Pressemitteilung:
Internationaler Frauentag 2019: Beschäftigungszuwachs entfällt bei Frauen vorwiegend auf Teilzeit; Lohnunterschied trotz Rückgang über EU-Durchschnitt
Wien, 2019
Immer mehr Frauen sind erwerbstätig; Trend zu Teilzeit hält an
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen hat 2017 weiter zugenommen. Lag die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen 1997 noch bei 58,4%, stieg sie bis 2007 auf 63,5% und erreicht mittlerweile 68,2% (2017). Der Anteil erwerbstätiger Frauen war damit 2017 um fast 10 Prozentpunkte höher als vor 20 Jahren und nähert sich damit der Erwerbstätigenquote der Männer (76,2%) schrittweise an.
Die verstärkte Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt ist jedoch in erster Linie auf die steigende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zurückzuführen. Im Zeitvergleich erhöhte sich die Teilzeitquote der Frauen von 28,7% (1997) auf 41,2% (2007) und 47,7% (2017), das ist ein Anstieg von insgesamt 19 Prozentpunkten. Bei Männern hat Teilzeitbeschäftigung langfristig ebenfalls zugenommen, sie ist mit einem Anteil von 11,9% (2017) aber von vergleichsweise geringer Bedeutung.
Der Trend zu Teilzeit setzt sich bei den Frauen auch
aktuell fort: Im 3. Quartal 2018 waren
Frauen verdienen im Mittel weniger und sind häufiger in unteren Einkommensklassen vertreten
Die hohe Teilzeitquote bei den Frauen spiegelt sich auch in niedrigeren Einkommen wider. Insgesamt verdienten Frauen 2017 um 37,3% brutto pro Jahr weniger als Männer. Gegenüber einer Differenz von 40,7% im Jahr 2007 hat sich der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern zwar verringert, liegt aber nur um einen Prozentpunkt unter dem Niveau von 1997 (38,3%). Beschränkt man den Vergleich auf ganzjährig Vollzeitbeschäftigte, dann lagen die mittleren Bruttojahreseinkommen der Frauen 2017 um 15,6% unter jenen der Männer; 2007 waren es noch 21,6%.
Deutliche Unterschiede zeigt auch ein Blick auf die
Einkommensverteilung. Frauen waren selbst bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung
in den unteren Einkommensklassen überdurchschnittlich oft vertreten,
während der Anteil der Männer bei den höheren Einkommen deutlich
überwog. Bezogen auf jene 10% ganzjährig Vollzeitbeschäftigter mit
den niedrigsten Einkommen (unter
Lohnunterschied trotz Rückgang über dem EU-Durchschnitt
Im EU-Vergleich liegt Österreich weiterhin deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Vergleicht man gemäß der Definition von Eurostat die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, dann betrug der Gender Pay Gap in Österreich 2017 19,9% (EU: 16,0%). 2007 lag der geschlechtsspezifische Lohnunterschied noch bei 25,5%.
Die Verwendung der Stundenverdienste hat im Vergleich zu Jahresverdiensten den Vorteil, dass Voll- und Teilzeitbeschäftigte unabhängig von der jeweiligen Arbeitszeit miteinander verglichen werden können. Andere strukturelle Unterschiede werden nicht berücksichtigt, wobei nur ein Teil des Gender Pay Gap darauf zurückzuführen ist, dass Frauen beispielsweise öfter in schlechter bezahlten Dienstleistungsberufen und Branchen mit geringeren Verdienstmöglichkeiten arbeiten, während Männer häufiger in besser bezahlten technischen Berufen und in Führungspositionen zu finden sind.
Statistik Austria hat zuletzt auf Basis der Daten aus dem Jahr 2014 den Einfluss unterschiedlicher Faktoren auf den Lohnunterschied von Frauen und Männern analysiert. Ausgehend von einem Gender Pay Gap von 22,2% konnte, unter Berücksichtigung von Merkmalen wie Branche, Beruf, Bildungsniveau, Alter, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Voll-/Teilzeit, Art des Arbeitsvertrags, Region und Unternehmensgröße, im Modell weniger als die Hälfte des Gender Pay Gap erklärt werden. Das heißt, auch wenn sich Frauen und Männer hinsichtlich der genannten Merkmale nicht unterscheiden, bleibt ein großer Teil des Gender Pay Gap (13,6%) unerklärt.
Soziale Risiken treffen Frauen stärker als Männer
In Summe führen die niedrigeren Erwerbseinkommen – sowie Versicherungsverläufe, die vor allem durch Kindererziehung Lücken aufweisen – auch zu niedrigeren Pensionen und anderen sozialen Risiken. Laut der Erhebung EU-SILC 2017 waren 22% der alleinlebenden Pensionistinnen, aber nur 13% der alleinlebenden Pensionisten armutsgefährdet. Ein-Eltern-Haushalte – das sind fast ausschließlich Frauen mit ihren Kindern – haben mit 31% das höchste Armutsrisiko aller Haushaltstypen.
Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zur Gender-Statistik finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen:
Erwerbstätigenquote: Erwerbstätige
im Alter von 15 bis 64 Jahren bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung.
Bis 2003 Mikrozensus, Durchschnitt der Erhebungen im März, Juni, September
und Dezember. Ab 2004 Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdurchschnitt
über alle Wochen.
Teilzeitquote: Anteil der teilzeitbeschäftigten
Personen an allen Erwerbstätigen. Bis 2003: Klassifikation Vollzeit/Teilzeit
nach Stundengrenze (bis 35 Stunden). Ab 2004 nach Selbstzuordnung.
Bruttojahreseinkommen: Mittlere (Median-)
Bruttojahresbezüge gemäß § 25 Einkommensteuergesetz (inkl. Sonderzahlungen)
auf Basis der Lohnsteuerdaten für alle unselbständig Beschäftigten
sowie für ganzjährig Vollzeitbeschäftigte (ausgenommen Lehrlinge).
Dezile (Einkommenszehntel): Die Einkommen
werden nach Größe geordnet und in zehn gleich große Teile getrennt.
Das 1. Dezil gibt an, unter welchem Wert (Dezilsgrenze) die niedrigsten
10% der Einkommen liegen. Das 10. Dezil beschreibt jene 10%, die über
der obersten Dezilsgrenze (9. Dezil) liegen.
Gender Pay Gap: Der EU-Indikator wird
gemäß der Definition von Eurostat einheitlich in allen Mitgliedstaaten
auf Basis der durchschnittlichen (arithmetisches Mittel) Bruttostundenverdienste
von Frauen und Männern in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten
in der Privatwirtschaft (ohne Land- und Forstwirtschaft; öffentliche
Verwaltung) berechnet. Basis ist die Verdienststrukturerhebung, die
seit 2006 im Abstand von vier Jahren durchgeführt wird. Die Werte für
die Jahre zwischen den Erhebungen werden geschätzt. Analysen zum Gender
Pay Gap können daher nur alle vier Jahre durchgeführt werden.
Armutsgefährdung: Als armutsgefährdet
werden laut der Erhebung EU-SILC jene Personen bezeichnet, deren äquivalisiertes
Haushaltseinkommen unter einer Armutsgefährdungsschwelle von 60% des
Medians liegt. Für 2017 liegt der Median des Äquivalenzeinkommens
bei
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Mag. Tamara GEISBERGER, Tel.:
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Bundesanstalt Statistik Österreich, Redaktion: Mag. Beatrix Tomaschek
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