Hinweis: Im Anschluss an den Text stehen neben Monats- und Quartalsergebnissen auch Jahresergebnisse sowie eine Zeitreihe der UVA-Statistik und Abdeckungsraten der USt- durch die UVA-Daten als Tabellen in den Formaten PDF und XLSX zur Verfügung. Klickt man im Reiter „Tabellen“ rechts unten auf „ganze Liste anzeigen“, erhält man den besten Überblick über das Angebot.
Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen
Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt durchführt,
der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Bemessungsgrundlage
für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze
unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht
befreiten Umsätzen – bei Letzteren darf keine Vorsteuer abgezogen
werden - zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen
20% und 10%, seit 2016 gibt es einen weiteren ermäßigten Steuersatz
in der Höhe von 13%. Ab 1. Juli 2020 gibt es einen Steuersatz in Höhe
von 5% für Gastronomie-Umsätze, der zunächst bis
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal – die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird dann auf Basis der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch die Umsatzsteuerveranlagung und den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung, d.h. eine Darstellung
der Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, muss nur dann
bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen
– im Wesentlichen ein Vorjahresumsatz ab
Die Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen basiert
auf den Daten der bei der Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen;
eine Beschreibung der Vorgangsweise findet sich unter "Weitere
Informationen" unterhalb des Textes. Weil Unternehmen mit einem
Vorjahresumsatz unter
Da die Umsatzsteuerstatistik wegen der späten Verfügbarkeit hinreichend vollzähliger Daten erst rund 2,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres vorliegt, besteht der Wert der Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen darin, dass sie sehr aktuelle und nicht nur jährliche, sondern auch Quartalswerte liefert.
Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs wurde ab 1.Juli 2020 ein befristeter ermäßigter Steuersatz iHv 5 Prozent eingeführt.
Der steuerbare Umsatz laut endgültigem Ergebnis für
das 4. Quartal 2021 betrug 233,6 Mrd. Euro und damit um 17,5% mehr als
das endgültige Ergebnis des gleichen Vorjahresquartals und um 10,2%
mehr als im 3. Quartal 2021. Gegenüber dem Vorjahr war auch die Zahl
der meldenden Unternehmen mit
Für den Anstieg des steuerbaren Umsatzes um 17,5% gegenüber dem Vorjahr waren drei Faktoren ausschlaggebend: die Reverse-Charge-Umsätze stiegen um 63,2% auf 16,2 Mrd. Euro, was an verstärkter Geschäftstätigkeit am Energiemarkt lag, die steuerfreien Umsätze um 17,5% auf 71,2 Mrd. Euro und die steuerpflichtigen Umsätze um 13,9% auf 146,2 Mrd. Euro.
Im Oktober wurde ein steuerbarer Umsatz von 71,9 Mrd. Euro erzielt, im November 75,8 Mrd. Euro und im Dezember 82,8 Mrd. Euro. Die Quartalsmelder wiesen 3,1 Mrd. Euro Umsatz aus.
