Behindertenhilfe
Die Ausgaben der Bundesländer für die Behindertenhilfe betrugen
im Jahr 2009
insgesamt 1,23 Mrd. Euro (+9,7% gegenüber dem Vorjahr). Der starke Anstieg
im Zeitverlauf (+110% gegenüber 1999) ist unter anderem auch darauf
zurückzuführen, dass Ausgabenverschiebungen zwischen den „Sozialtöpfen“
erfolgten (in Oberösterreich ab 1997 und im Burgenland ab 2000 wurden
Budgetteile von der Sozialhilfe zur Behindertenhilfe umgebucht). Daher
hat Oberösterreich, das ab 1997 die „Unterbringung und Betreuung
psychisch Behinderter“ nach dem Sozialhilfegesetz in der Behindertenhilfe
ausweist, mittlerweile die weitaus höchsten Ausgaben in der Behindertenhilfe
(2009: 315,4 Mio. Euro). Österreichweit wurden für die Unterbringung
und Betreuung von behinderten Menschen 538,9 Mio. Euro (44% der Ausgaben
für die Behindertenhilfe insgesamt), für beschäftigungstherapeutische
Maßnahmen 376,2 Mio. Euro (31%) und für geschützte Arbeit (Arbeitsplätze)
40,9 Mio. Euro (3%) ausgegeben.
Im Vergleich zur Sozialhilfe flossen in der Behindertenhilfe
2009 mit 151,9 Mio. EUR nur 12% der Ausgaben in Form von Einnahmen wieder an die öffentliche Hand zurück, woraus sich
ein Nettoaufwand von 1,07 Mrd. Euro ergibt.