Hinweis: Im Anschluss an den Text stehen neben Monats- und Quartalsergebnissen auch Jahresergebnisse sowie eine Zeitreihe der UVA-Statistik und Abdeckungsraten der USt- durch die UVA-Daten als Tabellen in den Formaten PDF und XLSX zur Verfügung. Klickt man im Reiter „Tabellen“ rechts unten auf „ganze Liste anzeigen“, erhält man den besten Überblick über das Angebot.
Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen
Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt durchführt,
der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Bemessungsgrundlage
für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze
unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht
befreiten Umsätzen – bei Letzteren darf keine Vorsteuer abgezogen
werden - zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen
20% und 10%, seit 2016 gibt es einen weiteren ermäßigten Steuersatz
in der Höhe von 13%. Ab 1. Juli 2020 gibt es einen Steuersatz in Höhe
von 5% für Gastronomie-Umsätze, der zunächst bis
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal – die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird dann auf Basis der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch die Umsatzsteuerveranlagung und den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung, d.h. eine Darstellung
der Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, muss nur dann
bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen
– im Wesentlichen ein Vorjahresumsatz ab
Die Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen basiert
auf den Daten der bei der Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen
und wird quartalsweise – jeweils im 4. auf das Berichtsquartal folgenden
Monat – erstellt; eine Beschreibung der Vorgangsweise findet sich
unter "Weitere Informationen" unterhalb des Textes. Weil Unternehmen
mit einem Vorjahresumsatz unter
Da die Umsatzsteuerstatistik wegen der späten Verfügbarkeit hinreichend vollzähliger Daten erst rund 2,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres vorliegt, besteht der Wert der Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen darin, dass sie sehr aktuelle und nicht nur jährliche, sondern auch Quartalswerte liefert.
Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs wurde ab 1.Juli 2020 ein befristeter ermäßigter Steuersatz iHv 5 Prozent eingeführt.
Mit der Lieferung der UVA-Daten durch die Finanzverwaltung am 18. Februar besteht die Möglichkeit, zwar vorläufige Zahlen für das 4. Quartal und das gesamte Jahr 2020 zu veröffentlichen, die jedoch üblicherweise sehr nahe an die endgültigen herankommen.
Der steuerbare Umsatz für das 4. Quartal ergab trotz Lockdowns ab November mit 197,5 Mrd.
Euro das höchste Quartalsergebnis des Jahres 2020. Gegenüber dem 4.
Quartal des Vorjahres war allerdings ein Rückgang um 7,6 Mrd. Euro
bzw. 3,7% zu verzeichnen. Als vorläufiges Jahresergebnis wurden 727,1
Mrd. Euro gemeldet und damit ein Rückgang um 5,6% gegenüber 2019,
wobei die Anzahl der meldenden Unternehmen mit
Die Rückgänge des gesamten Umsatzsteueraufkommens,
das sich aus Bruttoumsatzsteuer abzüglich Vorsteuern und zuzüglich
Erwerbsteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer ergibt, fielen mit
Umsätze, die mit dem neuen ermäßigten Steuersatz von 5% zu besteuern waren, gingen im 4.Quartal gegenüber dem 3. Quartal um 59,3% (von 6,5 Mrd. Euro auf 2,7 Mrd. Euro) zurück, weil die davon hauptsächlich profitierenden Branchen „Beherbergung und Gastronomie“ sowie „Kultur, Unterhaltung und Erholung“ im 4. Quartal am stärksten vom Lockdown betroffen waren.
Die Verteilung des Umsatzrückgangs im Jahr 2020 um insgesamt 5,6% nach Branchen bot ein sehr differenziertes
Bild: während in drei Branchen sogar Umsatzzuwächse ausgewiesen wurden
(Öffentliche Verwaltung
Die Herstellung von Waren verzeichnete ein Minus von
9,7% (auf 163,7 Mrd. Euro), der Handel schnitt mit
Der steuerbare Umsatz des 3. Quartals 2020 in Höhe
von 188,9 Mrd. Euro (im 3. Quartal 2019: 192,5 Mrd. Euro) verteilte
sich wie folgt auf die einzelnen Monate bzw. die Quartalsmeldungen:
auf die
Im 3. Quartal 2020 wurden etwas mehr als eine halbe
Million Steuerpflichtige ausgewiesen, nämlich
Bei den Reverse Charge-Umsätzen mit einer Höhe von 8,8 Mrd. Euro, die zum steuerbaren Umsatz addiert wurden, war gegenüber dem 3. Quartal 2019 ein Minus von 5,8% zu verzeichnen.
Die Bruttoumsatzsteuer sank im Vergleich zum gleichen
Vorjahresquartal um 4,9% auf 26,3 Mrd. Euro, die Erwerbsteuer (für Einfuhren
aus der EU) betrug 5,3 Mrd. Euro
Der steuerpflichtige Umsatz in der Höhe von 124,2 Mrd. Euro verteilte sich folgendermaßen auf die vier relevanten Steuersätze: 76% (d.s. 93,9 Mrd. Euro) waren mit 20% zu besteuern, 18% (22,0 Mrd. Euro) mit 10%, 1% (1,8 Mrd. Euro) mit dem zweiten ermäßigten Steuersatz von 13% und 5% (6,5 Mrd. Euro) mit dem neuen, befristeten Steuersatz von 5%.
