Die internationalen Werte für den HVPI können auf der Internetseite von Eurostat abgerufen werden.
Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf die Erstellung von Preisindizes
Verbraucherpreisindex ab Juni 2020
Seit Juni 2020 gab es nur noch geringe Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid 19 auf die Erstellung der Inflationsrate. Nur für wenige Warenkorbpositionen mussten Preise imputiert werden. Die Empfehlungen des Statistik-Amtes der Europäischen Union Eurostat zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes wurden dabei berücksichtigt.
Eine Fortschreibung mit der Gesamtinflationsrate aller erhältlichen Waren und Dienstleistungen erfolgte bei folgenden Positionen: Eintritt für Fußballspiel, Eintrittskarte für Kino, Karten für Musik- und Sprechtheater, Discoeintritt inkl. Getränk, Schulsportwoche. Eine Fortschreibung mit saisonalem Muster erfolgte bei folgenden saisonalen Dienstleistungen: Ausflugsbus, Buspauschalreisen im Ausland, Städteflug, Flugpauschalreisen. Die Inflationsrate der Flugtickets wurde mit den Preisen aller verfügbaren Destinationen errechnet. Insgesamt waren seit Juni, gemessen an ihrem Gewicht, weniger als 5% der zu erhebenden Preise für Waren und Dienstleistungen von nicht zu ersetzenden Erhebungsausfällen betroffen.
Ausführliche methodische Informationen (LINK) siehe unter „Weitere Informationen“ beschreiben die Berechnung des Verbraucherpreisindex und die angewendeten Fortschreibungsverfahren für den VPI seit Juni 2020.
Verbraucherpreisindex Mai 2020
Auch die Berechnung der Mai-Inflationsrate wurde von
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung von COVID
Ausführliche methodische Informationen (LINK) siehe unter „Weitere Informationen“ beschreiben die Berechnung des Verbraucherpreisindex und die angewendeten Fortschreibungsverfahren für den VPI im Mai 2020.
Verbraucherpreisindex April 2020
Die umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung von COVID
Ausführliche methodische Informationen (LINK) siehe unter „Weitere Informationen“ beschreiben die Berechnung des Verbraucherpreisindex und die angewendeten Fortschreibungsverfahren für den VPI im April 2020.
Verbraucherpreisindex März 2020
Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wirkten sich nur sehr begrenzt auf die Berechnung der März-Inflationsrate aus, da die Preiserhebung für die meisten Waren und Dienstleistungen in der ersten Monatshälfte durchgeführt wurden. §2 der Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes regelt den Zeitpunkt zur Durchführung der Preiserhebungen. Im März 2020 wurden verordnungsgemäß die Preiserhebungen in der Woche vom 9. bis14. März durchgeführt. Preiserhebungen von Produkten, für die starke und unregelmäßige Preisänderungen desselben Monats typisch sind, wurden bis auf saisonale Lebensmittel wie üblich durchgeführt, insbesondere für Energieprodukte. Die aufgrund von Nachfragen oder sonstigen Erhebungsproblemen üblichen Nacherhebungen konnten im März insbesondere wegen Geschäftsschließungen häufig nicht durchgeführt werden, sodass fehlende bzw. nicht verifizierte Preismeldungen imputiert oder fortgeschrieben wurden. Der Einfluss dieser Coronavirus-bedingten Erhebungsprobleme im März 2020 auf die Preisdatenqualität für den VPI war jedoch aufgrund der geringen Anzahl fehlender Preismeldungen und den verwendeten statistischen Maßnahmen (Fortschreibungen bzw. Imputationen) äußerst gering und wirkte sich nicht signifikant auf die Berechnung der Inflationsrate aus.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist die Grundlage für die vergleichbare Messung der Inflation in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Euro-Zone. Der VPI wird neben seiner Rolle als allgemeiner Inflationsindikator für die Wertsicherung von Geldbeträgen (z.B.: Mieten, Unterhaltszahlungen) verwendet, er ist aber auch Datenbasis für Lohnverhandlungen. Damit sind beide Verbraucherpreisindizes wichtige Kennzahlen für österreichische und europäische Datenanwender. Seit 1958 wurde der VPI mit Jahresbeginn 2016 zum neunten Mal einer Revision unterzogen, die sich noch bis ins laufende Jahr 2016 fortsetzt. Der bisherige „Verbraucherpreisindex 2010“ wurde durch den „Verbraucherpreisindex 2015“ ersetzt; die Kurzbezeichnung der neuen Indexreihe lautet daher „VPI 2015“. Die Vorgängerindizes werden durch entsprechende Verkettungsfaktoren fortgeführt.
Laut EU-Verordnung (EC Nr.2494/95), haben Revisionen in 5-Jahres-Intervallen zu erfolgen. Das Ziel ist es, den Warenkorb repräsentativ für das aktuelle Konsumverhalten der privaten Haushalte zu gestalten. Im Jahr 2015/16 wurden von Statistik Austria der Warenkorb der beiden Verbraucherpreisindizes VPI und HVPI und deren Gewichtung überarbeitet und neu erstellt. Grundlage für die Gewichtungsstruktur sind die Daten des privaten Konsums aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für das Jahr 2014 und die Konsumerhebung 2014/15. Ab dem Wert für Jänner 2016 publiziert die Statistik Austria den neuen Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2015. Wie beim HVPI, wird auch der VPI als Kettenindex berechnet. Ein wichtiger Vorteil zum Festbasisindex besteht darin, dass kleinere Änderungen des Warenkorbes und der Gewichtung nun jährlich durchgeführt werden können.
Der VPI liefert neben der Gesamtinflationsrate und den zugehörigen Messzahlen auch Hauptgruppen nach COICOP (Classification of Individual Consumption by Purpose) und Bundesmesszahlen für einzelne Waren und Dienstleistungen des Warenkorbes. Weiters stehen Sonderauswertungen wie der Preisindex für Pensionistenhaushalte, Preisindex für den privaten PKW-Verkehr und Preisindex zu konstanten Steuersätzen zur Verfügung.
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17.01.2020 | Unterdurchschnittliche Preisanstiege beim Mini- und Mikrowarenkorb sowie beim privaten Pkw-Verkehr im Jahr 2019 | ![]() |
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