Zum Stichtag der Registerzählung 2011
Etwas weniger als vier Fünftel aller Gebäude Österreichs sind Ein- und Zweifamilienhäuser, jedes neunte ist ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen, 9,9% entfallen auf andere Gebäude (Gebäude für Gemeinschaften und Nichtwohngebäude). Im Unterschied dazu liegen nur 45,3% aller Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, 21,6% der Wohnungen in kleineren Geschoßwohnbauten mit drei bis zehn Wohnungen und 29,9% in solchen ab elf Wohnungen. 2,9% der Wohnungen befinden sich in Gebäuden, die überwiegend anderen Zwecken dienen.
Weitere Detailergebnisse sind jeweils auf den Seiten Gebäude bzw. Wohnungen beschrieben.
Zur Interpretation der Zeitreihen: In der Vergangenheit gab es einige Änderungen bei der Definition der Erhebungseinheit „Gebäude“. Bis 1971 beschränkte sich die Erfassung auf Gebäude mit einer Hausnummer, 1981 bis 2001 auf alle Gebäude mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Nutzgebäuden und Gebäuden mit weniger als 20m2 überbauter Grundfläche. Um Vergleichbarkeit mit früheren Gebäude- und Wohnungszählungen zu erzielen, werden im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) geführte landwirtschaftliche Nutzgebäude, Privatgaragen, Pseudobaulichkeiten und sonstige Bauwerke bei der Registerzählung 2011 nicht zu den Gebäuden gezählt.
Im GWR wird eine Wohnung als „baulich abgeschlossener, nach der Verkehrsauffassung selbständiger Teil eines Gebäudes, der nach seiner Art und Größe geeignet ist, der Befriedigung individueller Wohnbedürfnisse von Menschen zu dienen“ definiert. Es ist nicht ausschlaggebend, ob eine Küche oder Kochnische vorhanden ist. Eine Wohnung kann ausschließlich für Wohnzwecke oder auch zusätzlich als Arbeitsstätte genutzt werden. Die Registerzählung 2011 übernimmt die Wohnungsdefinition des GWR. Damit ist die Vergleichbarkeit mit 2001 etwas eingeschränkt, da damals Wohnungen ohne Küche oder Kochnische als sonstige Unterkünfte betrachtet und nicht in der Wohnungszahl enthalten waren.
Bei den Gebäude- und Wohnungszählungen werden Wohnungen u.a. dadurch qualifiziert, ob Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder nicht. Zwischen 2001 und 2011 kam es zu einer wenig plausibel erscheinenden Zunahme von Wohnungen ohne Hauptwohnsitzmeldung. Dies dürfte vermutlich weniger auf Neuerrichtungen bzw. Nacherfassungen als auf Meldeausfälle von Wohnungsabgängen zurückzuführen sein.