Sehr hohe Umsatzzuwächse konnten Beherbergung und
Gastronomie
Der Rückgang bei der Zahl der meldenden Unternehmen,
die unter „Ausland“ zu klassifizieren waren, um 21,6% auf
Das endgültige Ergebnis für 2021 (siehe Reiter „Tabellen“,
Überschrift „Jahresergebnisse“) ergab einen steuerbaren Umsatz
von 830,3 Mrd. Euro. Dieser lag um 13,9% über dem des Vorjahres, dem
ersten Corona-Jahr, und um 7,8% über dem von 2019. Gegenüber dem Vorjahr
stieg die Zahl der meldenden Unternehmen um 4,4% auf
Der steuerfreie Umsatz stieg mit
Die Analyse nach Branchen zeigte für den umsatzstärksten
Bereich „Handel“ beim Vergleich mit dem Ergebnis für das Jahr 2020
einen Umsatzzuwachs um 14,4% auf 266,1 Mrd. Euro. Auch bei der Herstellung
von Waren lag die Veränderungsrate auf einem vergleichbaren Niveau,
mit
Als einziger Bereich wies die „Beherbergung und
Gastronomie“ 2021 einen Umsatzrückgang aus
63,1% des gesamten Quartalsumsatzes wurden von nur
0,5% aller Unternehmen (mit 30 Mio. Euro und mehr steuerbarem Umsatz)
erwirtschaftet, 91,3% des Umsatzes von 10,3% der Unternehmen (mit einem
steuerbaren Umsatz von mindestens 1 Mio. Euro). Der Vergleich mit dem
Vorjahr zeigt in allen Umsatzstufen positive Veränderungsraten sowohl
bei der Zahl der meldenden Unternehmen als auch bei den Umsätzen, wobei
die Zuwächse in den höheren Umsatzstufen auch höher waren – die
höchsten fielen mit
Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik
gegliedert nach Rechtsformen, ergibt sich auch für 2021 das übliche
Bild: Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen 55,5% des Gesamtumsatzes
aus, Personengesellschaften/-gemeinschaften und Aktiengesellschaften
zwischen 10% und 12% (wobei nur 0,1% der meldenden Unternehmen Aktiengesellschaften
waren). Dass diese drei Rechtsformen mit einem Anteil von 44% aller
Veranlagungsfälle über drei Viertel des Umsatzes erbrachten, lag daran,
dass die größte Gruppe – die
Steuerbare Umsätze sind gemäß § 1 UStG „Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt“. Aus diesem Grund wurden die Ergebnisse der Statistiken der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuervoranmeldungen bis ins Jahr 2010 regional nur nach Bundesländern gegliedert publiziert. Möchte man allerdings darstellen, dass auch ausländische Unternehmen (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland) inländische steuerbare Umsätze tätigen können, muss die regionale Gliederung um die Ausprägung „Ausland“ erweitert werden. Beginnend mit der Aufarbeitung des 4. Quartals 2020 (bzw. ab der Statistik der Umsatzsteuer 2018) wurden Informationen aus dem Unternehmensregister auch für die Bestimmung des Unternehmenssitzes verstärkt verwendet, sodass die Anzahl der ausländischen Unternehmen etwas höher geworden ist.
Die Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftete 32,3% des österreichischen Gesamtumsatzes, danach folgten Oberösterreich (17,0%) und Niederösterreich (13,2%). Die regionale Verteilung wird aber etwas „verzerrt“ dargestellt, da die regionale Zuordnung der Steuerpflichtigen zum Sitz der Geschäftsleitung erfolgt und Unternehmen, die über verschiedene Standorte – ein Beispiel sind die Filialen von Einzelhandelsketten – verfügen, daher nur einem Standort zugeordnet werden können.
Der durchschnittliche steuerbare Umsatz je Unternehmen
lag bei den ausländischen Unternehmen bei rund 1,7 Mio. Euro. Hinter
Wien mit 2,0 Mio. Euro folgten Oberösterreich (1,8 Mio. Euro) und Salzburg,
das mit 1,4 Mio. Euro den Österreich-Durchschnitt erreichte. Vorarlberg
rangierte mit 1,3 Mio. Euro auf Platz 4, danach folgten Niederösterreich
(1,2 Mio. Euro), die Steiermark und Kärnten (je 1,0 Mio. Euro) deutlich
vor den beiden Schlusslichtern, die von Tirol
Auch bei der Anzahl der meldenden Unternehmen stand
Wien mit
Besonders hoch waren die Anteile der ausländischen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer (17,5% der Gesamtsumme) und bei der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb (6,9%). Der Anteil an den Reverse Charge-Umsätzen, der in Wien mit 39,4% am höchsten war, betrug bei den ausländischen Unternehmen 4,2%. Während ihr Anteil am steuerbaren Umsatz 4,7% (d.s. 39,0 Mrd. Euro) betrug, trugen die ausländischen Unternehmen 3,3% von der Bruttoumsatzsteuer und nur 2,5% der Zahllast, d.s. 645 Mio. Euro.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und der Bedeutung, die diese Daten haben, zieht Statistik Austria seit April 2020 die üblichen Veröffentlichungstermine der UVA vor und macht die Ergebnisse der Öffentlichkeit früher als geplant zugänglich.
