Pressemitteilung:
Mindestsicherung 2019: rund 8% weniger Personen
als im Vorjahr, insgesamt 267.683 Beziehende
Wien, 2020
"Mit dem ordentlichen Wirtschaftswachstum und der damit verbundenen positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt gab es 2017 auch eine Trendumkehr bei der Mindestsicherung. Seitdem hat sich die Zahl der Bezieher deutlich reduziert. Im Jahr 2019 fiel der Rückgang mit rund 8% noch kräftiger als im Vorjahr aus", erläutert Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas die Entwicklung.
Werden die nicht unterstützten Kinder in die Zählung
miteinbezogen, lebten im Verlauf des Jahres 2019 insgesamt
Wien hatte die höchste Bezugsquote unter den Bundesländern
Wien hatte mit 7,1% die weitaus höchste Bezugsquote (Anteil der Personen in Mindestsicherung an der Bevölkerung insgesamt), gefolgt von Vorarlberg (1,7%) und Tirol (1,5%). Am niedrigsten war die Mindestsicherungsquote im Burgenland (0,7%) sowie in Kärnten und Oberösterreich (jeweils 0,8%); der Bundesländerdurchschnitt lag bei 2,4%. Insgesamt wohnten 64% der Personen in der Mindestsicherung (Jahresdurchschnitt 2019) in Wien, auf die anderen Bundesländer entfielen Anteile zwischen 1% (Burgenland) und 8% (Steiermark).
Knapp mehr weibliche als männliche Personen in der Mindestsicherung, 38% Kinderanteil
Es gab insgesamt knapp mehr weibliche (52%) als männliche (48%) Personen in der Mindestsicherung (siehe Tabelle 3). Der Anteil der Kinder lag bei 38%. Einen überdurchschnittlich hohen Kinderanteil hatten Tirol (45%) und Oberösterreich (40%). 92% der Kinder waren minderjährig, 8% volljährig; 83% wurden im Rahmen der Mindestsicherung unterstützt, 17% erhielten ihren Bedarf von anderer Seite gedeckt (in der Regel durch Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Elternteils).
Knapp die Hälfte österreichische Staatsangehörige; 37% Asyl-/subsidiär Schutzberechtigte
Österreichische Staatsangehörige und Personen aus Drittstaaten hatten mit jeweils rund 46% einen gleich hohen Anteil in der Mindestsicherung; der Rest setzte sich aus EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen (7%) und sonstigen Personen (2%; unbekannte Staatsangehörigkeit oder staatenlos) zusammen. 37% waren Asylberechtigte (33%) oder subsidiär Schutzberechtigte (4%). Tirol und Vorarlberg wiesen sowohl bei diesen wie bei den nicht-österreichischen Mindestsicherungsbezieherinnen und -beziehern insgesamt überdurchschnittlich hohe Anteile auf (siehe Tabelle 3).
Großteil länger als ein halbes Jahr unterstützt; 8,8 Monate durchschnittliche Bezugsdauer
72% der Personen erhielten länger als ein halbes Jahr Mindestsicherung, 13% wurden vier bis sechs, die restlichen 15% maximal drei Monate lang unterstützt (nur bezogen auf das Jahr 2019). Während in Wien mehr als drei Viertel länger als sechs Monate im Leistungsbezug standen, waren es im übrigen Österreich maximal zwei Drittel. Dementsprechend lag die durchschnittliche Bezugsdauer in der Bundeshauptstadt mit 9,5 Monaten deutlich über jener der anderen Bundesländer, die von 6,2 Monaten (Vorarlberg) bis 8,6 Monaten (Burgenland) reichte.
8% Erwerbstätige; Großteil der Nicht-Erwerbstätigen stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
Nur 8% der Personen mit Mindestsicherungsbezug waren (im Jahresdurchschnitt 2019) erwerbstätig. Von den (92%) nicht erwerbstätigen Personen standen 37% als Erwerbsarbeitslose dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, bei den anderen traf dies aus den folgenden Gründen nicht zu: 41% befanden sich noch im Vorschul- bzw. Pflichtschulalter oder bereits in Pension, 9% waren arbeitsunfähig, 5% besuchten die Schule über das Pflichtschulalter hinaus, bei den restlichen 8% entfiel der Einsatz der Arbeitskraft wegen Kinderbetreuung (5%) oder aus anderen Gründen (3%; z. B. Angehörigenpflege oder Arbeitsfähigkeit in Abklärung). Etwas weniger als die Hälfte (48%) hatte keine in der Mindestsicherung anrechenbaren Einkünfte. Bei den Personen mit Einkünften wurden hauptsächlich Arbeitslosenleistungen (36%) oder sonstige Unterstützungen (vor allem Kinderbetreuungsgeld, Unterhalt, Grundversorgung, Pension; zusammen 47%) angerechnet, während Einkommen aus Erwerbstätigkeit (16%) eine vergleichsweise geringe Rolle spielte.
