Bei der Einkommensteuerstatistik handelt es sich um
eine Vollerhebung mit sekundärstatistischem Charakter, da Daten der
Finanzverwaltung ausgewertet werden. Sie basiert auf über 866.000 Einkommensteuerveranlagungen.
Veranlagt werden (natürliche) Personen, die Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung und/oder sonstige Einkünfte beziehen Die
Besteuerung bei nichtselbständiger Arbeit erfolgt grundsätzlich durch
Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber vornimmt. Lohnsteuerpflichtige,
die auch Einkünfte aus einer oder mehreren der o. a. Einkunftsarten
beziehen, werden auch zur Einkommensteuer veranlagt.
Veranlagungsfälle
Die Einkommensteuerstatistik 2008 weist 866.734 Veranlagungsfälle
(+25.547 oder +3,0% gegenüber dem Vorjahr), davon 601.057 Steuerfälle
(+21.007 oder +3,6%) und 265.677 Nullfälle (+4.540 oder +1,7%), aus.
Nullfälle sind zur Einkommensteuer veranlagte Personen, die zwar grundsätzlich
steuerpflichtig sind, bei denen sich aber entweder durch zu geringe
Einkünfte oder durch Verluste oder Abzug von Sonderausgaben kein oder
nur ein minimales zu versteuerndes Einkommen ergibt, weshalb keine oder
nur eine geringfügige Steuer vorgeschrieben wird, die sich durch diverse
Steuerabsetzbeträge entweder auf Null reduziert oder zu einer Gutschrift
führt. Die Nullfälle werden bei den folgenden Ausführungen außer
Acht gelassen
Einkünfte und Festgesetzte Einkommensteuer
Gegenüber 2007 erhöhte sich das Volumen der Einkünfte
der Steuerfälle auf 25,7 Mrd. Euro (+4,7%). Das zu versteuernde Einkommen
stieg auf 25,0 Mrd. Euro (+4,9%), die festgesetzte Einkommensteuer belief
sich auf 8,1 Mrd. Euro (+6,3%), wodurch sich eine Steuerbelastungsquote
von 32,4% ergab. Die meisten (saldierten) Einkünfte wurden aus der
Einkunftsart „Nichtselbständige Arbeit“ mit 13,4 Mrd. Euro bezogen,
gefolgt von den Einkünften aus „Selbständiger Arbeit“ mit 5,2 Mrd.
Euro und jenen aus „Gewerbebetrieb“ mit 4,8 Mrd. Euro.
Bemessungsarten
Differenziert man die Steuerfälle nach Bemessungsarten,
so waren 98,8% unbeschränkt steuerpflichtig, lediglich 7.454 oder 1,2%
hatten ihren Wohnsitz im Ausland und waren mit ihren in Österreich
erzielten Einkünften nur beschränkt steuerpflichtig (unter den Nullfällen
befanden sich noch weitere 5.624 beschränkt Steuerpflichtige).
Innerhalb der Gruppe der unbeschränkt Steuerpflichtigen
wird weiters zwischen nur nach Tarif Besteuerten (532.078 Personen)
und solchen mit „anderen Bemessungsarten“ unterschieden, wie Grenzgänger,
d.s. in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland
(Deutschland, Schweiz, Italien oder Liechtenstein) ihren Arbeitsplatz
haben und in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort auspendeln.
Für diese Gruppe der Grenzgänger (21.569 Personen) steht Österreich
das Besteuerungsrecht zu. 20.606 Steuerpflichtige hatten einen Progressionsvorbehalt
(wobei ausländische Einkünfte zwar nicht besteuert, jedoch zur Ermittlung
des auf die inländischen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes herangezogen
werden.
Erwähnenswert ist noch jene Gruppe von unbeschränkt
Steuerpflichtigen, deren Einkünfte zum Teil (19.025) oder zur Gänze
(1.275) mit dem halben Steuersatz zu besteuern waren. Es handelt sich
dabei um außerordentliche Einkünfte wie z.B. Einkünfte auf Grund
von Beteiligungen, Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, Einkünfte
aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen, Einkünfte
aus Betriebsaufgaben und um nicht entnommene Gewinne.
Einkommensstufen und Geschlecht
Mit einem fallmäßigen Zweidrittelanteil trugen die
Männer drei Viertel zu den Gesamteinkünften bei und erzielten knapp
vier Fünftel des Steueraufkommens. Sie versteuerten durchschnittlich
47.500 Euro und zahlten 16.100 Euro Einkommensteuer, woraus sich eine
Steuerbelastungsquote von 33,9% ergab. Die korrespondierenden Vergleichszahlen
für die Frauen betrugen 30.500 Euro, 8.500 Euro sowie 27,9%. Bei einer
Gesamtbetrachtung lag das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen
bei 41.600 Euro, die festgesetzte Einkommensteuer bei 13.500 Euro und
die Steuerbelastungsquote bei 32,4%. Der Median des zu versteuernden
Einkommens – das ist jener Wert, den jeweils die Hälfte der Steuerpflichtigen
über- bzw. unterschreitet - lag bei 25.800 Euro. 36.470 Steuerpflichtige
hatten ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro; dabei standen
30.801 Männer 5.669 Frauen gegenüber.
Regionalgliederung
Im landesweiten Durchschnitt (ohne beschränkt Steuerpflichtige)
lag der Gesamtbetrag der Einkünfte der Männer mit 48.900 Euro um +55%
über jenen der Frauen (31.500 Euro), wobei große regionale Unterschiede
zu Tage traten. In den Bundesländern Salzburg (+59%) und Oberösterreich
(+62%) war der Vorsprung der Männer besonders groß. Am geringsten
fielen die Einkommensvorteile der Männer im Burgenland mit +42% aus.
Der Österreichdurchschnitt von 42.900 Euro wurde
in 26 der insgesamt 99 Politischen Bezirke (Wien als ein Bezirk) überschritten,
in 73 Bezirken lag er darunter. Spitzenreiter war der Bezirk Mödling
mit durchschnittlich 55.500 Euro, gefolgt von Wels-Stadt (50.800 Euro)
und Linz-Stadt (50.400 Euro). Die niedrigsten Werte wurden in den Bezirken
Schärding mit 32.000 Euro, Rust-Stadt (31.600 Euro) und Hollabrunn
(30.600 Euro) registriert. Innerhalb der Bundeshauptstadt lagen die
durchschnittlichen Einkünfte im ersten Wiener Gemeindebezirk bei 84.500
Euro, in Wien 19 betrug dieser Wert 67.200 Euro und in Wien 13 64.300
Euro. Wien erzielte mit einem Fünftel der Steuerpflichtigen 23% aller
Einkünfte und trug ein Viertel zum Steueraufkommen bei.
Hinweis: Die Broschüre „Statistik der Einkommensteuer
2008“ kann nach ihrer Fertigstellung samt allen Tabellen gratis als
pdf-Datei heruntergeladen werden! Klicken Sie hierzu auf den Reiter
„Publikationen“ (siehe unten).