Von den innergemeinschaftlichen Erwerben (28,2 Mrd. Euro) wurden 87% (24,5 Mrd. Euro) mit 20% besteuert, 11% (3,2 Mrd. Euro) mit 10%, nur etwas mehr als 1% (296 Mio. Euro) mit 13% und 0,3% (77 Mio. Euro) mit 5%.
58,8% des gesamten Quartalsumsatzes wurden von nur
0,4% aller Unternehmen (mit 10 Mio. Euro und mehr steuerbarem Umsatz)
erwirtschaftet, 90,0% des Umsatzes von 9,8% der Unternehmen (mit einem
steuerbaren Umsatz von mindestens
Der Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" mit 16,5% der meldenden Unternehmen hatte mit 31,9% (60,2 Mrd. Euro) den größten Anteil am steuerbaren Umsatz. Es folgte die „Herstellung von Waren“ mit 22,3% des Gesamtumsatzes (42,1 Mrd. Euro) und 5,1% der Unternehmen. Fallmäßig war der Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 22,2% vor dem Handel der bedeutendste, was darauf zurückzuführen ist, dass dieser Wirtschaftsbereich auch alle Wohnungseigentümergemeinschaften von Häusern mit Eigentumswohnungen umfasst, die zwar der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, jedoch keine Unternehmen im eigentlichen Sinn sind.
Vergleicht man die Ergebnisse der beiden umsatzstärksten Branchen mit jenen im gleichen Quartal des Vorjahres, stellt man fest, dass im Handel um 1,1% höhere Umsätze erzielt werden konnten, während sie im Bereich „Herstellung von Waren“ um 7,0% zurückgingen.
Während in sechs der 19 Wirtschaftsbereiche Umsatzzunahmen
im Vergleich zum 3. Quartal des Vorjahres zu verzeichnen waren – die
höchsten in der Öffentlichen Verwaltung
Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik
gegliedert nach Rechtsformen, ergibt sich auch für das 3. Quartal 2020
das übliche Bild: Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen 55,0%
des Gesamtumsatzes aus, Personengesellschaften/-gemeinschaften und Aktiengesellschaften
jeweils rund 11% (wobei nur 0,2% der meldenden Unternehmen Aktiengesellschaften
waren). Dass diese drei Rechtsformen mit einem Anteil von 44% aller
Veranlagungsfälle über drei Viertel des Umsatzes erbrachten, lag daran,
dass die größte Gruppe – die
Steuerbare Umsätze sind gemäß § 1 UStG „Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt“. Aus diesem Grund wurden die Ergebnisse der Statistiken der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuervoranmeldungen bis ins Jahr 2010 regional nur nach Bundesländern gegliedert publiziert. Möchte man allerdings darstellen, dass auch ausländische Unternehmen (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland) inländische steuerbare Umsätze tätigen können, muss die regionale Gliederung um die Ausprägung „Ausland“ erweitert werden. Zieht man diese Fälle zu einer detaillierteren Analyse der regionalen Zugehörigkeit der Umsätze heran, erhält man folgende Ergebnisse (siehe „Hauptergebnisse der UVA-Statistik 3. Quartal 2020 inklusive ausländischen Unternehmen“ im Tabellenblock):
Die Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftete 32,3% des österreichischen Gesamtumsatzes, danach folgten Oberösterreich (17,0) und Niederösterreich (12,8%). Die regionale Verteilung wird aber etwas „verzerrt“ dargestellt, da die regionale Zuordnung der Steuerpflichtigen zum Sitz der Geschäftsleitung erfolgt und Unternehmen, die über verschiedene Standorte – ein Beispiel sind die Filialen von Einzelhandelsketten – verfügen, daher nur einem Standort zugeordnet werden können.
Der durchschnittliche steuerbare Umsatz je Unternehmen
war – abgesehen von den ausländischen Umsatzsteuerfällen mit
Auch bei der Anzahl der meldenden Unternehmen stand
Wien mit
Fünf Bundesländer mussten im Vergleich zum 3.Quartal
des Vorjahrs stärkere Umsatzeinbußen als Österreich insgesamt
Besonders hoch waren die Anteile der ausländischen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer (20,4% der Gesamtsumme) und bei der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb (6,5%). Der Anteil an den Reverse Charge-Umsätzen, der in Wien mit 33,3% am höchsten war, betrug bei den ausländischen Unternehmen 3,7%. Während ihr Anteil am steuerbaren Umsatz 4,1% (d.s. 7,7 Mrd. Euro) betrug, trugen die ausländischen Unternehmen 3,0% von der Bruttoumsatzsteuer; insgesamt ergab sich für sie eine Zahllast von 188 Mio. Euro (2,9%).
Aufgrund der außergewöhnliche Umstände und der Bedeutung, die diese Daten haben, zieht Statistik Austria seit April 2020 die üblichen Veröffentlichungstermine der UVA vor und macht die Ergebnisse der Öffentlichkeit früher als geplant zugänglich.
