Feste monetäre Beträge sind durch die allgemeine Teuerung (Inflation) gefährdet, im Zeitablauf ihren Wert zu verlieren, weil bei steigenden Preisen für diesen Geldbetrag nicht mehr die gleiche Menge an Gütern und Dienstleistungen erhältlich ist. Wertsicherungen sollen Schutz vor der Entwertung von Geldforderungen bieten, die auf feste Beträge lauten. Es handelt sich dabei um Vereinbarungen (Wertsicherungsklauseln) in Miet-, Pacht-, Bau- und anderen Verträgen, nach denen eine laufende Zahlung bzw. eine geschuldete Summe mit einem Faktor valorisiert (aufgewertet) werden soll, der den Wert des Geldes erhält.
Mit Hilfe des Wertsicherungsrechners besteht für Sie die Möglichkeit, Wertsicherungsberechnungen auch selbst durchzuführen. Zu beachten bleibt jedoch, dass sich diese Serviceleistung lediglich auf die rechnerische Seite bezieht. Juristische Fragen bzw. Unklarheiten (z.B. ob ein Vertrag, oder die Höhe eines Mietzinses der geltenden Gesetzeslage entsprechen) können im Rahmen der Wertsicherungsberechnung nicht beantwortet werden. Es kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange und ob überhaupt valorisierte Beträge rückverrechnet werden dürfen. Für diese Fragestellungen dürfen wir Sie an Rechtsanwälte und Notare bzw. Verbraucherzentralen verweisen.
Bei der Benützung des Wertsicherungsrechners wählen Sie zunächst entweder den Verbraucherpreisindex, den Baukostenindex, den Baupreisindex oder den Tariflohnindex aus. Danach können Sie zwischen dem Indexrechner oder dem Schwellenwertrechner wählen.