Pressemitteilung:
3% der österreichischen Haushalte von Energiearmut betroffen
Wien, 2019
Rund 117.000 Haushalte waren 2016 energiearm
Als energiearm gelten Haushalte, deren äquivalisiertes
Haushaltseinkommen im Jahr 2016 unter der Armutsgefährdungsschwelle
von
Kleinere und bildungsferne Haushalte sind häufiger energiearm, Haushalte mit Kindern seltener
Gelten durchschnittlich 3,1% aller Haushalte als energiearm, waren Haushalte mit Personen, die höchstens über einen Pflichtschulabschluss verfügen, im Jahr 2016 zu 6,6% von Energiearmut betroffen. Auch Ein-Personen-Haushalte waren mit einem Anteil von 5,3% energiearmer Haushalte überdurchschnittlich häufig betroffen. In 61% der energiearmen Haushalte lebte nur eine Person, während von den nicht-energiearmen Haushalten nur 35% Ein-Personen-Haushalte waren. Dies liegt auch daran, dass die Energiekosten der energiearmen Haushalte äquivalisiert wurden (d. h. die Größe des Haushaltes wurde berücksichtigt). Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren waren dagegen mit 1,6% unterdurchschnittlich häufig von Energiearmut betroffen.
Energiearme Haushalte leben häufiger in älteren Gebäuden und seltener im Eigentum
Haushalte in Gebäuden mit Baujahr bis 1960 sind überdurchschnittlich
häufig (5%) von Energiearmut betroffen, Bewohnerinnen und Bewohner
von ab 1991 erbauten Gebäuden dagegen nur zu 1%. Energiearme Haushalte
leben deutlich häufiger in kleinen Wohnungen als nicht-energiearme:
50% der energiearmen Haushalte leben in Wohnungen bis 80 Quadratmeter,
während von den nicht-energiearmen Haushalten nur 42% kleine Wohnungen
haben. Zudem haben energiearme Haushalte etwas seltener eine Wohnung
im Eigentum als nicht-energiearme. Der Heizenergieverbrauch der energiearmen
Haushalte (rund
Energieverbrauch und Energiekosten steigen mit dem Einkommen
Der durchschnittliche Energieverbrauch von Haushalten
mit niedrigem Haushaltseinkommen (unterstes Einkommensdrittel) war im
Heizungsjahr 2015/2016 mit rund
Im Durchschnitt wendeten Haushalte 4,2% ihres gesamten verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnenergie auf. Haushalte mit niedrigem Haushaltseinkommen lagen mit 7,9% signifikant darüber. Bei Haushalten mit mittlerem Einkommen betrug der Anteil der Energiekosten 4,7% und bei Haushalten mit hohem Einkommen 2,8%.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Energiearmut finden Sie auf unserer Webseite sowie in der Studie "Energiearmut in Österreich – Haushaltsenergie und Einkommen".
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Für den vorliegenden Bericht wurden
Einkommensdaten aus Verwaltungsdaten sowie aus der Einkommenserhebung
EU-SILC 2017 (EU Statistics on Income and Living Conditions, enthält
Einkommensinformationen zu 2016) mit den Daten des MZ-Energie 2015/2016
(Mikrozensus-Sonderprogramm Energieeinsatz der Haushalte) verknüpft.
Die verwendeten soziodemografischen Variablen wie die Haushaltsgröße
oder die Größe des Wohnhauses (Anzahl der Wohnungen im Gebäude) stammen
aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung. Für die Definition von
Energiearmut in Österreich wurde ein Bericht der Energie-Control Austria
(E-Control, 2013) herangezogen: "Als energiearm sollen jene Haushalte gelten, die über
ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle verfügen, aber gleichzeitig
überdurchschnittlich hohe Energiekosten zu begleichen haben."
Das äquivalisierte (Netto-)Haushaltseinkommen ist das verfügbare Haushaltseinkommen,
dividiert durch die Summe der Konsumäquivalente des Haushalts. Unterstellt
wird, dass mit zunehmender Haushaltsgröße und abhängig vom Alter
der Kinder eine Kostenersparnis im Haushalt durch gemeinsames Wirtschaften
erzielt wird. Demzufolge wird das Haushaltseinkommen mit der sogenannten
EU-Skala (modifizierte OECD-Skala) gewichtet: Für jeden Haushalt wird
ein Grundbedarf angenommen, die erste erwachsene Person eines Haushalts
erhält daher ein Gewicht von 1. Für jede weitere erwachsene Person
wird ein Gewicht von 0,5 und für Kinder unter 14 Jahren ein Gewicht
von 0,3 angenommen. Ein Haushalt mit Vater, Mutter und Kind hätte somit
ein errechnetes Konsumäquivalent von 1,8 gegenüber einem Einpersonenhaushalt.
Für die Äquivalisierung der Energiekosten wird analog dem Einkommen
vorgegangen.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Stabsstelle
Analyse, Statistik Austria:
Mag. Alexandra WEGSCHEIDER-PICHLER, Tel.:
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