Erläuterungen
Fertigstellungen
Berichtszeiträume, Datenursprung, Stand
Ausgehend vom Jahr 2019 und zurück bis 2005 liegen
Zahlen über fertiggestellte Wohnungen und Gebäude vor. Sämtliche
Daten stammen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und beziehen
sich auf einem Datenabzug vom
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf das aktuelle Berichtsjahr 2019 und liefert
zusätzlich revidierte Zeitreihenergebnissen
zurück bis 2005, wobei sich die historische Beschreibung wegen nicht
ausreichend interpretierbarer methodischer Unterschiede bei den angewandten
Zuschätzungsverfahren auf die besser vergleichbaren Zahlen der Jahre
2019 zurück bis 2017 konzentriert (sh. danach folgende Abschnitte „Auf-
bzw. Zuschätzungen“ bzw. „Datenqualität und Vollständigkeit“).
Grundgesamtheiten
Die Masse der Gebäude bezieht sich auf gänzlich neu errichtete Objekte. Bei den Wohnungen werden neben den mit den neuen Gebäuden zustande kommenden Einheiten auch Zahlen über die durch An-, Auf-, Umbautätigkeit an bereits bestehenden Gebäuden zustande kommenden Objekte präsentiert.
Auf- bzw. Zuschätzungen
Aufgrund unvollständiger Meldungen erfolgten Auf- bzw. Zuschätzungen zu den Daten. Dies mit unterschiedlichen Ansätzen:
- Aufschätzung wegen zeitlicher Verzögerungen bei der Meldetätigkeit (betrifft die Berichtsjahre 2019 zurück bis 2017)
Die Hochrechnung erfolgt dabei mit gewichteten Veränderungsfaktoren
in Bezug auf die im GWR verifizierbare quartalsbezogene Nachmeldetätigkeit
in den Gemeinden. Die Faktoren wurden dabei einerseits für gänzlich
neu errichtete Gebäude, andererseits eigens für die An-, Auf-, Umbautätigkeit
unter der Annahme berechnet, dass Nachmeldungen für frühere auf Quartalen
beruhende Berichtszeiträume (auch unter Berücksichtigung der zeitlichen
Abstände der einzelnen Datenabzüge zu diesen Quartalen) im selben
Ausmaß wie zuletzt beobachtet wieder erfolgen werden. Die so ermittelten
Faktoren weisen bei unterschiedlichen Datenabzügen insbesondere für
aktuelle Berichtszeiträume hohe Schwankungen, also zu hohe Abhängigkeiten
von zeitlich nicht lange zurück liegenden Nachmeldungen, auf. Zum Ausgleich
werden daher die aktuell ermittelten Faktoren zusätzlich mit Hilfe
der jeweils vier vorangegangenen (Quartals-)Aufschätzungen – immer
mit gleichem zeitlichem Abstand zwischen Berichtszeitraum und Datenabzug
– geglättet.
Auf Ebene der
Bundesländer wurden dieselben Ansätze zur Aufschätzung gewählt und somit jeweils
eigene Hochrechnungsfaktoren ermittelt. Die berichteten Ergebnisse stehen
daher auch für
die Länder zur Verfügung. Der Versuch, gewichtete Veränderungsfaktoren
für kleinere
regionale Einheiten - z.B. Gemeinden - zu ermitteln, hat sich
als nicht zielführend
erwiesen.
