Im Rahmen der Unternehmensdemografie werden mehrere Statistiken erstellt. Neben Neugründungen, Schließungen und Fortbestand von Unternehmen sowie Arbeitgeberunternehmen werden auch Daten zu Insolvenzen und Registrierungen erstellt. Häufig gestellte Fragen zu den beiden Statistiken, Statistik der Insolvenzen und Statistik der Registrierungen, werden im zweiten Teil der FAQs aufgeführt. Im ersten Teil der FAQs werden Fragen zur Unternehmens- und Arbeitgeberunternehmensdemografie dargestellt.
Der Fokus der Statistik zur Unternehmensdemografie liegt auf Neugründungen und Schließungen sowie dem Überleben von Unternehmen. Aus diesen Daten werden Indikatoren wie Neugründungs-, Schließungs- und Überlebensraten abgeleitet. Bei der Unternehmensdemografie steht also die dynamische Komponente im Vordergrund: Anstelle der sonst oft üblichen Betrachtung des Unternehmensbestands zu einem bestimmten Zeitpunkt werden spezifische Veränderungen durch das Hinzukommen neuer Unternehmen bzw. den Wegfall bestehender Unternehmen aufgezeigt (z.B. Beschäftigungseffekte). Was wird nicht erfasst?
Keine Aussage wird bei der Unternehmensdemografie über Umstrukturierungen (z.B. Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures) oder Betriebsnachfolgen getroffen. Es werden nur echte Neugründungen und Schließungen geführt.
Eine echte Neugründung bzw. Schließung liegt dann vor, wenn nur ein Unternehmen beteiligt ist, eine Kombination von Produktionsfaktoren – insbesondere Beschäftigung – geschaffen wird bzw. wegfällt und wenn keine Reaktivierung vorliegt.
Weitere Definitionen können auf den Methodik-Seiten der Unternehmensdemografie bzw. der Arbeitgeberunternehmensdemografie nachgelesen werden. Die detaillierten Konzepte sind auch im von Eurostat und der OECD gemeinsam entwickelten Manual on Business Demography beschrieben.
Die statistische Einheit der Unternehmensdemografie ist das Unternehmen. Dieses ist definiert als eine rechtliche (organisatorische) Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen und verfügt insbesondere in Bezug auf die ihm zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Das Unternehmen kann seine Tätigkeit(en) an einem oder mehreren Standorten (Arbeitsstätten) ausüben. Erfasst wird jedoch nur das Unternehmen (die rechtliche Einheit), keine Arbeitsstätten.
Die Ergebnisse der Statistik ermöglichen eine Analyse des Neugründungs-, Überlebens- und Schließungsgeschehens in Österreich nach
Im Detail können die Darstellungsmerkmale auf den Methodik-Seiten der Unternehmensdemografie bzw. der Arbeitgeberunternehmensdemografie nachgelesen werden.
Struktur und Erläuterungen zu den erfassten Wirtschaftsbereichen finden Sie in der Klassifikationsdatenbank.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Konzepten besteht darin, dass bei der gesamten Unternehmensdemografie alle Unternehmen miteinbezogen werden, während bei der Arbeitgeberunternehmensdemografie nur jene Unternehmen enthalten sind, die unselbständig Beschäftigte haben. Ziel der Arbeitgeberunternehmensdemografie ist es, nicht nur Unternehmen zu identifizieren, die bereits zum Zeitpunkt der Gründung Beschäftigte haben, sondern zusätzlich jene, die erst im Laufe der Zeit zu Arbeitgebern wurden. Die von der OECD forcierte Datensammlung zur Arbeitgeberunternehmensdemografie soll die Vergleichbarkeit der europäischen Daten insbesondere im Vergleich mit den USA, aber auch mit anderen außereuropäischen OECD-Mitgliedsländern, wo nur Unternehmen mit unselbständig Beschäftigten miteinbezogen werden, erhöht werden. Andererseits liegt die Zielsetzung auch in der bewussten Konzentration auf Beschäftigungseffekte von Neugründungen. Weiters kann das Phänomen „Entrepreneurship“, das sich u.a. mit Unternehmensgründern befasst, besser gemessen werden.
