Die Zahl der Einbürgerungen war 2020 mit insgesamt
Fast zwei Drittel aller Einbürgerungen 2020
Nach dem Alter betrachtet, waren
Von den neuen Österreicherinnen und Österreichern
hatte ein Drittel vor der Einbürgerung 10,7% oder 967 Personen die Staatsangehörigkeit
von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von Serbien (943 bzw. 10,5%) und
der Türkei (847 bzw. 9,4%). Auch die Länder Kosovo (527), Russische
Föderation (355), Iran - Islamische Republik (355), Rumänien (301),
Afghanistan (298), Nordmazedonien (250) und Deutschland (227) fallen
unter die Top 10 der insgesamt 124 Länder der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Insgesamt
Bereits
Die Zahl der Einbürgerungen lag in den 1980er Jahren
bei rund
Bezieht man die Einbürgerungen auf die ausländische Bevölkerung (Einbürgerungsrate), so war zwischen 1991 und 2003 ein kontinuierlicher Anstieg auf mehr als das Doppelte zu verzeichnen. In den 1980er und 1990er Jahren entfielen auf 100 ausländische Staatsangehörige im Durchschnitt 2,4 Einbürgerungen, von 2000 bis 2005 lagen die Raten bei 5,0%. Seither sinkt die Einbürgerungsrate wieder und liegt 2020 unter dem Niveau der zehn vorangegangenen Jahre (0,7%) bei einem vorläufigen Wert von 0,6%.
Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2020 (§§ 10 bis 17, 25, 57, 58c und 64a), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen.
Die Ergebnisse für 2014 sind vorläufig, da gemäß einer Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahr 2013 vor dem 1. September 1983 geborene minderjährige eheliche und legitimierte Kinder bis Ende April 2014 einen Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft nach §64a(18) stellen konnten. Zahlreiche dieser Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, da für die betreffenden Personen noch Bestätigungen von ausländischen Botschaften vorgelegt werden müssen. Erst nach Abschluss dieser Verfahren kann eine endgültige Zahl der Einbürgerungen für 2014 ermittelt werden.