- Zurechnungen wegen Meldeausfällen
Hier wurden zwei unterschiedliche und sich zum Teil auch ergänzende Verfahren angewendet:
- Das Miteinbeziehen von zum Stichtag des Datenabzuges noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben ganzer Gebäude ausgenommen Altersätze mit Hauptwohnsitzangaben (betrifft die Berichtsjahre 2016 zurück bis 2005)
Der Merkmalskatalog des GWR enthält neben den Ausstattungsmerkmalen
der Bauvorhaben bzw. der Wohnungen und Gebäude auch Informationen für
Verwaltungszwecke, zur allgemeinen Information oder auch zur Identifikation
der einzelnen Registereinheiten. Eine davon ist die vom ZMR regelmäßig
übermittelte Anzahl an Hauptwohnsitzen im Objekt. War bis zum Stichtag
des Datenabzuges bei einem in der Vergangenheit bewilligten und bislang
noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben mindestens eine solche Hauptwohnsitzmeldung
vorhanden, wurde davon ausgegangen, dass dieses anscheinend schon bewohnte
Objekt irrtümlich noch nicht beendet gemeldet wurde. Dieses also noch
offene Bauvorhaben wurde den tatsächlich als fertiggestellt gemeldeten
Entitäten zugerechnet. Die Zuordnung zum entsprechenden Berichtsjahr
erfolgte durch die Zuzählung der mittleren (Median) Baudauer in Tagen
ermittelt aus der Gruppe der tatsächlich zwischen 2005 und 2019 fertiggestellten
Gebäude. Dabei wurde auch eine Unterscheidung von (überwiegenden)
Wohn- und Nicht-Wohngebäuden vorgenommen.
Konzeptionell ist hervorzuheben, dass die Zurechnung offener Bauvorhaben
mit mindestens einer Hauptwohnsitzangabe nur für jene Berichtszeiträume
vorgenommen wurde, deren Zahlen auf tatsächlich erfolgten Meldungen
basierten. Nicht zugerechnet wurde dies also für die aufgeschätzen
Zeitreihen 2017 bis 2019, weil davon auszugehen ist, dass die hier im
Hinblick auf insgesamt stattfindende Meldeverzögerungen angelegte Hochrechnung
sich natürlich ideologisch bzw. konzeptionell auch auf allfällig schon
bewohnte Gebäude bezieht.
An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zurechnung
nur bei jenen Gebäuden veranlasst wird, die auf bislang unverbauter
Fläche neu errichtet werden. Altersätze wie auch die An-, Auf-, Umbautätigkeiten
an bestehenden Objekten werden dabei außer Acht gelassen. Bei Altersätzen
begründet sich dies damit, dass das bislang existierende Gebäude aus
melderechtlich relevanten Gründen von den Gemeinden nicht unmittelbar
mit bzw. anlässlich einer Neubewilligung, sondern erst einige Zeit
nach erfolgter des Neubaufertigstellung explizit als Abgang gemeldet
wird und daher eine Zuzählung solch tatsächlich nur schwer zu identifizierender
Fälle zu Überzeichnungen führen könnten. Darüber hinaus setzt der
zuvor schon kurz angesprochene regelmäßige Datenaustausch zwischen
GWR (als Adressspender) und ZMR (als Datenlieferant von später amtlich
bzw. rechtlich registrierten Wohnsitzfällen) für Wohnungen, die durch
An-, Auf-, Umbautätigkeit an bestehenden Gebäuden geschaffen werden
sollen, aus Qualitäts- bzw. Eindeutigkeitsgründen während des Baufortschritts
grundsätzlich aus.
- Das Zurechnen von außerhalb der Bauvorhabensmeldeschiene im GWR nacherfassten Objekte (betrifft die Berichtsjahre 2010 zurück bis 2005)
Als Ausgangsmasse für die Ende 2004 erfolgte Inbetriebnahme des GWR dienten die anlässlich der Großzählung (Volkszählung) vom 15. Mai 2001 ermittelten Grundgesamtheiten an Gebäuden und Wohnungen, ergänzt um Daten aus der früheren Wohnbaustatistik. Schon im Zuge der Planung dieses Meldesystems war zu vermuten, dass Nacherfassungen fehlender Objekte ohne Zuhilfenahme der dafür im engeren Sinne in der entsprechenden Internet-Anwendung vorgesehenen Bautätigkeitsmeldefunktion notwendig sein werden. Diese so im GWR nacherfassten Objekte wurden daher den eigentlichen (anzeigepflichtigen) baubehördlichen Fertigstellungsmeldungen zugezählt. Die entsprechende Zuordnung zu den einzelnen Berichtszeiträumen erfolgte dabei unter der Annahme, dass es eine zumindest jährliche Übereinstimmung zwischen dem (hier ja nicht verfügbaren) Fertigstellungs- und einem explizit angegebenen Errichtungsdatum (das oft auch melderechtlich relevanter Benutzungs- bzw. Bezugszeitpunkt entspricht) gibt.