Bei der Arbeitgeberunternehmensdemografie liegt eine Neugründung dann vor, wenn erstmals mindestens ein unselbständig Beschäftigter eingestellt wird. Dies kann in zeitlicher Nähe zum Gründungsakt der Fall gewesen sein, aber auch erst in einer späteren Phase. Im letzteren Fall hat ein Unternehmen als Ein-Personen-Unternehmen begonnen (Selbständiger), als Neugründung eines Arbeitgeberunternehmens gilt das Unternehmen jedoch erst ab dem Zeitpunkt der ersten Anstellung eines unselbständig Beschäftigten, egal in welcher Phase des Lebenszyklus eines Unternehmens dies geschieht. Das Beschäftigungswachstum soll dabei nicht auf die Übernahme eines Unternehmens mit Beschäftigten zurückgehen. Analoges gilt für die Definition der Schließung eines Arbeitgeberunternehmens. Die Arbeitgeberneugründungen können daher nicht einfach durch Weglassen der Größenklasse „0 unselbständig Beschäftigte“ der Unternehmensdemografie (insgesamt) berechnet werden, da sich die Konzepte unterscheiden.
Das sind jene Arbeitgeberunternehmen, die über einen dreijährigen Zeitraum ein durchschnittliches jährliches Wachstum der Anzahl ihrer unselbständig Beschäftigten aufweisen, das mindestens 10% beträgt. Damit die Anteile der schnellwachsenden Unternehmen an der gesamten Anzahl der Arbeitgeberunternehmen nicht verzerrt werden, werden alle Unternehmen ausgeschieden, die zu Beginn der Beobachtungsperiode weniger als 10 unselbständig Beschäftigte aufweisen, da sich bei diesen Unternehmen ein absolut kleiner Beschäftigtenzuwachs in hohen prozentuellen Zuwächsen niederschlägt. Das Beschäftigtenwachstum eines Unternehmens muss dabei nicht kontinuierlich über den ganzen Zeitraum stattfinden, sondern wird über den Gesamtzeitraum gemessen. Es darf nicht primär durch Firmenzusammenschlüsse oder Fusionen verursacht sein.
Bei der Unternehmensdemografie-Statistik handelt es sich um eine Sekundärstatistik und keine Befragung bzw. Erhebung. Die zentrale Datenbasis stellen die Unternehmensregister der Bundesanstalt – das Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung und das statistisches Unternehmensregister - dar.
Folgende Verwaltungsdatenquellen wurden ergänzend (zur Vollständigkeitskontrolle sowie für die genaue Abgrenzung der demografischen Zeitpunkte von Unternehmen) genutzt:
Die Lieferung unternehmensdemografischer Daten ist seit dem Jahr 2009 auf europäischer Ebene verpflichtend. Rechtgrundlage bildet der Anhang IX der EU-Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik (PDF). Nationale rechtliche Grundlage ist die 2019 novellierte Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung (PDF).
Daten zur Unternehmensdemografie werden 18 Monate (gesamte Unternehmensdemografie), 20 Monate (Arbeitgeberunternehmensdemografie und Statistik zu wissens- und forschungsintensiven Neugründungen) bzw. 12 Monate (Statistik zu schnellwachsenden Unternehmen) nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres publiziert. Im Juni, August und Dezember wird die Zeitreihe also jeweils um ein weiteres Berichtsjahr ergänzt.
Die Lieferung der Daten an Eurostat erfolgt jeweils zeitgleich mit der nationalen Veröffentlichung.
