Zum Jahresende 2018 waren in Österreich rund
Die Bedeutung der auslandskontrollierten Unternehmen blieb, gemessen an der Gesamtmasse der Unternehmen der österreichischen Leistungs- und Strukturstatistik (ÖNACE-Abschnitte B – N sowie Abteilung S95), 2018 im Wesentlichen unverändert:
Während die
Die bestimmenden Unternehmenszentralen für österreichische Unternehmen unter ausländischer Kontrolle hatten unverändert ihren Sitz hauptsächlich in Deutschland (in 39% der Fälle), der Schweiz (11%) und in Italien (knapp 6%). Danach folgten 2018 das Vereinigte Königreich, die Niederlande und die USA mit jeweils rund 4½% Anteil.
Neben ihren inländischen Tätigkeiten (siehe dazu die jährliche Leistungs- und Strukturstatistik der Statistik Austria) erwirtschafteten in Österreich ansässige Unternehmen durch ihre ausländischen Töchter im Jahr 2018 Umsätze im Wert von 450 Mrd. Euro.
Nach wie vor nahm dabei Deutschland mit 13% der Auslandsbeschäftigten die Spitzenposition
als Zielland österreichischer Unternehmensansiedlungen bzw. -beteiligungen
ein. Danach folgen jedoch bereits die jüngeren EU-Mitgliedsländer
mit der Tschechischen
Republik an der Spitze (9,0% der Auslandsbeschäftigten, was
etwas über
Ähnlich bedeutend wie die beiden Letztgenannten waren
2018 die USA
(5,2% Anteil bzw. rund
Nach den starken Anstiegen im Berichtsjahr 2017 nahmen
die Werte zu den Auslandseinheiten 2018 wieder etwas schwächer zu (s.
Tabelle). Dies gilt sowohl für die Anzahl der auslandskontrollierten
Einheiten im Inland
Trotz der Stagnation bei der Anzahl der Einheiten
stiegen bei den Auslandstöchtern sowohl die Anzahl der Beschäftigten
insgesamt
Den starken Umsatzanstieg bei den auslandskontrollierten
Unternehmen im Inland lieferten vor allem die Unternehmen des Großhandels
Gemessen an der Anzahl der kontrollierten Unternehmen
nahm 2018 in Österreich, wie in den Jahren davor, v.a. der Einfluss
deutscher und Schweizer Konzerne weiter zu. Weiters konnten die Vereinigten
Staaten, Liechtenstein und China die Anzahl ihrer kontrollierenden Beteiligungen
merklich ausweiten. Nach Beschäftigten gab es die größten Zunahmen
unter deutscher, Schweizer und koreanischer Flagge (jeweils mehr als
Bei den Auslandstöchtern wurde der geringfügige Rückgang von gemeldeten Beteiligungen in Deutschland, Ungarn und den Niederlanden durch neue Auslandstöchter u.a. in China, den USA, Bulgarien und Slowenien ausgeglichen.
Die kräftigsten Zuwächse bei den Auslandsbeschäftigten gab es hingegen in Deutschland, China, Russland und Ungarn; Rückgänge in der Türkei und in Rumänien und Bulgarien. Insgesamt wurden Auslandstöchter in 117 verschiedenen Ländern erfasst.
Für weitere Details siehe auf den beiden thematischen Unterseiten zu Inward-FATS (hier finden sie im 2-Jahres-Abstand auch Informationen zu den F&E-Aktivitäten der auslandskontrollierten Unternehmen) und Outward-FATS.
Für internationale Daten sowie Informationen Eurostats zur Auslandsunternehmenseinheitenstatistik siehe „Links“ (unten).
