Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht befreiten Umsätzen zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen 20% und 10%. Alle anderen haben nur marginale Bedeutung.
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal – die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird dann auf Basis der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch die Umsatzsteuerveranlagung und den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung, d.h. eine Darstellung
der Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, muss nur dann
bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen
– im Wesentlichen ein Vorjahresumsatz ab
Die Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen basiert
auf den Daten der bei der Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen
und wird quartalsweise – jeweils im 4. auf das Berichtsquartal
folgenden Monat – erstellt; eine Beschreibung der Vorgangsweise
findet sich unter dem Link "Weitere Informationen" unterhalb
des Tabellenblocks. Weil Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter
Da die Umsatzsteuerstatistik wegen der späten Verfügbarkeit hinreichend vollzähliger Daten erst rund 2,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres vorliegt, besteht der Wert der Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen darin, dass sie sehr aktuelle und nicht nur jährliche, sondern auch Quartalswerte liefert.
Im 3. Quartal 2011 wurde von
Die Bruttoumsatzsteuer stieg im Vergleich zum selben
Vorjahresquartal um 9,3% auf 22,4 Mrd. Euro, die Erwerbsteuer (für Einfuhren
aus der EU) um 9,1% auf 4,8 Mrd. Euro. Mit
59,0% des gesamten Quartals-Umsatzes wurden von nur
0,5% aller Unternehmen (mit 10 Mio. Euro und mehr steuerbarem Umsatz)
erwirtschaftet. Beim Vergleich mit dem 3. Quartal 2010 ist interessant,
dass der Umsatzzuwachs in 5 Umsatzstufen über dem Gesamtanstieg von
6,1% lag: in den beiden höchsten Stufe (über 30 Mio. Euro) wurde Zunahmen
zwischen 8% und 10% erzielt, bei den Unternehmen mit einem Umsatz zwischen
Die starke Zunahme der Unternehmen mit einem Quartalsumsatz
zwischen
Die beiden untersten Umsatzstufen konnten keine relevanten Umsatz-Zuwächse verzeichnen, was daran liegt, dass sich bei niedrigeren Umsätzen eher eine Gutschrift ergibt, weswegen diese Unternehmen auch bisher schon zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet waren.
Der Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" hatte mit 31,5% (49,4 Mrd. Euro) den größten Anteil am steuerbaren Umsatz, der von 17,7% der meldenden Unternehmen erbracht wurde. Es folgte die Herstellung von Waren mit 24,4% des Gesamtumsatzes (38,3 Mrd. Euro), der von nur 6,0% der Unternehmen erzielt wurde. Fallmäßig waren die Bereiche "Grundstücks- und Wohnungswesen" bzw. "Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen" mit 18,0% respektive 15,1% die neben dem Handel bedeutendsten.
Im Vergleich zum selben Quartal des Vorjahres verzeichneten
die Bereiche „Kunst, Unterhaltung und Erholung“
Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik gegliedert nach Rechtsformen, ergibt sich auch für das 3. Quartal 2011 das übliche Bild: die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen 52,1% des Gesamtumsatzes aus, die Aktiengesellschaften und die Personengesellschaften/-gemeinschaften jeweils 13,5%. Dass diese drei Rechtsformen mit einem Anteil von 41,4% an allen UVA-Meldenden knapp acht Zehntel des Umsatzes erbrachten, lag daran, dass die größte Gruppe – die natürlichen Personen – mit 54,5% der Steuerpflichtigen lediglich 7,1% des Umsatzes auswies.
Der Vergleich mit dem Vorjahr ergab die größte Umsatzsteigerung
bei den sonstigen Rechtsformen
Die Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftete 33,1% des österreichischen Gesamtumsatzes, danach folgten Oberösterreich (16,5%) und Niederösterreich (14,2%). Die regionale Verteilung wird aber etwas verzerrt dargestellt, da die regionale Zuordnung der Steuerpflichtigen zum Sitz der Geschäftsleitung erfolgt und Unternehmen, die über verschiedene Standorte – ein Beispiel sind die Filialen von Einzelhandelsketten – verfügen, daher nur einem Standort zugeordnet werden.