Für einen ersten Überblick über die Auswirkungen
des COVID
Bei der Bewertung der vorliegenden Ergebnisse ist
zu berücksichtigen, dass für Säumniszuschläge, die aufgrund der
Betroffenheit des Steuerpflichtigen von der COVID
Seit Mitte November 2020 stehen auch die einzelnen UVA-Monate des Jahres 2019 als Excel-Ergebnisse zur Verfügung – siehe Reiter „Tabellen“.
Das vorläufige Ergebnis für Dezember 2020 brachte mit einem steuerbaren Umsatz von 67,3 Mrd. Euro den Monatshöchstwert des Jahres 2020 und übertraf damit das Ergebnis für Juli um 0,7 Mrd. Euro.
Während gegenüber Dezember 2019 (endgültiges Ergebnis)
ein Umsatzrückgang um 3,1% und ein Rückgang der Meldungen um 5,4%
ausgewiesen wurden, konnten gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des
Vormonats ein Plus von 9,1% und ein Zuwachs bei den meldenden Unternehmen
um 4,1% auf
Im Vergleich mit Dezember 2019 brachen vor allem die
Umsätze der Beherbergung und Gastronomie (um
Die vorläufigen Zahlen für den Monat November 2020
geben wieder, was aufgrund des 2.Lockdowns (und dem Wechsel vom sanften
zum harten Lockdown in der Monatsmitte) zu erwarten war: sowohl gegenüber
dem vorläufigen Ergebnis des Monats Oktober als auch gegenüber dem
November des Vorjahres gingen die Anzahl der Umsatzsteuervoranmeldungen
und die Umsätze zum Teil deutlich zurück.
Für die Betrachtung nach Branchen eignet sich der
Vergleich mit den vorläufigen Zahlen des Vormonats: der Rückgang der
Umsätze in der Beherbergung und Gastronomie im Oktober wurde durch
den Lockdown noch verschärft und belief sich im November auf
Während der Handel einen Umsatzrückgang um 6,0% (auf 19,6 Mrd. Euro) verzeichnete, wurde bei der Herstellung von Waren nur ein Minus von 1,5% (auf 14,9 Mrd. Euro) gemeldet.
Das vorläufige Ergebnis für den Monat Oktober 2020
unter Einbeziehung aller UVA-Meldungen bis 15. Dezember, ergab für
Bei acht Branchen gab es im Oktober Umsatzrückgänge
um mehr als 10%: in der Beherbergung und Gastronomie war ein Einbruch
um 31,7% (auf 1,2 Mrd. Euro) zu verzeichnen, im Bereich „Verkehr und
Lagerei“ ein Rückgang um 23,8% (auf 2,4 Mrd. Euro); dann folgten
der Bergbau
Während der Handel einen Umsatzrückgang um 5,5% (auf 20,8 Mrd. Euro) verzeichnete, wurde bei der Herstellung von Waren ein Minus von 9,1% (auf 15,1Mrd. Euro) gemeldet.
Beginnend mit der Aufarbeitung der Daten für das 1. Quartal 2014 werden für den steuerbaren Umsatz laut Umsatzsteuerstatistik außer den Reverse Charge-Umsätzen für Bauleistungen, welche den überwiegenden Teil der Reverse Charge-Umsätze ausmachen, auch die zwischenzeitlich hinzugekommenen übrigen Arten von Reverse Charge-Umsätzen zum steuerbaren Umsatz laut Umsatzsteuerbescheid addiert. Eine detaillierte Darstellung des Katalogs der Reverse Charge-Umsätze und der Vorgehensweise im Zuge der Aufarbeitung der Daten findet man in der Publikation „Statistik der Umsatzsteuer 2017“ (PDF, 6MB), Seite 17 ff.
Durch das Steuerreformgesetz 2015/16 (StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015) kam es auch für die Umsatzsteuer und damit bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu einigen Änderungen. Auf dem Formular U30 zur Umsatzsteuervoranmeldung gibt es daher seit Anfang des Jahres 2016 drei neue Kennzahlen (006 = steuerpflichtiger Umsatz, besteuert mit 13%; 007 = 7% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe; 008 = innergemeinschaftlicher Erwerb, besteuert mit 13%), auf die in der Folge eingegangen wird und die in die Haupttabelle aufgenommen wurden. Der neue Steuersatz von 13% gilt u.a. für die Lieferung von lebenden Tieren und Pflanzen, für Umsätze im Zusammenhang mit Kunstgegenständen, für Eintritte zu sportlichen Veranstaltungen, Filmvorführungen und in Schwimmbäder sowie v.a. ab 1. Mai 2016 für Beherbergungsumsätze.
Achtung: Ab 1. November 2018 unterliegen die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung) sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke wieder dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent (BGBl. I Nr. 12/2018).
Hinweis: Nähere Informationen über die Umsatzsteuervoranmeldung, die Aufbereitung der Daten und die Erhebungsmerkmale sind über den Reiter "Weitere Informationen" (siehe unten) verfügbar.
In den „Statistischen Nachrichten“ findet sich in der Ausgabe September 2020 ein Beitrag zur UVA.