Am Stichtag 1. Juni 2020 wurden österreichweit
Die Anzahl an Jungvieh unter einem Jahr sank gegenüber dem Vorjahr um 1,4%
auf
Im Vergleich zum 1. Juni 2019 ging die Zahl der ein bis unter zwei
Jahre alten Rinder um 2,1% auf
Mit einem Bestand von
Die Zahl der am Stichtag Rinder haltenden Betriebe ging gegenüber dem Vorjahr um 2,4%
auf
Die vorliegende Statistik basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 betreffend Viehbestands- und Fleischstatistiken. Diese wurde national per Verordnung BGBl. II Nr. 163/2012 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt. Die Ergebnisse zum Rinderbestand entstammen der Verschneidung einer Auswertung der Zentralen Rinderdatenbank der Agrarmarkt Austria mit Daten der Zentralen Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter, wobei die detaillierte Aufbereitung von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen wurde.
Der Gesamtbestand an Schweinen umfasste
Die Anzahl der Schweine nahm im Vergleich zum 1. Juni
2019 in nahezu allen Tierkategorien zu. Mit einem Plus von 2,1% stieg
der Bestand an Ferkeln und Jungschweinen auf 1,41 Mio. Tiere. Die Zahl der Zuchtschweine
erhöhte sich um 2,8% auf
Für 1. Juni 2020 wurde ein Bestand von
Der Anteil der in der Schweinehaltung maßgeblichen Bundesländer (Ober- und Niederösterreich sowie Steiermark) lag am 1. Juni 2020 abermals bei 93,7% des Gesamtbestands.
Die vorliegende Statistik basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 betreffend Viehbestands- und Fleischstatistiken. Diese wurde national per Verordnung BGBl. II Nr. 163/2012 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt. Die Berechnung des Schweinebestands zum Stichtag 1. Juni erfolgt seit 2012 mittels Regressionsmodell, basierend auf Daten des Veterinärinformationssystems, während in den Jahren davor noch primärstatistische Stichprobenerhebungen zur Anwendung kamen.
Gegenüber 2018 sank die Anzahl der Schafe
um 0,9% auf
Die vorliegende Statistik basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1165/2008
betreffend Viehbestands- und Fleischstatistiken. Diese wurde national
per Verordnung BGBl. II Nr. 163/2012
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
umgesetzt. Die Erhebung wurde mittels direkter Befragung als Stichprobe
unter dem Titel „Allgemeine Viehzählung“ in rund