Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) festgelegt. Demnach kann ein Staat nur an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, wenn er die fiskalischen und monetären Maastrichtkriterien erfüllt.
Folgende fiskalischen Maastricht-Kriterien sind zu erreichen:
Folgende monetären Maastricht-Kriterien sind zu erreichen: