Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es lt. Mikrozensus
Die Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit in den letzten Jahren ist durch eine stetige Abnahme der Selbständigen in der Land- und Forstwirtschaft gekennzeichnet. Gleichzeitig steigt die Zahl der Selbständigen in anderen Bereichen langsam an.
Hinweis: Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten.