Pressemitteilung:
Kaufpreise von Häusern und Wohnungen im 1. Halbjahr 2021 um 10,7% gestiegen
Wien, 2021
"Die Preise auf dem Wohnimmobilienmarkt haben in der ersten Jahreshälfte 2021 weiter angezogen. Mit einem Plus von 10,7% gegenüber dem 1. Halbjahr 2020 lag der Preisanstieg bei Häusern und Wohnungen deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre von 6,1%. Günstige Kredite und die weiterhin kräftige Nachfrage ließen die Preise ansteigen und das unabhängig davon ob Haus oder Wohnung, Stadt oder Land. Der Anstieg des Verbraucherpreisindex, der auf Konsumgüterpreise und nicht auf Vermögenswerte abzielt, fiel im gleichen Zeitraum mit 1,9% deutlich geringer aus", so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Bestehender Wohnraum sowie neue Wohnungen und Häuser verteuerten sich stark
Die von Haushalten zu Wohnzwecken erworbenen bestehenden
Eigentumswohnungen verzeichneten mit
Preise für selbstgenutzten Wohnraum um 4,4% gestiegen
Der Preisindex für selbstgenutzten
Wohnraum (Owner Occupied Housing, kurz: OOH) stellt eine Erweiterung
zum Häuserpreisindex dar. Er enthält neben der Beschaffung von neuem
und bestehendem Wohnraum auch Ausgaben, die mit der Anschaffung und
dem Eigentum von Wohnraum anfallen, etwa Gebühren des Erwerbs, Versicherungen
sowie Kosten für Reparaturen und Renovierungen. Er stieg im 1. Halbjahr
2021 um 4,4% (Q1:
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum Häuserpreisindex finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Der seit März 2015 quartalsweise
publizierte Häuserpreisindex (HPI) bildet die Entwicklung der Kaufpreise
von Wohnimmobilien in ganz Österreich ab. Neben dem Häuserpreisindex
wird von Statistik Austria auch ein Preisindex für selbst genutztes
Wohneigentum erstellt.
Der Häuserpreisindex und der Index für selbst genutztes Wohneigentum
werden auf Basis Jahresdurchschnitt 2010=100 und 2015=100 berechnet. Datengrundlage
der Erhebung für den HPI sind die von Privathaushalten getätigten
Käufe von neuen und bestehenden Wohnungen sowie Häusern, wobei die
tatsächlichen Transaktionspreise aus den Kaufverträgen erfasst und
quartalsweise ausgewertet werden. Grundlage
der Gewichtung stellen das Transaktionsvolumen der Wohnimmobilienkäufe,
die Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu Wohnbauinvestitionen
und Eigenleistungen sowie die Umsätze für Fertigteilhäuser dar. Die Indexberechnung
erfolgt für Produkte und Dienstleistungen auf Grundlage der Laspeyres-Formel,
bei der Preisveränderungen von ausgewählten Gütern des Warenkorbes
mit festen Mengen eines Basisjahres gewichtet werden. Das Basisjahr
ist für OOH und HPI das Vorjahr. Es wird ein Laspeyres-Kettenindex
erstellt, bei dem jährlich die Gewichtung adaptiert wird. Regionen
und Immobilientypen mit steigender Marktbedeutung können daher jahresaktuell
in den Warenkorb aufgenommen und bei der Indexberechnung berücksichtigt
werden. Die aus Immobilientransaktionen berechneten
Preisindizes sind qualitätsbereinigt und werden für Wien, die
Landeshauptstädte und das Umland gesondert berechnet. Schwankungen
in Qualität und Standort der Objekte werden mit Hilfe eines Regressionsmodells
ausgeglichen. Die Erstellung beider Indizes ist rechtlich durch zwei
Verordnungen auf nationaler und internationaler Ebene gedeckt: 1) EU
VO 93/ 2013 – Verordnung der europäischen Kommission vom 1. Februar
2013 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung
(EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes
im Hinblick auf die Schaffung von Preisindizes für selbst genutztes
Wohneigentum; 2) 177. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Finanzen über
die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes vom 1. Juli 2019.
Der Immobilienpreisindex ist einer von elf wirtschaftlichen Indikatoren,
die in der Macroeconomic Imbalance Procedure
(MIP) als Frühwarnsystem in Form eines Scoreboards auf makroökonomische
Ungleichgewichte hinweisen sollen. Zu diesem Zweck wurde die EU-Verordnung
Nr. 1176/2011 über die "Vermeidung und Korrektur übermäßiger
makroökonomischer Ungleichgewichte" am 16. November 2011 erlassen.
Die Verordnung regelt, dass, wenn eine oder mehrere dieser Kennzahlen
vorgegebene Schwellen überschreiten, die wirtschaftliche Lage eines
Landes genauer untersucht wird, um ggf. Gegenmaßnahmen einleiten zu
können.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Volkswirtschaft, Statistik Austria:
Stefan HOFBAUER, MSc, Tel.
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
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