Die methodische Grundlage für die Erstellung der Unternehmensdemografie-Statistik ist das von Eurostat und der OECD gemeinsam entwickelte Manual on Business Demography. Da jedoch nicht in allen Ländern dieselben Datenquellen verwendet werden (können) bzw. teilweise andere Schwellen zur Aufnahme in diese Quellen existieren, ist die Vergleichbarkeit der Daten (insbesondere für Neugründungen) etwas eingeschränkt.
Was die verfügbare Zeitreihe betrifft, wurden die Daten bis zum Berichtsjahr 2006 auf freiwilliger Basis erstellt. Seit dem Jahr 2009 ist die Lieferung unternehmensdemografischer Daten beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 verpflichtend.
Unternehmensdemografische Daten auf europäischer Ebene können in der Eurostat-Datenbank abgerufen werden.
Aufgrund der relativ späten zeitlichen Verfügbarkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsdatenquellen und den damit verbundenen Verzögerungen („time lag“) werden die Schließungszahlen der jeweils letzten beiden Berichtsjahre sowie die Neugründungs- und Bestandszahlen des aktuellsten Berichtsjahres als vorläufig ausgewiesen. Diese Zahlen werden daher bei jeder Datenlieferung revidiert.
Die Anzahl der unselbständig Beschäftigten eines Unternehmens ergibt sich als Jahresdurchschnitt der monatlichen Anzahl an Lohn- und Gehaltsempfängern.
Unselbständig Beschäftigte sind Angestellte, Arbeiter(innen) und Lehrlinge, welche in einem aufrechten Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stehen und von diesem Lohn oder Gehalt beziehen. Das Beschäftigungsausmaß spielt dabei keine Rolle; es zählen daher auch Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Saison- und Aushilfskräfte und Ferialpraktikanten und –praktikantinnen zu dieser Gruppe. Außerdem zählen auch im Urlaub oder Krankenstand befindliche Personen, im Mutterschutz befindliche Frauen sowie Personal auf Bau- und Montagestellen und vorübergehend im Ausland Tätige dazu, solange die Bezugsauszahlung vom Unternehmen erfolgt.
Daten, die sich auf weniger als drei Beobachtungseinheiten (Unternehmen) beziehen, werden unterdrückt und stattdessen im entsprechenden Feld mit einem „G" ausgewiesen (primäre Geheimhaltung). Darüber hinaus sind zusätzlich Ergebnisse für mehr als zwei Meldeeinheiten zu unterdrücken, um zu verhindern, dass durch Differenzbildung gegenüber Summen (Aggregaten) auf durch primäre Geheimhaltung unterdrückte Ergebnisse geschlossen werden kann, oder diese errechnet werden können (defensive oder sekundäre Geheimhaltung). Einzige Ausnahme bildet die Anzahl der statistischen Einheiten selbst. Für diese Variable wird auf eine Unterdrückung verzichtet, da keine Schutzwürdigkeit angenommen wird.
Generell ist die Statistik zur Unternehmensdemografie
bzw. der Arbeitgeberunternehmensdemografie nicht für Bestandsauswertungen
geeignet. Die Bestandszahl („Aktive Unternehmen“) wird hier primär
dazu verwendet, um die Neugründungen und Schließungen zum Bestand
in Relation zu setzen und die entsprechenden Raten zu berechnen. In
diesem Zusammenhang wird die kumulierte Summe aller Unternehmen, die
im Laufe des jeweiligen Jahres unterjährig irgendwann existiert haben,
berechnet. Dadurch wird im Vergleich zu stichtagsbezogenen Statistiken
ein höherer Bestand an Unternehmen ausgewiesen. Auswertungen zum Bestand
von Unternehmen sollten daher aus der jährlichen Arbeitsstättenzählung
(Stichtag
Die Anzahl der aktiven Unternehmen der Leistungs- und Strukturstatistik (LSE) ist niedriger als jene der Statistik zur Unternehmensdemografie. Die Gründe sind folgende:
Es werden laufend Konsistenzanpassungen zur Annäherung der Bestandszahlen der Statistik der Unternehmensdemografie und der Leistungs- und Strukturstatistik gesetzt.