Für einen ersten Überblick über die Auswirkungen
des COVID
Bei der Bewertung der vorliegenden Ergebnisse ist
zu berücksichtigen, dass für Säumniszuschläge, die aufgrund der
Betroffenheit des Steuerpflichtigen von der COVID
Seit Mitte November 2020 stehen auch die einzelnen UVA-Monate des Jahres 2019 als Excel-Ergebnisse zur Verfügung – siehe Reiter „Tabellen“.
Das vorläufige Ergebnis des steuerbaren Umsatzes in der Höhe von 66,2 Mrd. Euro war um 19,0% höher als das im Februar 2021, der Vormonat Jänner 2022 wurde um 8,3% übertroffen. Während die Anzahl der meldenden Unternehmen gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 2,7% stieg, ging sie gegenüber Jänner 2022 – wobei immer mit den vorläufigen Ergebnissen verglichen wird – sogar um 0,8% zurück.
Der stärkste Zuwachs im Jahresvergleich war in der
Branche „Beherbergung und Gastronomie“ zu verzeichnen, wo der steuerbare
Umsatz von 391 Mio. Euro auf 1,8 Mrd. Euro anstieg, was daran lag, dass
der Lockdown im Februar 2021 diese Branche am härtesten traf. Hohe
Veränderungsraten gab es außerdem in der Energieversorgung
Im umsatzstärksten Wirtschaftsbereich, dem Handel, betrug das Umsatzplus gegenüber Februar 2021 11,4%, sodass ein Umsatz von 20,7 Mrd. Euro ausgewiesen werden konnte. Im Bereich „Herstellung von Waren“ war der relative Umsatzanstieg mit 15,8% etwas höher und ergab einen Umsatz von 16,0 Mrd. Euro.
Mit einem steuerbaren Umsatz von 61,1 Mrd. Euro (vorläufiges
Ergebnis) wurde im Jänner 2022 das vorläufige Monatsergebnis vom Jänner
2021 um 26,6% übertroffen, während die Anzahl der meldenden Unternehmen
im gleichen Zeitraum nur um 4,7% auf
Vergleicht man die vorläufigen Ergebnisse der einzelnen
Branchen mit denen für den Jänner des Vorjahres, stellt man fest,
dass sich der Gesamtanstieg höchst unterschiedlich verteilt: in der
Beherbergung und Gastronomie konnte ein Plus von 302,4% (auf 1,6 Mrd.
Euro) erwirtschaftet werden, da am Beginn des Jahres 2021 in Österreich
nach wie vor Corona-bedingter Lockdown herrschte. Starke Zuwächse konnten
bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Im umsatzstärksten Wirtschaftsbereich, dem Handel, betrug das Umsatzplus gegenüber Jänner 2021 27,6%, sodass ein Umsatz von 19,8 Mrd. Euro ausgewiesen werden konnte. Die Herstellung von Waren verbuchte einen Anstieg um 20,6% (auf 14,6 Mrd. Euro).
