Die Gesamtzahl der Abschüsse im Jagdjahr 2019/2020 lag laut Statistik Austria
mit
Im abgelaufenen Jagdjahr wurden insgesamt
Fasane
Straßenverkehr, ungünstige Witterungsverhältnisse
oder Krankheiten führen zu Wildverlusten, von denen für das Jagdjahr 2019/2020 insgesamt
Die Anzahl der insgesamt gültigen Jahresjagdkarten sank auf
Das gesamte Jagdwesen ist durch Landesgesetze geregelt, die das jeweilige „Jagdjahr“ regional unterschiedlich abgrenzen. In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien entspricht es dem Kalenderjahr, im Burgenland währt es vom 1. Februar bis 31. Jänner und in den übrigen vier Bundesländern vom 1. April bis 31. März.
Der Abschuss von Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) wird - revierbezogen - zwischen den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, Jagdverfügungs- oder Jagdnutzungsberechtigten sowie Interessenvertretungen der Jägerschaft verhandelt, festgelegt und per Landesverordnung erlassen. Für alle anderen Wildarten wird eine Bejagungsplanung erstellt, die aber keiner gesetzlichen Regelung unterliegt. Darüber hinaus werden noch Jagd- und Schonzeiten verordnet.
Aufgaben und Zielsetzungen des Jagdrechts konzentrieren sich vor allem auf Hegemaßnahmen, den Jagd- und Biotopschutz sowie auf die nachhaltige Wildnutzung, in Summe also auf eine Verbesserung des Lebensraums bzw. der Lebensumstände von Wildpopulationen. Des Weiteren werden - auch im Hinblick auf land- und forstwirtschaftliche Interessen - als überhöht angesehene Bestände durch Bejagung abgebaut.
Die bundesweite Jagdstatistik wird jährlich von Statistik Austria erstellt. Hierzu werden die von den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landesjagdverbänden ermittelten Regionaldaten eingeholt, aufbereitet und letztendlich umfassend publiziert. In Folge fließen diese Ergebnisse in weiterführende Berechnungen ein, etwa im Bereich der Versorgungsbilanz oder der Gesamtrechnung.