Datenqualität und Vollständigkeit
Da aus Wien kaum Bauvorhabensmeldungen von An-, Auf-, Umbautätigkeiten vorliegen, werden hier keine Zahlen über diese Art der Bautätigkeit veröffentlicht.
Auswertungen der früheren Wohnbaustatistik haben ergeben, dass zwischen
1998 und 2002 jährlich durchschnittlich
Die Vollständigkeit und damit verbundene Datenqualität der Fertigstellungsstatistik war in der Vergangenheit von zu vielen
Ausfällen beeinflusst. Die aktuellen Zahlen basierend auf dem Datenabzug
vom
Die Datenqualität bzw. Vollständigkeit ist aber noch immer durch verspätete
Erfassungen und noch immer vorkommende grundsätzliche Meldeausfälle
beeinflusst. Wie zuvor im Abschnitt über die Aufschätzungen beschrieben,
wurde daher versucht, diese noch immer vorkommende Fälle mittels methodisch
unterschiedlichen Zurechnungsmodalitäten auszugleichen. Dem jeweiligen
Verbesserungspotential sind dabei allerdings Grenzen gesetzt:
- Aufschätzen der Fertigstellungen 2019 zurück bis 2017 aufgrund von Meldeverzögerungen
Nach derzeitigem Beobachtungsstand finden rund drei
Jahre (12 Quartale) nach Abschluss eines Berichtsquartals nur mehr so
wenige Nacherfassungen statt, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen
mehr auf die Veränderungsfaktoren haben. Vor diesem Hintergrund werden
hier weiter zurück liegende gemeldete Ergebnisse als endgültig bewertet.
Nicht zuletzt aufgrund von Vergleichen mit der Bewilligungsstatistik
lassen sich hier allerdings zusätzliche komplette Meldeausfälle vermuten.
- Zurechnungen zu den Berichtsjahren 2016 bzw. 2010 zurück bis 2005 wegen Meldeausfällen
In Bezug auf das Miteinbeziehen offener Bauvorhaben mit Hauptwohnsitzangaben (betrifft die Berichtsjahre 2016 zurück bis 2005) muss nochmals darauf verwiesen werden, dass sich diese Zuzählung auf ganze Gebäude, die auf bislang unverbauter Fläche errichtet werden, konzentriert und somit die Altersätze und die An-, Auf-, Umbautätigkeit komplett außer Acht lässt (sh. oben). Da Hauptwohnsitzmeldungen grundsätzlich auch bei noch nicht fertiggestellten An-, Auf, Umbautätigkeitsbauvorhaben vorkommen könnten, wird daher die potentielle Gesamtmasse solcher zuzurechnenden Objekte unterschätzt.
Wie zuvor im entsprechenden Abschnitt über die Zurechnungen
der ohne Bauvorhabensmeldung
im GWR nacherfassten
Objekte beschrieben (betrifft die Berichtsjahre 2010 zurück
bis 2005), basierten die so vorgenommenen Ergänzungen auf der Annahme,
dass es eine zumindest jährliche Übereinstimmung zwischen dem (hier
nicht verfügbaren) Fertigstellungs- und einem explizit angegebenen
Errichtungsdatum gibt. Dies ist aber nicht immer so: Das für melderechtlich
relevante Verwaltungstätigkeiten einer Gemeinde oft dringend benötigte
und im Vergleich zum baubehördlichen Fertigstellungszeitpunkt oft unterschiedliche
Errichtungsdatum liegt häufig vor jenem der (eigentlich rechtlich relevanten)
Baufertigstellung. (Das Errichtungsdatum eines Wohngebäudes wird z.B.