Der steuerbare Umsatz von 80,3 Mrd. Euro (vorläufiges
Ergebnis) übertraf den Vormonat, in dem das bisher höchste Ergebnis
erzielt wurde, noch einmal um 8,7%, auch die Zahl der meldenden Unternehmen
wuchs um 3,2% auf
Im Vergleich zum Dezember des Vorjahres (endgültiges
Ergebnis) stieg der Umsatz um 17,7%, obwohl die Anzahl der meldenden
Unternehmen um 1,7% unter der des Vorjahres lag. Der stärkste Anstieg
war dabei in der Branche „Beherbergung und Gastronomie“ mit
Im umsatzstärksten Wirtschaftsbereich, dem Handel,
betrug das Umsatzplus gegenüber Dezember 2020 10,8%, sodass ein Umsatz
von 22,5 Mrd. Euro ausgewiesen werden konnte. Im Bereich „Herstellung
von Waren“ war der relative Umsatzanstieg beinahe doppelt so hoch
Der steuerbare Umsatz in der Höhe von 73,9 Mrd. Euro als vorläufiges Ergebnis übertrifft den bisher höchsten Monatswert aus dem Juli dieses Jahres, in dem 72,0 Mrd. Euro als endgültiges Ergebnis erwirtschaftet werden konnten.
Im Vergleich zum November des Vorjahres (endgültiges
Ergebnis) stieg der Umsatz um 17,0%, obwohl die Anzahl der meldenden
Unternehmen um 4,8% unter der des Vorjahres lag. Der stärkste Anstieg
war dabei in der Branche „Beherbergung und Gastronomie“ mit
Im umsatzstärksten Wirtschaftsbereich, dem Handel, betrug das Umsatzplus gegenüber November 2020 15,6%, sodass ein Umsatz von 23,2 Mrd. Euro ausgewiesen werden konnte. Im Bereich „Herstellung von Waren“ war der relative Umsatzanstieg exakt gleich hoch und ergab einen Umsatz von 17,4 Mrd. Euro.
Auch im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis des Vormonats
sank die Anzahl der Unternehmen um 2,1% auf
Auch im Oktober wurde als vorläufiges Ergebnis ein
steuerbarer Umsatz von 70,7 Mrd. Euro erwirtschaftet und damit der gleiche
(Rekord-)Monatswert wie im Juli und im September 2021. Die Zahl der
meldenden Unternehmen ging gegenüber dem Vormonat um 800 auf
Vergleicht man die vorläufigen Ergebnisse der einzelnen
Branchen mit den endgültigen für den Oktober des Vorjahres, stellt
man fest, dass sich der Gesamtanstieg des steuerbaren Umsatzes um
Im umsatzstärksten Wirtschaftsbereich, dem Handel, betrug das Umsatzplus gegenüber Oktober 2020 7,2%, sodass ein Umsatz von 22,7 Mrd. Euro ausgewiesen werden konnte. Die Herstellung von Waren verbuchte einen Anstieg um 6,7% (auf 16,3 Mrd. Euro).
Die UVA-Meldungen, die bis 15. November für September
2021 eingelangt sind, ergaben für
Die größten relativen Umsatzanstiege waren in den
Branchen „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“
Der Handel wies ein Umsatzplus von 9% (auf 22,8 Mrd. Euro) aus, die Herstellung von Waren meldete eines von 11% (auf 17,2 Mrd. Euro).
Das vorläufige Ergebnis für den Monat August 2021
unter Einbeziehung aller UVA-Meldungen bis 15. Oktober ergab für
Der Vergleich mit dem vorläufigen Ergebnis für Juli
2021 erbrachte einen leichten Rückgang
Im Jahresvergleich wiesen nur zwei Branchen Umsatzrückgänge
aus: der steuerbare Umsatz im Bereich „Erziehung und Unterricht“
ging um 19,5% auf 115 Mio. Euro zurück, im Grundstücks- und Wohnungswesen
um 4,1% (auf 2,2 Mrd. Euro). Die größten Zunahmen verzeichneten die
Bereiche „Wasserversorgung; Abwasser-/Abfallentsorgung“ mit
Hinweis: Nähere Informationen über die Umsatzsteuervoranmeldung, die Aufbereitung der Daten und die Erhebungsmerkmale sind über den Reiter "Weitere Informationen" (siehe unten) verfügbar.