Das Konvergenzkriterium „Preisstabilität“ gilt dann als erfüllt, wenn die Inflationsrate nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der 3 EU-Länder mit der niedrigsten Inflationsrate liegt. Die Inflationsrate der Währungsunion wird anhand der Harmonisierten Verbraucherpreisindizes der Teilnehmerstaaten errechnet.