im Hinblick auf den Bezug der darin befindlichen Wohneinheiten bzw.
der damit häufig stattfindenden Hauptwohnsitzmeldungen vergeben. Die
behördlich vorgeschriebene Fertigstellungsanzeige des Bauherrn bzw.
der Bauherrin oder eine vielleicht ggf. in Einzelfällen noch immer
vorgenommene Kollaudierung eines Objektes erfolgt aber erst zu einem
späteren Zeitpunkt.) Aktuell war mit
Darüber hinaus war bis zum Datenabzug vom
In diesem Zusammenhang ist auf eine spezielle Vorgangsweise der Stadt
Wien hinzuweisen, die derzeit zusätzlichen (signifikanten) Einfluss
auf die ausgewiesenen Zahlen nimmt: In der Bundeshauptstadt war für
die meisten der nachträglich ohne Bauvorhabensmeldung eingebrachten
neuen Objekte der tatsächliche Zeitpunkt der Errichtung oder auch der
Bezugsfertigkeit nicht bekannt. Daher wurde hier einzig ein formal gültiger,
aber in vielen Fällen nicht korrekter Zeitpunkt, nämlich der
Für die Berichtsjahre 2003 und 2004 sind vergleichsweise wenige Fertigstellungsdaten verfügbar. Dies schon alleine aufgrund der in der Einleitung angesprochenen Verzögerungen bei der neuen Gesetzeswerdung, die zwischenzeitlich keinerlei Melde- bzw. Erfassungstätigkeit zuließ. Die Zahlen beider Berichtsjahre wären also im erhöhten Ausmaß von der Zurechnung nachträglich ohne Bauvorhabensmeldung erfasster Objekte abhängig. Da diese Prozedur aber - wie zuvor angesprochen - noch nicht abgeschlossen ist, werden derzeit keine Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 publiziert.
Ausfälle von Bauvorhabensmeldungen bei neuen Gebäuden können grundsätzlich nicht mehr stattfinden, da die Mitte 2010 hochgeschaltete neue Release der GWR-Internet-Anwendung eine Nacherfassung ohne Bauvorhabensmeldung nicht mehr zulässt. Abgesehen davon, dass dies bei der An-, Auf-, Umbautätigkeit grundsätzlich sehr wohl noch möglich ist, bleibt aber noch abzuwarten, ob dieser zunächst eigentlich nur die Bewilligungen betreffenden Synergieeffekt durch adäquat zeitgerechte Fertigstellungsmeldungen ebenfalls zu Verbesserungen der Datenqualität führt, was aber derzeit noch nicht gegeben scheint bzw. nur zum Teil so gemeldet wird.
Für den Bereich der überwiegenden Nicht-Wohngebäude (allfällig sogar mit darin befindlichen Wohnungen) ist einschränkend darauf hinzuweisen, dass diese in den vorliegenden Daten aufgrund von vermutlich noch höheren Meldeausfällen betroffen und daher deutlicher als (reine) Wohnbauten (und deren Wohnungen) unterrepräsentiert sein dürften. Das erschwert die Bewertung entsprechender Unterschiede, diese sind daher mit größerer Vorsicht zu interpretieren. Wenn gegenwärtig schon bei Wohngebäuden bzw. Wohnungen, die für die registerführenden Gemeinden aus melderechtlichen (Verwaltungs-)Zwecken von hoher Bedeutung sind, Verzögerungen bei der Registrierung existieren (und auch Untererfassungen vorkamen), ist davon auszugehen, dass diese bei überwiegenden Nicht-Wohnbauten (insbesondere bei Gebäuden ohne Wohnungen) in noch höherem Ausmaß bzw. vermehrt auftreten (oder in der Vergangenheit vorkamen).