Mehr als 70% der Bedarfsgemeinschaften "Aufstocker"; 668 Euro pro Bedarfsgemeinschaft
Der Großteil der Bedarfsgemeinschaften in der Mindestsicherung (72%) erhielt eine Aufstockung bzw. Ergänzung zu angerechneten Einkünften (Teilbezug). Bedarfsgemeinschaften im Vollbezug (keine Person in der Bedarfsgemeinschaft hatte ein anrechenbares Einkommen) waren in der Minderzahl (28%). Die monatliche Leistungshöhe für Lebensunterhalt und Wohnen lag im Jahresdurchschnitt 2019 bei 668 Euro. In Vorarlberg (805 Euro) und Tirol (758 Euro) war der Leistungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft am höchsten, in Oberösterreich (512 Euro) und dem Burgenland (534 Euro) am niedrigsten. Umgerechnet auf eine Person betrug die monatliche Mindestsicherungshöhe durchschnittlich 339 Euro und reichte auf Bundesländerebene von 267 Euro in Oberösterreich bis 354 Euro in Wien.
913 Mio. Euro Ausgaben (Lebensunterhalt, Wohnen,
Krankenhilfe); -3,0% gegenüber 2018
Die Ausgaben der Länder
und Gemeinden für die Mindestsicherung betrugen im Jahr 2019 insgesamt
913 Mio. Euro (Lebensunterhalt und Wohnen: 863 Mio. Euro, Krankenhilfe:
50 Mio. Euro), das waren um 28 Mio. Euro
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Mindestsicherungsstatistik finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen:
Mit dem Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung zur bedarfsorientierten
Mindestsicherung (BMS) Ende 2016 entfiel auch die Grundlage zur Erstellung
der bisherigen BMS-Statistik. Das in der Folge erreichte informelle
Bund-Länder-Übereinkommen bildet die Basis für die Mindestsicherungsstatistik
ab dem Berichtsjahr 2017. Für die Erstellung der Statistik 2019 standen
von sechs Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg,
Tirol, Wien) anonymisierte Einzeldaten
und von den drei anderen Ländern Aggregatdaten
zur Verfügung. Was Vollständigkeit und sonstige Datenqualität betrifft,
bestehen vor allem bei letzteren mehrere Lücken bzw. Defizite, die
es bei der Datenrezeption zu berücksichtigen gilt.
Die Mindestsicherungsstatistik erfasst
die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs
außerhalb von stationären Einrichtungen sowie die Krankenhilfe (vor
allem Einbeziehung in die Krankenversicherung); neu ist die Berücksichtigung
allfälliger Wiedereinsteigerfreibeträge bzw. -boni. Nicht zum Erfassungsbereich
zählen die im Rahmen der Wohnbauförderung gewährte Wohnbeihilfe,
Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie der ausschließliche Bezug von
Taschengeldern und von Hilfen in besonderen Lebenslagen oder sonstigen
(einmaligen) Aushilfen (z. B. für Energiekostennachzahlungen).
Hinsichtlich des erfassten Personenkreises betrifft die zentrale Änderung
die Kinder: In der neuen Statistik zählen
auch jene (minderjährigen und volljährigen) Kinder, die selbst nicht
von der Mindestsicherung unterstützt werden (z. B. weil der Unterhalt
über dem Mindeststandard liegt), aber in einer Bedarfsgemeinschaft
mit Mindestsicherungsbezug leben, zum Personenkreis der Mindestsicherung.
Des Weiteren werden volljährige Kinder nicht mehr zu den Erwachsenen,
sondern zu den Kindern gerechnet. Volljährige
Kinder sind Personen, die nach dem vollendeten 18. Lebensjahr
noch Familienbeihilfe beziehen.
Aufgrund der Erweiterung der Erhebungsmerkmale
liegen auch Daten zum Alter, zur Staatsangehörigkeit, zum aufenthaltsrechtlichen
Status, zum Erwerbsstatus, zu den angerechneten Einkünften oder zum
Teil- und Vollbezug vor. Neu sind des Weiteren die zusätzlichen zeitlichen
Darstellungsformen: Standen in der BMS-Statistik nur Jahressummen zur
Verfügung, so gibt es nun auch Angaben zu Monaten (April und November)
und zum Jahresdurchschnitt (Summe der
Monatswerte dividiert durch 12). Wie in anderen Statistiken schon lange
üblich soll damit auch in der Mindestsicherungsstatistik die Durchschnittsbetrachtung
in den Mittelpunkt der Darstellung gerückt werden.
Ausblick: Mit Beginn des Berichtsjahres
2020 wird die Mindestsicherungsstatistik sukzessive durch die neu einzuführende
Sozialhilfestatistik abgelöst. Grundlage für diese ist das Sozialhilfe-Statistikgesetz,
das im Zusammenhang mit der Neuregelung der Mindestsicherung als Sozialhilfe
auf Basis des Bundes-Grundsatzgesetzes und der Ausführungsgesetze der
Länder steht. Da die Umsetzung in den Bundesländern zeitlich unterschiedlich
erfolgt (2020: Niederösterreich, Oberösterreich; 2021: voraussichtlich
alle anderen) und ein Übergangszeitraum für die Überführung von
der Mindestsicherung in die Sozialhilfe vorgesehen ist, wird es auch
mehrere Jahre dauern, bis die Sozialhilfestatistik die Mindestsicherungsstatistik
zur Gänze ersetzt hat.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Mag. Kurt PRATSCHER, Tel.:
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