Bei der Datenauswertung auf NUTS3-Ebene nach Beschäftigtengrößenklassen
werden gemäß Eurostat-Vorgaben die beiden Beschäftigtengrößenklassen
„1
Die Abgrenzung von wissens- und forschungsintensiven
Unternehmensneugründungen erfolgt in Anlehnung an die „High-technology
and knowledge based services aggregations“ (PDF) von Eurostat.
Die Statistik umfasst somit folgende Tätigkeiten gemäß den Abschnitten
J, K, M und O bis R, den Abteilungen C 19 bis C 30, C 33, H 50, H 51,
N78 und N 80 sowie den Gruppen C
Eine Vergleichbarkeit mit den Gründungsdaten der Wirtschaftskammer Österreichs ist durch die Verschiedenartigkeit der angewandten Methoden nur eingeschränkt möglich. Die Gründungszahlen der Wirtschaftskammer basieren auf den Mitgliederevidenzen der einzelnen Wirtschaftskammern der Bundesländer. Es sind nur wirtschaftliche Tätigkeiten enthalten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Die Daten werden nicht nach ÖNACE-Bereichen, sondern nach Sparten (einzelnen Ebenen der Wirtschaftskammerorganisation) gegliedert.
Insolvenzstatistik des KSV1870
Grundsätzlich sind kundenspezifische Sonderauswertungen zur Unternehmensdemografie (z.B. detaillierte Gliederungen, andere Verkreuzungen), die über das kostenlos verfügbare Datenangebot hinausgehen, gegen entsprechenden Kostenersatz möglich.
Eine Detailanalyse auf Gemeindeebene ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Ebenso können keine Einzeldaten von Unternehmen weitergegeben werden. Einzelne Rechtsformen können nicht gesondert ausgewertet werden.
Für Bestandsauswertungen (Anzahl aktiver Unternehmen) wird auf das Datenangebot der Arbeitsstättenzählung verwiesen.
Es wird vorab eine Datenanfrage per Email empfohlen, damit geprüft werden kann,
Zu beachten ist, dass für die Auswertung von Beschäftigtenzahlen eine gesonderte Geheimhaltungsbehandlung notwendig ist.
Die Hauptergebnisse der Statistik zur Unternehmensdemografie stehen kostenfrei in den Datenbanken zur Verfügung:
Statistik zur Unternehmensdemografie (insgesamt)
Statistik zur Arbeitgeberunternehmensdemografie
Gezählt wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens einer rechtlichen Einheit gemäß Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914. Diese Insolvenzverfahren sind: Konkursverfahren, Konkurseröffnungsverfahren, Sanierungsverfahren mit und ohne Eigenverwaltung.
Eine rechtliche Einheit wird als Registrierung gezählt, wenn diese in das Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung (URV) aufgenommen wird und in einem oder mehreren der folgenden Register registriert ist: (1) Firmenbuch, (2) Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, (3) Wirtschaftskammer, (4) Kammern der freien Berufe und (5) Steuergrunddaten, Umsatzsteuervoranmeldungen und Einkommensteuerdaten.
Vereine werden nicht als Registrierung gezählt.
Insolvenzen können nicht direkt mit der Schließung eines Unternehmens verglichen werden.
Bei Schließungen handelt es sich um Unternehmen die aufgrund verschiedener Lebenszeichen in Verwaltungsdaten (z.B. Verschwinden von unselbstständig Beschäftigten) als nicht mehr existent betrachtet werden bzw. die Tätigkeit eingestellt haben. Insolvenzen hingegen sind vordefinierte Gerichtsverfahren.
Insolvenzen sind ein Frühindikator, um die Situation in der Wirtschaft zu messen und unterscheiden sich häufig von den Schließungen. Eine Insolvenz bedeutet nicht unbedingt die Schließung einer Einheit, weil diese unter bestimmten Bedingungen bzw. abhängig vom Verfahren auch fortgeführt werden kann. Um als geschlossen erfasst zu werden, müssen in der Unternehmensdemografie alle Tätigkeiten beendet werden.