Sämtliche Daten unterliegen grundsätzlichen Revisionen. D.h., dass jeweils im Folgejahr die gesamte Zeitreihe (zurück bis 2005) abhängig von der Daten- bzw. (Nach-)Meldequalität bzw. auch vom Umfang der tatsächlichen Betroffenheit vorgenommener Zuschätzungen (sh. zuvor) aktualisiert wird. Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über das Ausmaß aller durch diese Revisionen bedingten Änderungen:
Wohnungsabgänge
Berichtszeiträume, Datenursprung, Stand
Die Zahlen stammen auch aus dem GWR-Datenabzug vom
Die ausgewiesenen Zeitreihen bezieht sich auf den Zeitraum unmittelbar
nach der Registerzählung 2011 (Stichtag 31. Oktober) bis Ende 2019.
Grundgesamtheit
Im Sinne vollständig nachvollziehbarer Lebenszyklen
aller Registereinheiten im GWR werden neben dem aktiven Bestand (oder
Zugang) an Wohnungen auch deren Abgänge eigens erfasst. Das kann einen
direkten Bezug zu baubehördlichen Vorgaben (Bauvorhabensmeldungen)
haben. In die Abgangsmasse werden auch Umwidmungen miteingerechnet,
also reine Änderungen der Art der (Nutzung einer) Einheit (hier von
einer Wohnung in eine nicht den privaten Wohnzwecken dienenden Entität,
wie z.B. in ein Büro). Nicht berücksichtigt werden als „nie existent“
qualifizierte Entitäten, die auf letztendlich inkorrekten Datenaufnahmen
im GWR beruhen. Dieser Kategorie werden auch Einstellungen bereits im
Register erfasster bewilligter Bauvorhaben zugezählt.
Korrespondierend zu den Zugängen aus der Baumaßnahmenstatistik werden
in Bezug auf die in Wien deutlich untererfassten An-, Auf-, Umbautätigkeiten
auch allfällig dadurch bedingte Wohnungsabgänge grundsätzlich ausgeschlossen.
Datenqualität und Vollständigkeit
Gegenüber der vorjährigen Berichterstattung der
entsprechenden, hier nun mit Datenabzug vom
Die Vermutung liegt nahe, dass das Eingabeverhalten in den Gemeinden auch bei Abgangsmeldungen jenem der Bautätigkeitszugänge ähnelt. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil Wohnungsabbrüche zum Teil in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schaffung neuen Wohnraums stehen (beispielsweise bei Altersätzen ganzer Gebäude, bei Totalsanierungen oder auch Wohnungszusammenlegungen). Das bedeutet, dass die Qualität der Abgangsstatistik von zeitlichen Meldeverzögerungen und zum Teil auch von vollständigen Ausfällen gekennzeichnet ist - dies allerdings in leider nicht direkt oder eindeutig quantifizierbaren Ausmaßen, die auch mathematisch statistisch methodisch nicht seriös zu schätzen sind. Das hat - trotz sich zum Teil ausgleichender Effekte aufgrund von Ausfällen bei der Zugangsmeldetätigkeit - klarerweise auch Auswirkungen auf den zu ermittelnden Wohnungsbestand.
Wohnungsbestandsfortschreibung zum 31.12.2019
Ausgehend von den endgültigen Ergebnissen der Registerzählung 2011 werden mittels Zurechnung der Neubautätigkeit und Abzug der Abgänge zumindest rudimentär auch auf die Zu- bzw. Aufschätzungen der Fertigstellungsdaten abgestellten Zahlen des Wohnungsbestandes nach Bundesländern ermittelt.
- Berichtszeiträume, Datenursprung, Stand
Sämtliche Zahlen stammen aus dem GWR-Datenabzug vom
- Datenqualität und Vollständigkeit
Wie auch schon bei der zuvor ersichtlichen Beschreibung der Wohnungsabgänge ausgesagt, ist davon auszugehen, dass neben den Wohnungszugängen auch das Eingabeverhalten bei Abgangsmeldungen von kompletten Antwortausfällen und zeitlichen Meldeverzögerungen gekennzeichnet ist. Diese Einflüsse sind mathematisch statistisch methodisch nicht seriös zu schätzen.