Das Bundesstatistikgesetz 2000 regelt in strengen Geheimhaltungsbestimmungen den Umgang mit sensitiven Daten von Personen und Unternehmen.
Die Amtliche Statistik ist auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, insbesondere jener, die als Respondenten zum Entstehen der statistischen Produkte beitragen. Die Vertraulichkeit persönlicher Angaben ist daher für die Statistik Austria mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie hat ein ureigenes Interesse daran, die statistische Geheimhaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu garantieren.
Wer der Statistik Austria Auskünfte erteilt, kann darauf vertrauen, dass seine persönlichen Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen. Die Angaben der Befragten werden geheim gehalten und dürfen ohne rechtliche Grundlage nicht an andere weitergegeben werden, weder an staatliche Institutionen noch an private oder sonstige Stellen. Seit Bestehen der amtlichen Bundesstatistik in Österreich ist kein einziger Verstoß gegen das Statistikgeheimnis bekannt geworden. Die Befürchtungen mancher Respondenten, ihre persönlichen Daten könnten missbräuchlich verwendet oder an Dritte weitergeleitet werden, sind völlig unbegründet.