Pressemitteilung:
Öffentlicher Schuldenstand im 1. Quartal 2019 um 6 Mrd. Euro niedriger als im Q1/2018
Wien, 2019
Im Vergleich zum Ende des Vorquartals (Q4/2018) fiel der öffentliche Schuldenstand um 2,1 Mrd. Euro und reduzierte sich somit um 1,1 Prozentpunkte des BIP. Diese Reduktion in absoluten Zahlen kann vor allem dem Sozialversicherungssektor zugeschrieben werden, der seine Verbindlichkeiten um etwa 1,5 Mrd. Euro verringern konnte. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass es bei den Verbindlichkeiten der Sozialversicherungsträger unterjährig oft durch kurzfristige Finanzierungen zu starken Schwankungen kommt.
Da bei der Berechnung des öffentlichen Schuldenstands die Forderungen gegenüber anderen staatlichen Stellen abgezogen werden ("intergovernmentale Forderungen" bzw. "konsolidierte Darstellung"), sind bei der Interpretation der Veränderung des Schuldenstands sowohl die Entwicklung der Verbindlichkeiten als auch jene der intergovernmentalen Forderungen zu berücksichtigen. Das gilt für den Staat insgesamt und auch für die Beiträge der einzelnen Teilsektoren zum öffentlichen Schuldenstand. Im Bundessektor wurden im 1. Quartal 2019 zwar die Verbindlichkeiten aus dem Bankenpaket weiter reduziert, jedoch kam es insgesamt zu einem minimalen Anstieg an Verpflichtungen des Bundessektors, was sich vor allem auf einen stärkeren Rückgang der Forderungen des Bundes und somit einen geringeren Konsolidierungsbeitrag zurückführen lässt. Darüber hinaus gab es einen deutlichen Rückgang an Verbindlichkeiten im Landessektor, insbesondere bei den Kerneinheiten (Länder ohne außerbudgetäre Einheiten). Im Gemeindesektor konnte ebenfalls ein leichter Schuldenabbau verbucht werden. Die Verbindlichkeiten des Sozialversicherungssektors, die stark zurückgingen, waren am Ende des 1. Quartals 2019 niedriger als die intergovernmentalen Forderungen, sodass dieser Teilsektor unüblicherweise einen negativen Beitrag zum öffentlichen Schuldenstand leistete. Die für die Konsolidierung relevanten Forderungen der Sozialversicherungsträger bestehen hauptsächlich aus Bundesanleihen der Republik Österreich.
Von der Art der Verschuldung entfielen 237,7 Mrd. Euro auf Anleihen, 43,3 Mrd. Euro auf Kredite und 1,7 Mrd. Euro auf Einlagen.
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Informationen zur Methodik, Definitionen: Der öffentliche Schuldenstand wird in der EU-Verordnung Nr. 220/2014 definiert. Anknüpfungspunkt für die Klassifikationen in dieser EU-Verordnung ist dabei das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010, EU-Verordnung Nr. 549/2013). Die einzelnen Teilsektoren des Staates umfassen die Gebietskörperschaften ("Kerneinheiten") sowie die ihnen zugeordneten ausgegliederte Einheiten und Kammern. Der Beitrag der einzelnen Teilsektoren wird um die intergovernmentalen Forderungen bereinigt ("konsolidiert").
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