Auch bei der Anzahl der meldenden Unternehmen stand
Wien mit
Im Vergleich zum Vorjahr ist in allen Bundesländern
ein Zuwachs bei der Anzahl der meldenden Unternehmen zu verzeichnen
(zwischen 8,2% in Tirol und 12,3% in der Steiermark). Die Steiermark
verzeichnete mit
Zieht man aus den Steuer-Grunddaten der Finanzverwaltung das Merkmal „Eigenschaftskennzeichnung“, d.h. insbesondere die Ausprägungen „AUB“ (= „Vorsteuerabzug ausländischer Beförderungsunternehmer“) und „AUF“ (=“Ausländischer U-Fall gem. § 61 BAO“), zu einer detaillierteren Analyse der regionalen Zugehörigkeit der Umsätze heran, erhält man folgende Ergebnisse (siehe „Hauptergebnisse der UVA-Statistik 3. Quartal 2011 inklusive Ausländern“ im Tabellenblock):
Steuerbare Umsätze sind gemäß § 1 UStG Umsätze
aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland
gegen Entgelt ausführt. Das ist die Begründung dafür, dass die Ergebnisse
der Statistiken der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuervoranmeldungen
bisher regional „nur“ nach Bundesländern gegliedert publiziert
wurden. Wenn man allerdings berücksichtigen möchte, dass auch ausländische
Unternehmer, d.s. solche, die im Inland weder einen (Wohn)Sitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte haben, inländische
(steuerbare) Umsätze tätigen können, muss man die regionale Gliederung
um die Zeile „Ausland“ erweitern und dieser im 3. Quartal 2011
Da diese Fälle beinahe zur Gänze beim Finanzamt Graz-Stadt veranlagt werden und deshalb bisher regional der Steiermark zugeordnet wurden, „verliert“ die Steiermark im Vergleich zur bisher publizierten Tabelle diese 1,1 Prozentpunkte der meldenden Unternehmen und 2,7 Prozentpunkte der von diesen Unternehmen erzielten 2,7% des steuerbaren Umsatzes (d.s. 7,4% der Anzahl und 21,9% des Umsatzes der bisher der Steiermark zugeordneten Unternehmen). Die Merkmale, für die ausländische Unternehmen die höchsten Anteile verzeichneten, waren die Einfuhrumsatzsteuer, von der 9,6% dem Ausland zuzurechnen waren, und der innergemeinschaftliche Erwerb (6,1%). Auch die Anteile bei den innergemeinschaftlichen und den Ausfuhrlieferungen waren mit 5,9% bzw. 4,5% relativ hoch im Vergleich zur Fallzahl. Von der Bruttoumsatzsteuer trugen die ausländischen Unternehmen nur 2,1%, ihr Anteil an der Zahllast betrug 2,7%.
Der steuerbare Umsatz, den
Der steuerfreie Umsatz stieg stärker (um 9,2% auf 167,9 Mrd. Euro) als der steuerpflichtige (um 5,2% auf 400,9 Mrd. Euro). Da die abziehbaren Vorsteuern um 9,8% (auf 78,9 Mrd. Euro) zunahmen, die Bruttoumsatzsteuer dagegen „nur“ um 6,3% (auf 81,5 Mrd. Euro), stieg der Saldo aus Zahllast und Gutschrift im Vergleich zum Jahr 2009 nur um 2,6% auf 19,4 Mrd. Euro. Das gesamte Steueraufkommen, das sich aus Bruttoumsatzsteuer abzüglich Vorsteuern und zuzüglich Erwerbsteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer ergibt, betrug im Jahr 2010 22,9 Mrd. Euro, d.s. um 4,9% mehr als im Jahr davor.
