchgeführt
wurde. In Österreich fand diese Erhebung im Rahmen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung,
einer Stichprobenerhebung in privaten Haushalten, in allen Quartalen
des Jahres 2018 statt. Zur Zielgruppe
zählten alle Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Es wurden
Väter, Mütter bzw. Männer und Frauen mit
Betreuungspflichten für Kinder unter 15 Jahren: umfasst alle
Personen mit Betreuungspflichten für leibliche und adoptierte Kinder,
Stief- und Pflegekinder wie auch die Kinder des (Ehe-)Partners bzw.
der (Ehe-)Partnerin.
Pflegebedürftige Angehörige: umfasst
eigene Kinder (ab 15 Jahren), die Partnerin oder den Partner, die (Stief-)Eltern
oder andere Verwandte, die aufgrund längerer Krankheit, Behinderung
oder Beeinträchtigung oder aufgrund des Alters auf Hilfe angewiesen
sind.
Regelmäßige Betreuungspflichten: Die
Betreuungspflichten machen zumindest ein paar Stunden in der Woche aus.
Dies gilt auch, wenn die Unterstützungsleistung beispielsweise jede
zweite Woche oder einmal im Monat erfolgte, dies im Durchschnitt aber
mehreren Stunden pro Woche entsprach.
Kinderbetreuungseinrichtungen umfasst
Kindergärten, Krippen, Tageseltern oder Nachmittagsbetreuung
Erwerbstätige nach internationaler Definition:
Personen, die in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet
haben oder die wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet haben,
aber normalerweise einer Beschäftigung nachgehen. Präsenz- und Zivildiener
waren von der Befragung ausgenommen.
Erwerbstätige, aktive: Wie Erwerbstätige
mit dem Unterschied, dass Personen in Elternkarenz mit aufrechtem Dienstverhältnis
nicht zu den Erwerbstätigen gezählt werden.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Mag. Käthe KNITTLER, Tel.:
Dr. Regina FUCHS, Tel.:
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
Bundesanstalt Statistik Österreich
1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.:
presse@statistik.gv.at © STATISTIK AUSTRIA