Zudem basieren Insolvenzen auf rechtlichen Einheiten, während Schließungen auf der statistischen Einheit „Unternehmen“ basieren.
Insolvenzen machen nur einen Bruchteil aller Schließungen aus. Sie können nicht direkt mit den jährlichen Unternehmensdemografiedaten zu Schließungen verglichen werden. Die vierteljährlichen Daten zu Insolvenzen spiegeln die Absicht eines Unternehmens wider, eine wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen. Die Jahresdaten spiegeln die wirtschaftliche Realität in Bezug auf Unternehmen mit Umsatz und/oder Beschäftigung wider.
Ausführliche Informationen befinden sich hier: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/7894008/11336992/Methodological_note.pdf
Registrierungen können nicht direkt mit der Gründung eines Unternehmens verglichen werden.
Die Registrierung einer rechtlichen Einheit kann als Absichtserklärung angesehen werden, bedeutet aber nicht unbedingt, dass diese auch tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt.
Registrierungen von rechtlichen Einheiten sind Teil von Verwaltungsverfahren, während sich die jährlichen Daten zu Unternehmensgründungen auf Umsatz und/oder Beschäftigung beziehen. Zu den Verwaltungsverfahren gehört beispielsweise eine Registrierung im Firmenbuch. Alleinige Firmenbuchregistrierungen bilden jedoch nicht die Gesamtsumme der Registrierungen.
Mindestens eine der folgenden Registrierungen im Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung (URV) muss vorliegen, um als Registrierung in Österreich gezählt zu werden: (1) Registrierung im Firmenbuch (FB), (2) Registrierung beim Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) als Arbeitsgeber/Arbeitgeberin, (3) Registrierung beim Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) als Selbstständige/Selbstständiger, (4) Registrierung bei der Wirtschaftskammer (WIKA), (5) Registrierung bei den Kammern der freien Berufe (KfB) als Selbstständige/Selbstständiger und (6) Registrierung in den Steuergrunddaten, Umsatzsteuervoranmeldungen und Einkommensteuerdaten (Steuer) und es liegen Umsatzwerte vor.
Ein weiterer grundsätzlicher Unterschied zwischen Neugründung und Registrierung ist, dass die Registrierungsdaten nicht auf den unternehmensdemografischen Merkmalen „Datum der Aufnahme der Tätigkeit“ basieren, sondern das „Datum der Eintragung“ herangezogen wird.
Außerdem ist zu beachten, dass die statistische Einheit in der jährlichen Unternehmensdemografiestatistik das Unternehmen ist, während sich die vierteljährlichen Angaben zu Registrierungen auf rechtliche Einheiten beziehen (mehrere rechtliche Einheiten können ein Unternehmen bilden, eine Registrierung einer neuen rechtlichen Einheit bedeutet daher nicht unbedingt die Geburt eines neuen Unternehmens).
Aufgrund der methodischen Unterschiede besteht keine direkte Vergleichbarkeit mit der jährlichen Unternehmensdemografiestatistik zu Unternehmensneugründungen.
Ausführliche Informationen befinden sich hier: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/7894008/11336992/Methodological_note.pdf
Daten zu Insolvenzen und Registrierungen werden t
Die Lieferung der Daten an Eurostat erfolgt jeweils zeitgleich mit der nationalen Veröffentlichung.
Die Daten zu den Registrierungen der jeweils letzten vier Berichtsquartale werden bedingt durch die relativ späte zeitliche Verfügbarkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsdatenquellen als vorläufig ausgewiesen und bei der Veröffentlichung eines neuen Quartals revidiert. Diese Zahlen werden daher bei jeder Datenlieferung revidiert.
Die Daten zu den Insolvenzen der jeweils letzten vier Berichtsquartale werden ebenfalls als vorläufig ausgewiesen und bei der Veröffentlichung eines neuen Quartals revidiert.