Eine wesentliche, in der wirtschaftlichen Analyse immer wichtiger werdende Eigenschaft einer nationalen (Volks-)Wirtschaft ist die Verflechtung ihrer Wirtschaftseinheiten mit der übrigen Welt. Diese äußert sich neben dem internationalen Austausch von Waren und Dienstleistungen vor allem in grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen. Dies betrifft sowohl die Beteiligungen der Unternehmen eines Landes an Unternehmenseinheiten im Ausland (= „aktive“ Beteiligungen), als auch die Beteiligungen ausländischer Unternehmen (Investoren) im Inland (= „passive“ Beteiligungen). Um dieses Phänomen, das eng mit dem Schlagworten der (wirtschaftlichen) Globalisierung, der Verlagerung von Produktionsressourcen, etc. in Zusammenhang steht, genauer zu beschreiben, werden seit geraumer Zeit Daten über Auslandsbeteiligungen gesammelt und publiziert, insbesondere im Rahmen der Direktinvestitionsstatistiken.
Um die Statistiken verstärkt auf den realwirtschaftlichen Aspekt dieses Phänomens auszurichten und zugleich auf eine international vergleichbare Basis zu stellen, wurde auf EU-Ebene im Jahr 2007 eine Verordnung über Statistiken zu Auslandsunternehmenseinheiten verabschiedet (Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten, ABl. 2007 L 171/17). Deren Umsetzung wird in Österreich zusätzlich durch eine nationale Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung konkretisiert (Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Statistik der Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung), BGBl. II Nr. 345/2008 idgF). Im internationalen Gebrauch hat sich für diesen Statistikbereich die Bezeichnung „FATS“ etabliert, wobei FATS für „Foreign AffiliaTes Statistics“ steht.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007, dem ersten laut EU-Verordnung verpflichtenden Berichtsjahr der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik, wird die FATS-Statistik von Statistik Austria – in enger Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank – erstellt. Dies gilt sowohl für die „Inward“-, als auch für „Outward“-Richtung:
Kontrolle bezieht sich dabei – gemäß internationalen Konventionen
– auf die Möglichkeit, die allgemeine Unternehmenspolitik eines Unternehmens
zu bestimmen, indem gegebenenfalls die Personen der Unternehmensleitung
festgelegt werden können. Dies kann durch die Ausübung einer Mehrheit
an Stimmrechten, durch die Kontrolle einer Mehrheit von Gesellschaftsanteilen
oder durch anderweitig (rechtlich) eingeräumte Möglichkeiten, die
Geschäftsführung eines Unternehmens zu bestimmen, geschehen.
Ausländische
Kontrolle liegt vor, wenn die kontrollierende Einheit in einem
anderen Land ansässig ist als die Unternehmenseinheit, über die sie
die Kontrolle ausübt.
Es sind dabei sowohl direkte als auch indirekte (das heißt, über weitere, zwischengeschaltete
Unternehmenseinheiten ausgeübte) Kontrollbeziehungen zu berücksichtigen.
In der FATS-Statistik ist dabei die „letztendliche“ Kontrolle relevant, d.h. als Kontrollland
in einer Kette von Kontrollbeziehungen gilt jenes Land, in dem die Unternehmenseinheit
(bzw. natürliche Person) ansässig ist, die von keiner weiteren Einheit
kontrolliert wird.
In Übereinstimmung mit der europäischen Rechtsgrundlage sieht die nationale Verordnung die Erstellung und Übermittlung der jährlichen Auslandsunternehmenseinheitenstatistik 20 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes vor. Diese Frist trägt dem Umstand Rechnung, dass die Erstellung der FATS-Statistiken aus Gründen der Respondentenentlastung in erster Linie auf der Nutzung anderer Statistiken aufbaut; dies sind insbesondere die jährliche Leistungs- und Strukturerhebung, die F&E-Erhebung (Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung), sowie die Statistik der Direktinvestitionsbestände. Zusätzlich sind Informationen aus dem nationalen statistischen Unternehmensregister von wesentlicher Bedeutung.
Die Datenübermittlung an Eurostat erfolgt daher jeweils mit Ende August des 2. dem Berichtsjahr folgenden Jahres; dies ist nur wenige Wochen nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungs- und Strukturerhebungen bzw. (im zweijährigen Rhythmus) der F&E-Erhebung.
Nach Erstellung der erforderlichen Tabellen und Texte erfolgt die nationale Publikation üblicherweise Anfang Oktober jeden Jahres (somit z.B. Anfang Oktober 2021 die Daten über das Berichtsjahr 2019).