Pressemitteilung:
Statistik Austria kündigt methodische Änderung der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2021 an
Wien, 2021
Die wichtigste Neuerung für alle EU-Mitgliedsländer und damit auch für Österreich betrifft die Zählung von Arbeitslosen nach internationaler Definition: Ab 2021 gelten demnach Personen mit einer Wiedereinstellungszusage mehrheitlich als Arbeitslose, was insbesondere für Saisonarbeitskräfte in der Nebensaison zutrifft. Bis 2020 zählten diese Personen zur "stillen Reserve" der Nicht-Erwerbspersonen. Mit dieser Änderung geht ein methodisch bedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit einher, der je nach Quartal unterschiedlich stark ausfallen wird. Die Arbeitslosigkeit nach internationaler Definition wird also – nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie – im Vergleich zu den Vorjahren steigen.
Die ersten von den Änderungen betroffenen Ergebnisse, das sind jene des 1. Quartals 2021, werden am 28. Juni 2021 veröffentlicht und im Rahmen eines Online-Pressegesprächs präsentiert werden.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Bei der europäischen
Arbeitskräfteerhebung (AKE), die in allen Mitgliedsländern
der EU stattfindet, werden in zufällig ausgewählten privaten Haushalten
Informationen zu Erwerbstätigkeit und Arbeitsuche in standardisierter
Form erhoben. In Österreich wird die AKE im Rahmen des Mikrozensus
durchgeführt – eine Stichprobenerhebung, bei der wöchentlich ca.
Ab dem Jahr 2021 gelten folgende Konzepte:
Erwerbstätige nach internationaler Definition: Nach dem ILO-Konzept
gelten Personen dann als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche
mindestens eine Stunde als Unselbständige, Selbständige oder mithelfende
Familienangehörige gearbeitet haben. Haben sie aufgrund von Urlaub,
Zeitausgleich, Altersteilzeit, anderer Arbeitszeitregelung, Krankheit,
beruflicher Aus- und Weiterbildung oder Mutterschutz/Papamonat nicht
gearbeitet, gehen aber ansonsten einer Arbeit nach, gelten sie als erwerbstätig.
Ebenfalls zu den Erwerbstätigen zählen: Personen, die aus einem sonstigen
Grund für maximal drei Monate vom Arbeitsplatz abwesend sind; Personen
in Elternkarenz (mit Bezug von Kinderbetreuungsgeld und einem Rückkehrrecht
zum Arbeitgeber oder einer Karenzdauer von maximal drei Monaten); Lehrlinge;
Saisonarbeitskräfte, die zwar saisonbedingt in der Referenzwoche nicht
gearbeitet haben, aber in der Nebensaison regelmäßig für den Betrieb
arbeiten. Präsenz- und Zivildiener sind ausgeschlossen.
Arbeitslose nach internationaler Definition:
Personen, die nicht erwerbstätig sind (s.o.) und in der Referenzwoche
oder den drei vorhergehenden Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben.
Ebenfalls als arbeitslos gelten Personen, die bereits eine Jobzusage
haben und diesen Job innerhalb von drei Monaten antreten. Zusätzlich
dazu müssen sie innerhalb der nächsten beiden Wochen nach der Referenzwoche
eine Arbeit aufnehmen können.
"Stille Arbeitsmarktreserve" (auch
"stille Reserve") nach internationaler Definition:
Nicht-Erwerbspersonen (Personen, die laut internationaler Definition
weder erwerbstätig noch arbeitslos sind) im Alter von 15 bis 64 Jahren,
die in der Referenzwoche und den drei Wochen davor nicht nach Arbeit
gesucht haben, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und innerhalb
der nächsten beiden Wochen nach der Referenzwoche zu arbeiten beginnen
könnten.
Rückfragen zum Thema beantwortet das Team der Arbeitskräfteerhebung in der Direktion Bevölkerung, Statistik Austria, unter: ake@statistik.gv.at
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