Pressemitteilung:
Öffentlicher Schuldenstand in den ersten drei Monaten 2020 um 8,7 Mrd. gestiegen
Die Staatsverschuldung lag
am Ende des 1. Quartals 2020 bei 289,1 Mrd. Euro oder 72,8% des BIP. Die
Schuldenquote stieg damit zum ersten Mal seit zwölf Quartalen. Der
Bund nahm bereits vorsorglich neue Schulden auf, um zukünftige COVID
Wien, 2020
"Die Coronakrise drängt Österreich vom Konsoliderungspfad.
Nachdem in den letzten Jahren die Schuldenquote kräftig reduziert wurde,
ist sie im 1. Quartal 2020 wieder angestiegen, und zwar zum ersten Mal
seit zwölf Quartalen. Deutlich größere Auswirkungen der COVID
Die Schuldenaufnahme des Bundes ging im 1. Quartal mit einem Anstieg an Einlagen auf der Aktivseite einher. Das bestätigt, dass die Auszahlungen aus den Corona-Hilfspaketen großteils noch nicht im März 2020 erfolgt sind. Dass der öffentliche Schuldenstand in diesem Zeitraum nicht noch stärker gestiegen ist, liegt vor allem daran, dass der Sozialversicherungssektor seine Verbindlichkeiten um etwa 1,1 Mrd. Euro verringern konnte. In diesem Sektor kommt es durch kurzfristige Finanzierungen regelmäßig unterjährig zu starken Schwankungen. Darüber hinaus gab es einen leichten Rückgang an Verbindlichkeiten auf Ebene der Bundesländer. Die Gemeinden konnten insgesamt ebenfalls einen leichten Schuldenabbau verbuchen. Von der Art der Verschuldung entfielen 243,3 Mrd. Euro auf Anleihen, 44,1 Mrd. Euro auf Kredite und 1,7 Mrd. Euro auf Einlagen.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen
zur Staatsverschuldung finden Sie auf unserer Webseite,
dort stehen auch Informationen
zu den Auswirkungen der COVID
Methodische
Informationen, Definitionen: Der öffentliche Schuldenstand wird
in der EU-Verordnung Nr. 220/2014 definiert. Anknüpfungspunkt für die
Klassifikationen in dieser EU-Verordnung ist dabei das Europäische
System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010, EU-Verordnung
Nr. 549/2013). Die einzelnen Teilsektoren des Staates umfassen die Gebietskörperschaften
("Kerneinheiten") sowie die ihnen zugeordneten ausgegliederte
Einheiten und Kammern.
Da bei der Berechnung des öffentlichen Schuldenstands die Forderungen
gegenüber anderen staatlichen Stellen abgezogen werden ("intergovernmentale
Forderungen" bzw. "konsolidierte Darstellung"), sind
bei der Interpretation der Veränderung des Schuldenstands sowohl die
Entwicklung der Verbindlichkeiten als auch der intergovernmentalen Forderungen
zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den Staat insgesamt als auch
für die Beiträge der einzelnen Teilsektoren zum öffentlichen Schuldenstand.
Die Verbindlichkeiten des Sozialversicherungssektors, die stark zurückgingen,
waren am Ende des 1. Quartals 2020 niedriger als die intergovernmentalen
Forderungen, sodass dieser Teilsektor einen "negativen" Beitrag
zum öffentlichen Schuldenstand leistete. Die für die Konsolidierung
relevanten Forderungen des Sozialversicherungssektors bestehen hauptsächlich
aus Bundesanleihen der Republik Österreich.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Volkswirtschaft, Statistik Austria:
Mag. Lukas DÖRFLER, Tel.:
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