Führerscheine, Lenkberechtigungen
2010: Rund 91.500 Führerscheinneulinge, +1,5%
gegenüber 2009; L17-Ausbildung zunehmend beliebt
Im Jahr 2010 gelangten rund 91.500 Personen erstmals
in den Besitz eines Führerscheines mit einer oder mehreren Lenkberechtigungen.
Wie Auswertungen von Statistik Austria über die Daten des Führerscheinregisters
weiter ergaben, wurden damit 2010 um 1,5% mehr Führerscheinneulinge
verzeichnet als im Jahr davor (rd. 90.100). Die meisten neuen Führerscheinbesitzer
und -besitzerinnen gab es mit rd. 17.800 in Oberösterreich und mit rd.
17.200 in Niederösterreich, gefolgt von der Steiermark mit rd. 13.800
und rd. 13.300 in Wien. 70% der Führerscheinneulinge waren im Alter
von 16 bis 18 Jahren, 93% waren jünger als 25 Jahre. Der Anteil der
Männer unter den Führerscheinneulingen bis zum 24. Lebensjahr betrug
52%, ab dem 25. Lebensjahr überwog mit durchschnittlich 59% der Frauenanteil.
Insgesamt waren 51% aller Führerscheinneulinge des Jahres 2010 Männer,
49% Frauen.
Jeder Führerscheinneuling erwarb zum Lenken von Kraftfahrzeugen
der verschiedenen Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen eine oder
mehrere Berechtigungen. Zählt man jede von den Neulingen des Jahres
2010 erworbene Lenkberechtigung (mit Vorstufe und Unterklasse), waren
es insgesamt rd. 105.700 Berechtigungen und damit um rd. 2.000 weniger
als im Jahr davor.
Fast ein Viertel der B-Lenkberechtigungen
mit L17-Ausbildung erworben, Tendenz steigend
Gegenüber dem Jahr 2009 wurden von den Führerscheinneulingen
des Jahres 2010 deutlich weniger Berechtigungen zum Lenken von Motorrädern
(rd. 4.300), aber mehr Berechtigungen zum Lenken von Pkw (über 88.400)
erworben. Diesbezüglich ist eine kontinuierliche Zunahme jener Personen
zu erkennen, die mit 17 Jahren eine vorgezogene Lenkberechtigung der
Klasse B (L17) erwarben. Von den rd. 88.400 Pkw-Fahranfängern und -anfängerinnen
waren 19.700 17-jährige, weitere fast 1.400 Personen mit L17-Ausbildung
waren bei Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse B bereits 18 Jahre
alt, 257 noch älter. Insgesamt durchliefen 21.300 Personen eine L17-Ausbildung,
damit wurden 24% der neu erteilten B-Lenkberechtigungen auf diese Weise
erworben, im Jahr 2006 waren es 20%.
Hinweis: Den Umfang der Lenkberechtigungen, die Voraussetzungen
für die Erteilung einer Lenkberechtigung sowie andere führerscheinrelevante
Bestimmungen finden Sie im Führerscheingesetz BGBL I Nr 120/1997 idgF.
Methodische Hinweise, Definitionen:
Führerscheinregister: Zentrale EDV-Anwendung zur Ausstellung
von Führerscheinen durch die ausstellenden Behörden sowie Datenbasis
für alle führerscheinrelevanten Informationen.
Führerschein: Dokument über die Erteilung einer Lenkberechtigung.
Er kann eine oder mehrere Lenkberechtigungen enthalten.
Lenkberechtigung: Behördliche Genehmigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
auf öffentlichen Straßen. Sie ist an eine bestimmte Fahrzeugklasse
und Unterklasse von Kraftfahrzeugen gebunden. Das Erteildatum einer
Lenkberechtigungen liegt in der Zukunft, wenn das erforderliche Mindestalter
für diese Klasse (z.B. A oder C) noch nicht erreicht wurde.
Führerscheinneulinge: Personen, die erstmals eine oder mehrere
Lenkberechtigungen erwarben. Jede Person wird nur einmal gezählt, und
zwar in jenem Jahr, das dem Erteiljahr der zuerst erworbenen Lenkberechtigung(en)
entspricht.
Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L17): Lenkberechtigung
der Klasse B, wobei die Bewerber bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres
mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen können. Nach
nachweislich 3.000 mit einer Begleitperson gefahrenen Kilometern, begleitender
Schulung und einer Perfektionsfahrt in der Fahrschule kann frühestens
ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrprüfung abgelegt werden.