Die Analyse der Haupterhebungsmerkmale der UVA-Statistik
seit Beginn des Jahres 2005, die man ab dem 4. Quartal 2008 unter den
Titel "Wirtschaftskrise" stellen konnte, lieferte für den
steuerbaren Umsatz im 1. Quartal 2010 erstmals seit Ende 2008 wieder
eine positive Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresquartal. Bis
zum 3. Quartal 2008 lag der kleinste Wert der Veränderung des steuerbaren
Umsatzes gegenüber dem jeweiligen Vergleichsquartal des Vorjahres bei
Nur 10,3% aller Unternehmen (d.s. jene mit 1 Mio. Euro und mehr Umsatz) erbrachten neun Zehntel des gesamten Umsatzes. Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der 659 Unternehmen der höchsten Umsatzstufe (mit 100 Mio. Euro und mehr) isoliert, findet man, dass diese 0,1% der Steuerpflichtigen zwar 45,7% des gesamten steuerbaren Umsatzes erwirtschafteten (66,4% des steuerfreien und 37,8% des steuerpflichtigen Umsatzes), aber nur rund 30% der Zahllast leisteten.
Bei der genaueren Analyse der Unternehmen mit einem steuerbaren Umsatz von 100 Mio. Euro und mehr zeigt sich, dass in dieser Umsatzstufe die Zuwächse in der „Sachgütererzeugung“ am stärksten waren, wofür wiederum vor allem die Stahlerzeugung sowie der Fahrzeug- und Motorenbau verantwortlich zeichneten. Auch die Zuwächse im Bereich „Handel; Reparatur von Kfz“ trugen zum Umsatzanstieg in dieser Umsatzstufe maßgeblich bei.
In den anteilsmäßig stärksten Wirtschaftsbereichen "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" und "Sachgütererzeugung" zeigen sich bei den Haupterhebungsmerkmalen große Gegensätze. Während der Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" 31,5% (183,0 Mrd. Euro) des steuerbaren Umsatzes (15,3% des steuerfreien und 39,1% des steuerpflichtigen Umsatzes) leistete, entfielen 35,6% der abziehbaren Vorsteuer und 51,6% des Saldos der Zahllast und Gutschrift (10,0 Mrd. Euro) darauf. Die "Sachgütererzeugung" erbrachte 23,4% des steuerbaren Umsatzes (43,4% des steuerfreien und 15,4% des steuerpflichtigen Umsatzes), meldete jedoch 24,5% der abziehbaren Vorsteuer, sodass als Saldo sogar eine Gutschrift von 208,5 Mio. Eurozu Buche stand.
Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen im Jahr 2010 51,5% des Gesamtumsatzes aus, die Aktiengesellschaften 14,1% und die Personengesellschaften/-gemeinschaften weitere 13,8%. Diese drei Rechtsformen erbrachten mit einem Anteil von 41,4% an allen UVA-Meldenden beinahe acht Zehntel des Umsatzes, die größte Gruppe – die natürlichen Personen – umfasste zwar 54,3% der Steuerpflichtigen, erzielte jedoch nur 7,1% des Umsatzes.
Beim Vergleich mit dem Vorjahr fällt auf, dass die
Aktiengesellschaften die geringsten Umsatzzuwächse
Im Vergleich zum Vorjahr gab es in allen Bundesländern
eine Zunahme der Anzahl der meldenden Unternehmen (zwischen 2,9% in
Wien und 4,6% in Vorarlberg). Die Zuwächse der steuerbaren Umsätze
fielen überall stärker aus, wobei die Steiermark mit 11,8% am besten
abschnitt; dahinter folgten das Burgenland
Hinweis: Nähere Informationen über die Umsatzsteuervoranmeldung, die Aufbereitung der Daten und die Erhebungsmerkmale sind über den Reiter "Weitere Informationen" (siehe unten) verfügbar.